Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

1. Die Entwurfsplanung (Bauentwurf) vom Dezember 2009 für das Vorhaben „Hochwasser-schutzmaßnahmen am Wolfsäckergraben“ wird gemäß DA-Bau beschlossen.

2. Mit den vorliegenden Entwurfsunterlagen sind die öffentlich-rechtlichen Genehmigungs-verfahren einzuleiten und Zuwendungen des Freistaates Bayern nach dem ZuInvG zu bean-tragen. Die Maßnahme ist in der verbindlichen Projektliste für das Konjunkturpaket II bereits enthalten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Hochwasserschutzmaßnahmen am Wolfsäckergraben auf der Grundlage des Bauentwurfes vom Dezember 2009 weiterzubetreiben.