Sitzung: 28.10.2010 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 11
Vorlage: 322/004/2010
Ergebnis/Beschluss:
1. Der Erlanger Wochenmarkt ist künftig unter Berücksichtigung folgender Punkte zu regeln:
a)
Für den Erlanger Wochenmarkt werden als
Markttage „Montag bis Samstag“ festgesetzt.
b)
Der Verkauf auf dem Wochenmarkt kann in der Zeit
zwischen 7.00 bis 20.00 Uhr stattfinden.
c)
Als Veranstaltungsort des Erlanger Wochenmarktes
wird der Marktplatz sowie zusätzlich die an die Achse Hauptstraße angrenzende
Westseite des Schlossplatzes bestimmt. Auf dem Schlossplatz bleibt die
Aufstellung von Marktständen auf die erste Reihe entlang der Hauptstraße
beschränkt. Eine Belegung der Innenfläche des Schlossplatzes durch den
Wochenmarkt findet nicht statt.
d)
Der Wochenmarkt wird vorrangig mit
Dauerstandplätzen belegt; für die Berücksichtigung von saisonal wechselnden
Angeboten (insbesondere Direktvermarkter) sind in begrenztem Umfang
Standflächen für Tagesplätze vorzuhalten. Bei der Vergabe von Dauerplätzen ist
auch eine Mehrfachbelegung durch Zuweisung für einzelne Markttage möglich.
e)
Das zulässige Warenangebot/Marktsortiment soll
unter Beachtung der gewerberechtlichen Vorgaben (§ 67 Gewerbeordnung) möglichst
vielfältig und umfangreich sein. Regionale Erzeugnisse sind bevorzugt zu
berücksichtigen.
f)
Am Wochenmarkt soll dauerhaft ein Imbissstand
mit fränkischen Bratwürsten als Angebotsschwerpunkt vertreten sein. Die
Zulassung weiterer attraktiver Imbissstände ist möglich, soweit dies mit dem
Charakter des Erlanger Wochenmarktes vereinbar und damit keine Beeinträchtigung
des Angebotes an frischen Lebensmitteln verbunden ist.
g)
Um den regionalen Charakter zu unterstreichen,
soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass das Erscheinungsbild des Erlanger
Wochenmarktes dem eines typisch fränkischen Marktes entspricht. Bei der
Gestaltung der Verkaufswagen, -anhänger und
-stände sind daher bevorzug die Farben rot / weiß zu verwenden.
2. Mittelfristig muss
eine Ertüchtigung der technischen Infrastruktur (Elektro- und Trinkwasseranschlüsse)
von Markt- und Schlossplatz erfolgen, um den lebensmittelrechtlichen
Anforderungen sowie den marktbetrieblichen Erfordernissen Rechnung zu tragen.
Zur Ermittlung des Investitionsbedarfes wird die Verwaltung mit den hierzu notwendigen
Planungen beauftragt. Die erforderlichen Finanzmittel sind für den Haushalt
2012 anzumelden.
3. Die Fraktionsanträge Nr. 144/2009 und 061/2010 sind damit abschließend bearbeitet.
Protokollvermerk:
Frau StRin Bittner beantragt, die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages dahingehend zu ändern, dass die erforderlichen Finanzmittel bereits für den Haushalt 2011 anzumelden sind. Der Antrag wird mit 2 gegen 44 Stimmen abgelehnt.
Frau berufsm. StRin Wüstner sagt zu, dass die Anregung von Herrn StR Bußmann hinsichtlich einer Gebührenstaffelung dahingehend geprüft wird, ob dies in die Satzung mit einbezogen werden kann. Wenn es hierfür eine rechtliche Grundlage bzw. umsetzbare Handhabung gibt, wird dies die Verwaltung so vornehmen.