1. Das Gesamtbudget (die Gesamtbudgethöhe) für das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Arbeitsprogramm 2020 des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung wird vorbehaltlich des noch festzustellenden Budgets, das die finanzielle Basis für das Arbeitsprogramm bildet, inhaltlich beschlossen.
Anlagen: Arbeitsprogramm 2020 – Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung