Die Abteilung 501 „Besondere Einrichtung gem. § 6a SGB II“ wird zum 01.05.2017 aus dem Amt 50 „Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen“ ausgegliedert und als eigene Organisationseinheit der Stadt Erlangen geführt werden. Diese neue Organisationseinheit soll ab 01.05.2017 mit der GGFA AöR unter einer gemeinsamen Leitung geführt werden. Die sonstigen bisherigen Strukturen werden beibehalten. Die Stelle der gemeinsamen Leitung wird extern ausgeschrieben.
Mit Beschluss vom 25.09.2014
hatte der Erlanger Stadtrat ein Gutachten zur Organisation des Jobcenters
Erlangen in Auftrag gegeben.
Im Gutachten wird u.a. betont,
dass für die GGFA strategische Zielvorgaben durch die Kommunal-politik
definiert werden müssen. Eine fehlende Steuerungsmöglichkeit der GGFA durch die
Stadt wird ausdrücklich verneint. Es wird allerdings bemängelt, dass die strategische
Arbeit des Jobcenters unter den stark geteilten Führungsstrukturen beider Teile
des Jobcenters leidet (zwei Referenten, Sozialamtsleitung und Vorstand GGFA),
die Verantwortlichkeiten verunklaren, Kommunikation erschweren und eine
sachliche Kooperation der beiden hoheitlichen Teile des Jobcenters behindern.
Auch in der operativen
Arbeitsteilung werden weniger die getrennte Zuständigkeit zwischen
Leistungssachbearbeitung und Vermittlung/Fallmanagement, sondern vielmehr
Kompetenzkonflikte auf der Leitungsebene als Beeinträchtigung identifiziert.
Durch die Umstrukturierung des
Jobcenters mit einer gemeinsamen Leitung sollen die Verantwortlichkeiten und
Kompetenzen klar definiert werden, die bestehenden Schnittstellen eine
Optimierung erfahren sowie die Kommunikation vereinfacht werden.
Die vorhandenen Budgetwerte
werden übertragen und im nächsten Jahr der geänderten Organisationsstruktur
angepasst.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden