Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

1.  Die Budgetierungsregeln werden im Abschnitt 3.1 „Einbeziehung der Personalkosten in die Budgetierung“ wie folgt geändert:

In Nr. 3.1.2 „Umfang“ werden im Absatz 2 „Nicht in die Budgetierung einbezogen werden die Personalkosten für …..“ die Worte „freigestellte Personalratsmitglieder“ gestrichen.

 

2.  Die für das Jahr 2009 beschlossenen Budgetregeln gelten mit der Änderung in Ziffer 1 auch im Jahr 2010 weiter.