Ergebnis/Beschluss:

Kein Beschluss veranlasst.

 


Protokollvermerk:

Ergänzend zu den in der Sitzungseinladung enthaltenen Unterlagen berichtet die Verwaltung, dass beim Betrieb der beiden Waldkindergärten in der Mönau und dem Meilwald keine nennenswerten Probleme bestehen, die den Landschaftsschutz tangieren.

Aus Sicht des Naturschutzbeirates steht der positive Effekt derartiger Einrichtungen bei der Umweltbildung im Vordergrund; allerdings müssen die Betreiber darauf hingewiesen werden, dass dauerhaft ortsfeste Einrichtungen einer Genehmigungspflicht unterliegen können. Als Maßstab wurde „in zwei Wochen abbaubar“ genannt.