Sitzung: 09.02.2010 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Zusatz: Tischauflage
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 32/003/2010
I.
In der
UVPA-Sitzung vom 26.1.2010 wurde die Behandlung der o.g. Anregung vertagt und
von der Verwaltung ergänzende Erläuterungen erbeten.
II.
Die aktuelle
Einteilung der Parkgebührenzonen I und II ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.
Die derzeitige Gebührenhöhe ist wie folgt geregelt:
III.
Gebührenzone I : 0,50 EURO für die
vorgegebene Mindestparkzeit von 20 Minuten.
Für je
weitere 10 Cent kann die Parkzeit um weitere 4 Minuten bis zur Höchstparkdauer erweitert werden.
IV.
Erfasst sind
in Gebührenzone I ca. 400 gebührenpflichtige Stellplätze.
V.
Gebührenzone II : 0,50 EURO für die
vorgegebene Mindestparkzeit von 30 Minuten.
Für je
weitere 10 Cent kann die Parkzeit um weitere 6 Minuten bis zur Höchstparkdauer erweitert werden.
VI.
Gebührenzone
II umfasst ca. 1.800 Stellplätze.
VII.
Gebührenzone III: 0,25 EURO für die
vorgegebene Mindestparkzeit von 30 Minuten.
Für je
weitere 5 Cent kann die Parkzeit um weitere 6 Minuten bis zur Höchstparkdauer erweitert werden.
VIII.
Sofern die Gebührenzone II insgesamt der Gebührenzone
I angepasst werden würde,
ergäbe sich daraus eine rechnerische Mehreinnahme von bis zu 1/3 der Einnahmen
aus der Gebührenzone II
(Gebühreneinnahmen 2008 in
Gebührenzone II: ca. 1.600.000 € - bei Umrechnung der Mindestparkzeit auf 20
Minuten ergibt sich somit 1/3 mehr an gebührenpflichtiger Parkzeit /
Mehreinnahmen d.h. denkbar = maximal 800.000 €).
IX.
Je nach
Vorgabe über die zu erzielende Mehreinnahmen muss erst ein konkretes Berechnungsmodell
erstellt werden !
Unabhängig von der
Entscheidung im UVPA muss Amt 32 darauf hinweisen, dass die Vorgabe für
Mehreinnahmen im Jahr 2010 höchstens 50
% der Festlegungen für die Folgejahre haben kann.
Begründung: Änderung der Gebührensatzung erforderlich, zeitintensive
Umstellung von 61 Parkscheinautomaten. Es ist davon auszugehen, dass die
Änderung erst zur Jahresmitte 2010 greifen kann.