Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Die bestehenden Richtlinien für eine Sonderförderungsprogramm der Stadt Erlangen für Familien und Alleinstehende mit (Kindern zum Erwerb von Grundstücken und Eigentumswohnungen im Geltungsbereich des Entwicklungsgebietes E-West soll ab dem 1.1.2010 dahingehend geändert werden, dass künftig die Einkommensgrenze nach dem BayWoFG eingehalten werden muss.