Ergebnis/Beschluss:

1        Für das Kulturprojektbüro wird ab dem Haushaltsjahr 2012 und für das Theater ab dem Haushaltsjahr 2013 ein Sonderbudgetierungsmodell mit folgenden Verfahrenskonditionen angestrebt:

1.1              Innerhalb eines Dreijahreszeitraums werden Fehlbeträge und Überschüsse des jeweiligen Sach- und Personalkostenbudgets in vollem Umfang übertragen.

1.2              Alle drei Jahre werden die Budgets abgerechnet

1.3              In einem Dreijahresturnus werden die Budgethöhen im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens neu verhandelt und vom Stadtrat beschlossen.

2        Die Verwaltung wird beauftragt bezüglich Kulturprojektbüro zum Haushaltsjahr 2012 und Theater voraussichtlich zum Haushaltsjahr 2013 (sofern bis zu diesem Zeitpunkt die Umbauarbeiten im Markgrafentheater abgeschlossen sind) im Zuge der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren Vorschläge für die entsprechenden Budgethöhen auszuarbeiten und Produkte, Projekte, Ziele für die Laufzeiten der jeweiligen Budgetierungsvereinbarungen vorzuschlagen.

3        Der Antrag 126/2010 der FDP-Stadtratsfraktion ist noch nicht abschließend bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

Folgende Änderungsanträge wurden gestellt und aufgenommen:

zu 1.2: „Alle drei Jahre werden die Budgets abgerechnet.

zu 3.  : Der Antrag Nr. 126/2010 der FDP-Stadtratsfraktion ist noch nicht abschließend bearbeitet.

 

Der so geänderte Antrag wurde mit 13 gegen 0 Stimmen begutachtet.

StR Winkler weist darauf hin, dass bei der Budgetfestsetzung für das Theater die Mehrwertsteuerproblematik, insbesondere im Hinblick auf Anmietungen, berücksichtigt werden soll.