Ergebnis/Beschluss:
Die Sportförderrichtlinien werden wie in der Anlage aufgeführt zum 01.01.2011 geändert.

 


Protokollvermerk:

Die vorgeschlagenen Änderungen der Sportförderrichtlinien wurden wie folgt begutachtet:


Änderung Teil A 1.2  einstimmig
Sportbeirat 13:0      Sportausschuss 13:0

 

Änderung Teil B 2.1.7
Antrag des Sportbeirates
Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen des Freistaates Bayern, insbesondere ab einer Förderhöhe von 15.000 €, ist grundsätzlich …
Sportbeirat 13:0      Sportausschuss 5:8 abgelehnt

ist grundsätzlich ein Zuschussantrag beim BLSV oder dem entsprechenden Fachverband zu stellen.
Sportbeirat 13:0      Sportausschuss 13:0

 

Änderung Teil B 2.3.1 einstimmig

Sportbeirat 13:0      Sportausschuss 13:0


Änderung Teil C 1 Satz 4
Entgegen der allgemeinen Zuschussrichtlinien

dies sind die Jahresbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überschussrechnung des zuletzt verfügbaren Jahres und Belege über vorhandene finanzielle Reserven, dies gilt ausschließlich für Investitionen; außerdem die Wirtschaftspläne der nächsten zwei Jahre, einen detaillierten Finanzierungsplan, Kostenberechnungen und ggf. Baupläne und Grundstücksverträge.

Sportbeirat 13:0      Sportausschuss 12:1

 

Änderung Teil E einstimmig
Sportbeirat 13:0      Sportausschuss 13:0


Änderungsantrag von Herrn Schulz Teil D 3.5 Satz 2
Es sollten nicht mehr als vier Ehrenbriefe im Jahr vergeben werden, davon ist mindestens ein Ehrenbrief einer Frau zu verleihen.
Sportbeirat 0:13      Sportausschuss 5:8 abgelehnt