Sitzung: 19.01.2011 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
Vorlage: 13-2/077/2011
Ergebnis/Beschluss:
Die Berechnung der Geschäftsführungszuschüsse der Stadtratsfraktionen nach § 3 Abs. 2 der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen bleibt unverändert.
Der Antrag Nr. 119/2010 der Fraktion Erlanger Linke ist bearbeitet.