Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Ergebnis/Beschluss:

Die Berechnung der Geschäftsführungszuschüsse der Stadtratsfraktionen nach § 3 Abs. 2 der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen bleibt unverändert.

Der Antrag Nr. 119/2010 der Fraktion Erlanger Linke ist bearbeitet.