Sitzung: 09.11.2010 Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 63/112/2010
Ergebnis/Beschluss:
Das Bauvorhaben und die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden unter der genannten Voraussetzung befürwortet.