Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 11

Ergebnis/Beschluss:

1.      Der Erlanger Wochenmarkt ist künftig unter Berücksichtigung folgender Punkte zu regeln:

a)      Für den Erlanger Wochenmarkt werden als Markttage „Montag bis Samstag“ festgesetzt.

b)      Der Verkauf auf dem Wochenmarkt kann in der Zeit zwischen 7.00 bis 20.00 Uhr stattfinden.

c)      Als Veranstaltungsort des Erlanger Wochenmarktes wird der Marktplatz sowie zusätzlich die an die Achse Hauptstraße angrenzende Westseite des Schlossplatzes bestimmt. Auf dem Schlossplatz bleibt die Aufstellung von Marktständen auf die erste Reihe entlang der Hauptstraße beschränkt. Eine Belegung der Innenfläche des Schlossplatzes durch den Wochenmarkt findet nicht statt.

d)      Der Wochenmarkt wird vorrangig mit Dauerstandplätzen belegt; für die Berücksichtigung von saisonal wechselnden Angeboten (insbesondere Direktvermarkter) sind in begrenztem Umfang Standflächen für Tagesplätze vorzuhalten. Bei der Vergabe von Dauerplätzen ist auch eine Mehrfachbelegung durch Zuweisung für einzelne Markttage möglich.

e)      Das zulässige Warenangebot/Marktsortiment soll unter Beachtung der gewerberechtlichen Vorgaben (§ 67 Gewerbeordnung) möglichst vielfältig und umfangreich sein. Regionale Erzeugnisse sind bevorzugt zu berücksichtigen.

f)       Am Wochenmarkt soll dauerhaft ein Imbissstand mit fränkischen Bratwürsten als Angebotsschwerpunkt vertreten sein. Die Zulassung weiterer attraktiver Imbissstände ist möglich, soweit dies mit dem Charakter des Erlanger Wochenmarktes vereinbar und damit keine Beeinträchtigung des Angebotes an frischen Lebensmitteln verbunden ist.

g)      Um den regionalen Charakter zu unterstreichen, soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass das Erscheinungsbild des Erlanger Wochenmarktes dem eines typisch fränkischen Marktes entspricht. Bei der Gestaltung der Verkaufswagen, -anhänger und
-stände sind daher bevorzug die Farben rot / weiß zu verwenden.


2.      Mittelfristig muss eine Ertüchtigung der technischen Infrastruktur (Elektro- und Trinkwasseranschlüsse) von Markt- und Schlossplatz erfolgen, um den lebensmittelrechtlichen Anforderungen sowie den marktbetrieblichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Zur Ermittlung des Investitionsbedarfes wird die Verwaltung mit den hierzu notwendigen Planungen beauftragt. Die erforderlichen Finanzmittel sind für den Haushalt 2012 anzumelden.

3.      Die Fraktionsanträge Nr. 144/2009 und 061/2010 sind damit abschließend bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

 

Frau StRin Bittner beantragt, die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages dahingehend zu ändern, dass die erforderlichen Finanzmittel bereits für den Haushalt 2011 anzumelden sind. Der Antrag wird mit 2 gegen 44 Stimmen abgelehnt.

 

Frau berufsm. StRin Wüstner sagt zu, dass die Anregung von Herrn StR Bußmann hinsichtlich einer Gebührenstaffelung dahingehend geprüft wird, ob dies in die Satzung mit einbezogen werden kann. Wenn es hierfür eine rechtliche Grundlage bzw. umsetzbare Handhabung gibt, wird dies die Verwaltung so vornehmen.