Sitzung: 28.07.2010 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: II/056/2010
Ergebnis/Beschluss:
1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 2a wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages i.H.v. 973.501,17 EUR wird zugestimmt.
4.
Der Bereinigung der Sachkostenbudgetergebnisse
gemäß Anlagen 1 und 2b von insgesamt
-4.116.857,21 EUR (Ergebnisverschlechterung der Sachkostenbudgets zugunsten des
Haushalts) wird zugestimmt.
5. Bei den Ämtern, die mit einem n e g a t i v e n Budgetergebnis abgeschlossen haben, sind die entstandenen Verluste (s. Anlage 2a) gemäß der folgenden Einzelgutachten vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verwaltungs-vorschlag |
Beschluss Fachausschuss |
Gutachten HFPA |
32 |
-6.098,07 EUR (nach Entnahme aus der Budgetrücklage
i.H.v. 55.679,25 EUR) |
-6.098,07 EUR |
Es
wird einem Verlustvortrag i.H.v. -6.098,07 EUR zugestimmt. Mit ... gegen ... Stimmen |
Dem
Verlustvortrag wird Abstimmung: a) mit .13.. gegen .0.. Stimmen |
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Amt |
Verlust |
Verwaltungs-vorschlag |
Beschluss Fachausschuss (Die Abstimmungsergebnisse
werden in der Sitzung mitgeteilt). |
Gutachten HFPA |
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33 |
-231,45 EUR |
-231,45 EUR |
Es
wird einem Verlustvortrag i.H.v. -231,45 EUR zugestimmt. Mit ... gegen ... Stimmen |
Dem
Verlustvortrag wird Abstimmung: a) mit .13.. gegen .0.. Stimmen |
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44 |
-202.895,19 EUR |
-202.895,19 EUR |
Vertagt auf den Stadtrat am 29.07.2010. |
Dem
Verlustvortrag wird Abstimmung: a) mit ... gegen ... Stimmen |
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51 |
-1.171.982,69 EUR |
-1.171.982,69 EUR |
Es liegt noch kein Fachausschussgutachten vor. |
Dem
Verlustvortrag wird Abstimmung: a) mit ... gegen ... Stimmen |
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66 |
-192.505,93 EUR |
-192.505,93 EUR |
Dem
von Amt 66 vorgesehenen Verlustvortrag von 104.023,00 EUR wird zugestimmt.
Einem weiteren Verlustvortrag on 88.482,93 EUR wird nicht zugestimmt. Mit 12 gegen 0 Stimmen |
Dem
Verlustvortrag wird Abstimmung: a) mit ... gegen ... Stimmen |
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Protokollvermerk:
Die Behandlung der Ämter 44, 51 und 66 wird ohne Begutachtung an den Stadtrat verwiesen.