Sitzung: 19.10.2010 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3
Vorlage: 322/004/2010
Ergebnis/Beschluss:
1. Der Erlanger Wochenmarkt ist künftig unter Berücksichtigung folgender Punkte zu regeln:
a)
Für den Erlanger Wochenmarkt werden als
Markttage „Montag bis Samstag“ festgesetzt.
b)
Der Verkauf auf dem Wochenmarkt kann in der Zeit
zwischen 7.00 bis 20.00 Uhr stattfinden.
c)
Als Veranstaltungsort des Erlanger Wochenmarktes
wird der Marktplatz sowie zusätzlich die an die Achse Hauptstraße angrenzende
Westseite des Schlossplatzes bestimmt. Auf dem Schlossplatz bleibt die
Aufstellung von Marktständen auf die erste Reihe entlang der Hauptstraße
beschränkt. Eine Belegung der Innenfläche des Schlossplatzes durch den
Wochenmarkt findet nicht statt.
d)
Der Wochenmarkt wird vorrangig mit
Dauerstandplätzen belegt; für die Berücksichtigung von saisonal wechselnden
Angeboten (insbesondere Direktvermarkter) sind in begrenztem Umfang
Standflächen für Tagesplätze vorzuhalten. Bei der Vergabe von Dauerplätzen ist
auch eine Mehrfachbelegung durch Zuweisung für einzelne Markttage möglich.
e)
Das zulässige Warenangebot/Marktsortiment soll
unter Beachtung der gewerberechtlichen Vorgaben (§ 67 Gewerbeordnung) möglichst
vielfältig und umfangreich sein. Regionale Erzeugnisse sind bevorzugt zu
berücksichtigen.
f)
Am Wochenmarkt soll dauerhaft ein Imbissstand
mit fränkischen Bratwürsten als Angebotsschwerpunkt vertreten sein. Die
Zulassung weiterer attraktiver Imbissstände ist möglich, soweit dies mit dem
Charakter des Erlanger Wochenmarktes vereinbar und damit keine Beeinträchtigung
des Angebotes an frischen Lebensmitteln verbunden ist.
g)
Um den regionalen Charakter zu unterstreichen,
soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass das Erscheinungsbild des Erlanger
Wochenmarktes dem eines typisch fränkischen Marktes entspricht. Bei der
Gestaltung der Verkaufswagen, -anhänger und
-stände sind daher bevorzug die Farben rot / weiß zu verwenden.
2. Mittelfristig muss
eine Ertüchtigung der technischen Infrastruktur (Elektro- und Trinkwasseranschlüsse)
von Markt- und Schlossplatz erfolgen, um den lebensmittelrechtlichen
Anforderungen sowie den marktbetrieblichen Erfordernissen Rechnung zu tragen.
Zur Ermittlung des Investitionsbedarfes wird die Verwaltung mit den hierzu notwendigen
Planungen beauftragt. Die erforderlichen Finanzmittel sind für den Haushalt
2012 anzumelden.
3. Die Fraktionsanträge Nr. 144/2009 und 061/2010 sind damit abschließend bearbeitet.
Protokollvermerk:
Herr Stadtrat
Bußmann regt an, gestaffelte Gebühren zu erheben und dass sich die Stadt bei
der Belegpflicht in der Satzung ein Kündigungsrecht vorbehält, falls ein
bestimmter Wochentag trotz Reservierung überwiegend nicht genutzt wird.
Oberbürgermeister
Dr. Balleis beabsichtigt auswärtige Beschicker, die selbst angebautes Obst und
Gemüse anbieten, anzuschreiben, ob sie dieses nicht am Wochenmarkt anbieten
wollen.
Herr Stadtrat Dr. Zeus bittet für die nächste UVPA-Sitzung um Auskunft, wie der Schlossplatz in den Wochenmarkt integriert wird, bzw. wie die weiteren Absichten hinsichtlich des Schlossplatzes sind (z.B. Gestaltung, Weihnachtsmarkt).