Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Auf
Basis der Prioritätenliste „Radverkehrsverbesserungen“ hat die Verwaltung mit
einer Bestandsaufnahme des Erlanger Radwegenetzes inkl. einer Kategorisierung
der Radwege begonnen. In diesem Zusammenhang werden mögliche kostengünstige
Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in der Fahrradstadt Erlangen geprüft.
Als eine solche Maßnahme bietet sich die Ausweisung von Fahrradstraßen an.
Bisher gibt es in Erlangen mit der Straße „Lange Zeile“ (östlicher Abschnitt)
und der Wöhrmühle lediglich zwei Fahrradstraßen. Laut StVO sind Fahrradstraßen
dort möglich, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist.
Die
Ausweisung weiterer Fahrradstraßen auf dem Erlanger Stadtgebiet bringt folgende
Vorteile mit sich:
o Die im Erlanger
Fahrradstadtplan ausgewiesenen Hauptrouten werden für den Radverkehr sicherer
und komfortabler.
o Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und entschleunigen damit den motorisierten Verkehr.
o
Ein
Verkehrsmittel des Umweltverbundes sowie das Miteinander von verschiedenen
Verkehrsarten im Stadtverkehr werden kostengünstig gefördert.
o Die Stadt Erlangen bleibt
als „Fahrradstadt“ auch weiterhin aktiv.
o Das Befahren von
Fahrradstraßen durch Kraftfahrzeuge ist weiterhin möglich
Aufgrund des hohen Radverkehrsanteils und des
vorhandenen Netzcharakters sollen kurzfristig folgende Straßen als
Fahrradstraße ausgewiesen werden:
Straße |
Radverkehr |
MIV |
ÖPNV |
Michael-Vogel-Straße |
1.700 Räder / 16 h |
600 Kfz/ 16 h |
- |
Bayernstraße (nördl. der Einmündung Neumühlsteg) /
Pommernstraße |
2.300 Räder/ 16 h |
1.300 Kfz/ 16 h |
25 Busse/ 16 h |
Datenquelle: jährliche Verkehrszählung der Abteilung
Verkehrsplanung
Darüber
hinaus wird Amt 32 die Straße von St. Johann zum Schirrhof als Fahrradstraße
anordnen, für die aktuell keine Verkehrszählungen vorliegen. Außerdem ist in
Zusammenhang mit dem Straßenausbau des westlichen Abschnittes des Schronfeldes
(westlich der Sieglitzhofer Straße) für diesen Bereich die Ausweisung als
Fahrradstraße vorgesehen.
Im
Rahmen der Fortführung und Intensivierung der Bestandsaufnahme für den
Radverkehr prüft die Verwaltung die Ausweisung weiterer Straßen als
Fahrradstraßen.