Ergebnis/Beschluss:

Die Sportförderrichtlinien werden wie in der Anlage aufgeführt zum 01.01.2011 geändert (vorbehaltlich der noch festzulegenden Änderungen zur Ziffer D 3.5, siehe Protokollvermerk).

 


Protokollvermerk:

 

Herr StR Schulz beantragt, dass bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen des Freistaates Bayern erst ab einer Förderhöhe von 15.000 Euro ein Zuschussantrag beim BLSV zu stellen ist. Der Antrag wird mit 21 gegen 26 Stimmen abgelehnt.

 

Herr StR Schulz beantragt weiterhin, die Ziffer D 3.5 der Sportförderrichtlinien hinsichtlich einer geschlechtersensiblen Formulierung zu überarbeiten, sodass auch Frauen die Ehrenbriefe erhalten können. Herr BM Lohwasser sagt zu, eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Gleichstellungsstelle zu bilden, die einen Vorschlag ausarbeitet.

Der Antrag wird mit 36 gegen 11 Stimmen angenommen.