Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Auf die beiliegende Eilverfügung des Oberbürgermeisters wird verwiesen.
Anlagen:
Eilverfügung des Oberbürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO
389 Newsletter des Bayer. Staatsministeriums für Familie und Soziales