Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Stadtratsbeschluss vom 11.12.2025 lautet unter Ziffer 2 explizit:
„Der Stadtrat fordert, z.B. über den Städtetag, klare bundesrechtliche Regelungen, um missbrauchsanfällige Lizenz-, IP- und Holdingmodelle zu unterbinden, die dazu genutzt werden, Gewinne künstlich in Niedrigsteuer-Kommunen zu verlagern.“
Dieser Antrag bzw. diese Resolution wurde städtischerseits in folgenden Sitzungen des Bayerischen Städtetags thematisiert
·
AK Finanzen des Bayerischen Städtetags
·
Nordbayerische
Kämmereitagung der kreisfreien Städte.
Aus beiden Sitzungen ist aber kein Meinungsbild für eine Initiative entstanden.
Die Anfrage der Erlanger Linken vom 15.09.2026 wurde zum Anlass genommen, in der vergangenen Woche bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Städtetags nach dem aktuellen Stand nachzufragen. Seitens des Bayerischen Städtegas gab es tatsächlich keine weiteren Aktionen in der Sache. Als Idee wurde aber ausgemacht, das Thema mit dem Text vom 11.12.2025 jetzt dem Deutschen Städtetag vorzutragen.
Über eine potentielle Antwort würde die Verwaltung unaufgefordert informieren.
Zum Text der Anfrage und der expliziten Nachfrage ob das Schreiben der Bundesregierung zugeleitet wurde: Nein, wurde es nicht. Zum einen stand als potentieller Adressat in der Dezember Resolution der Städtetag und nicht die Bundesregierung. Zum anderen ist zu erinnern, dass der Ansatz über sog. Lizenzmodelle nachzudenken, bereits im Koalitionsvertrag vom April 2025 angesprochen ist:
"Kommunen können ihre Gewerbesteuerhebesätze im Rahmen der rechtlichen Vorgaben selbst festlegen, was aufgrund des niedrigen Mindesthebesatzes zu kommunalen Steuersatzgefällen führt. Dies kann für Unternehmen Anreize bieten, lediglich vorzugeben, dass sie ihre Geschäftstätigkeit in einer Kommune mit einem niedrigen Gewerbesteuersatz ausüben. Wir werden alle zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen ergreifen, um derartigen Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen. Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz wird von 200 auf 280 Prozent erhöht."
Ungeachtet dessen kann und wird der Resolutionstext dem Staatssekretär Schrodi zugeleitet.
Anlage: s. Seite 252 Einladung zur Stadtratssitzung
