Betreff
Berichtsantrag: Hitzeschutz in Erlangen
Vorlage
52/229/2026
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung berichtet über die Fragen zur Umsetzung des Hitzeschutzes in Erlangen. Der Antrag der SPD Nr. 075/2026 gilt somit als bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um einen Bericht zum Hitzeschutz in Erlangen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der Sitzung des Sportausschusses am 30.06.2026 wurde bereits über den Umsetzungsstand des Hitzeaktionsplans berichtet (siehe Anlage: Tabelle zum Umsetzungsstand unter Punkt 2.2. des Hitzeaktionsplans, S. 13-21). Die Fragen aus dem SPD-Antrag werden im Folgenden beantwortet:

 1. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der noch nicht abgeschlossenen langfristigen Maßnahmen des Hitzeaktionsplans aus?

 

Alle langfristigen Maßnahmen (Maßnahmenform 1) werden wie geplant umgesetzt. Ausnahmen sind folgende vier noch nicht abgeschlossene Maßnahmen, die nun begonnen werden oder abhängig von Bedarf sowie von personellen und finanziellen Kapazitäten umgesetzt werden.

·         Strategische Weiterentwicklung des Klimanpassungskonzepts (KlAK), ggf. im Hinblick auf langfristige Maßnahmen zum HAP: Die Fortschreibung durch das Amt für Umweltschutz und Energiefragen hat inzwischen begonnen.

·         Prüfung des Sonnenschutzes in Bestandseinrichtungen des Stadtjugendamtes und Schwerpunktbetrachtung der Bauprojekte des Stadtjugendamtes in Bezug auf Klimaanpassungsmaßnahmen: Maßnahmen zum innenliegenden Sonnenschutz am Gebäude (z.B. Innenrollos, hitzeabweisende Plissees) werden bei Bedarf nachgerüstet. Absprachen mit dem Amt für Gebäudemanagement (GME) sind insbesondere beim Einbau von Markisen und außenliegenden Rollläden notwendig. Bei Bauprojekten an Kitas werden notwendige Maßnahmen des Klima- und Sonnenschutzes mit dem Fachbereich und dem GME abgestimmt und bei der baulichen Umsetzung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten realisiert.

·         Anpassung der Grünplanung für Außenanlagen der Einrichtungen des Stadtjugendamtes: Bei Bauprojekten an Kitas erfolgt die Planung der Außenanlagen unter Berücksichtigung aktueller klimatischer Anforderungen und im Hinblick auf eine ausreichende Beschattung mit dem Fachbereich und dem Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB77) und wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umgesetzt.

·         Umsetzung des „Klimaplatzes“ Zollhausplatz (z.B. Bepflanzung, Verschattung, Klimaduschen): Die Planung bis Leistungsphase 3 wurde durch das Amt für Stadtplanung und Mobilität abgeschlossen. Die Umsetzung musste aufgrund der Haushaltskonsolidierung zurückgestellt werden. Eine temporäre Begrünung durch eine private Initiative ist in Planung.

2. Welche der vor dem Sommer vorbereitenden Maßnahmen des Hitzeaktionsplans wurden in diesem Jahr umgesetzt? Falls Maßnahmen nicht erfolgt sind, warum?

Alle vorbereitenden Maßnahmen (Maßnahmenform 2) wurden planmäßig umgesetzt, bis auf drei Ausnahmen, die sich aus folgenden Gründen verzögern:

·         Druck eines Flyers zur Auslage in diversen Einrichtungen (Stadtteilhäuser, Rathaus, Gewobau etc.): Vorhandenes Infomaterial mit Verhaltenshinweisen (z. B. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) wird bereits für die Weitergabe in Einrichtungen genutzt. Bei der Erstellung eines Erlangen-spezifischen Flyers durch das Bürgermeister- und Presseamt soll eine Übersichtskarte vorhandener Infrastruktur (Trinkbrunnen, kühle Orte) integriert werden, um einen Mehrwert im Vergleich zu vorhandenem Infomaterial zu schaffen. Die Übersichtskarte befindet sich aktuell in Fertigstellung. Im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung soll der Flyer so konzipiert werden, dass er bei Bedarf (nach-)gedruckt werden kann.

·         Veranstaltungen zu Verhaltenstipps für ältere Menschen bei Hitzeereignissen; ggfs. auch in Kooperation mit lokalen Akteuren (z.B. Nutzung kühler Veranstaltungsräume): Im Rahmen der Seniorenquartiersarbeit findet im Frühjahr 2027 ein erster Vortrag im Stadtteilzentrum 56nord statt. Für quartiersbezogene Veranstaltungen ist jeweils eine Abstimmung mit anderen Veranstaltungen oder Raumnutzungen durch andere Akteure im Quartier erforderlich.

·         Verbesserung von Beschattungen auf dem Außengelände der Einrichtungen des Stadtjugendamtes in Absprache mit dem GME: Die meisten Kindertageseinrichtungen haben bereits einen Bestand an Sonnenschutz (Sonnenschirm, Sonnensegel, Markise). Zusätzliche Beschaffungen erfolgen nach Bedarfsmeldung der Einrichtungsleitung bzw. Sachgebietsleitung. Die Umsetzung der Sonnenschutzmaßnahmen erfolgt mit hoher Priorität.

3. Wie wirkt sich die aktuelle Haushaltslage auf die Umsetzung der langfristigen und vor dem Sommer vorbereitenden Maßnahmen des Hitzeaktionsplan aus?

 

Die im Hitzeaktionsplan enthaltenen Maßnahmen wurden größtenteils so geplant, dass sie mittels vorhandener Personalressourcen der beteiligten Dienststellen und teilweise ohne gesonderten Sachkostenaufwand umgesetzt werden können. Der Großteil der Maßnahmen kann daher bislang trotz der Haushaltslage umgesetzt werden. Ausnahmen stellen strukturelle Anpassungsmaßnahmen dar, z.B. können die Planungen zum „Klimaplatz“ Zollhausplatz aktuell nicht umgesetzt werden. Ebenso orientieren sich bauliche Anpassungen an Gebäuden und Grünanlagen am Rahmen der aktuellen finanziellen Möglichkeiten. Die Erstellung und der Druck eines Flyers muss ebenfalls an die aktuelle Haushaltslage angepasst werden, beispielsweise durch Priorisierung von digitalen Informationen, die bei Bedarf ausgedruckt werden können.

Sollte es im Zuge weiterer Konsolidierungsmaßnahmen zum Wegfall personeller Ressourcen kommen, kann dies zu Einschränkungen bei der Maßnahmenumsetzung führen.

 

 

4. Welche Ad-hoc-Maßnahmen des Hitzeaktionsplans wurden angesichts der extremen Hitze in der Stadt im Sommer 2026 in der Stadtverwaltung erfolgreich umgesetzt? Wurden jenseits des Hitzeaktionsplans weitere spontane Maßnahmen ergriffen?

 

Alle Ad-hoc-Maßnahmen (Maßnahmenform 3) werden planmäßig umgesetzt (siehe Anlage).

Im Stadtjugendamt wurden darüber hinaus nach Bedarfsmeldung für die Kindertageseinrichtungen Ventilatoren beschafft. Da dieses Jahr jedoch seit Ende Juli kaum noch Ventilatoren verfügbar sind, ist angedacht im ersten Quartal 2027 eine Abfrage über den Bedarf an Ventilatoren für den Sommer 2027 durchzuführen.

Ende Juni wurden erstmals seit Bestehen des Hitzeaktionsplans Hitzewarnmeldungen der Stufe 2 für Erlangen herausgegeben. Die Pressestelle hat daraufhin auf der städtischen Website und auf Social-Media-Kanälen über die extreme Hitze und Verhaltenstipps informiert.

 

5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Verwaltung für die Hitzeaktionsplanung aus den diesjährigen Hitzephasen? Ist insbesondere angedacht, stärker auch mit Instrumenten des Katastrophenschutzrechtes auch Dritte zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu verpflichten?

Im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen aktualisiert und erweitert die Arbeitsgruppe die Maßnahmenumsetzung. Für mehr lokale Informationen zum Hitzeschutz wird beispielsweise eine Übersichtskarte erstellt, die vorhandene Infrastruktur zum Hitzeschutz sichtbar machen (Trinkbrunnen, Wasserspielplätze, Bäder, kühle Gebäude wie Kirchen) und in Informationsmaterialien (z.B. im geplanten Flyer) eingebunden werden soll. Je nach Kapazität wird von den beteiligten Dienststellen über den Maßnahmenkatalog hinaus über Verhaltensempfehlungen bei Hitze informiert: Beispielsweise ist Anfang Juni ein Newsletter des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen mit dem Schwerpunkt Hitze in der Stadt erschienen, ebenso hat das Amt für Brand- und Katastrophenschutz gemeinsam mit der Pressestelle im Sinne der Risikokommunikation Informationen aufbereitet und im Juli veröffentlicht.

Die ämterübergreifende Arbeitsgruppe wird prüfen, welche Maßnahmen bei Hitzewarnstufe 2 und bei der vom Deutschen Wetterdienst zukünftig geplanten Hitzewarnstufe 3 für „sehr lang anhaltende und außergewöhnlich stark belastende Hitzeperioden“ im Sinne einer Fortschreibung in den Hitzeaktionsplan aufgenommen werden können. Dabei können Bedarfe aufgenommen und priorisiert werden. Die weitere Umsetzung richtet sich nach den verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten.

Eine stärkere Verzahnung mit den Strukturen des Katastrophenschutzes ist bisher nicht geplant. Laut Amt für Brand- und Katastrophenschutz greifen Befugnisse des Bayerischen Katastrophenschutzrechts im Wesentlichen nach amtlicher Feststellung des Katastrophenfalls. Eine bloße Hitzewelle wird üblicherweise nicht die Tatbestandsvoraussetzungen einer Katastrophe erfüllen. Diese wäre jedoch denkbar, wenn aufgrund Hitze und Trockenheit großflächige Waldbrände ausgelöst werden oder eine Trinkwassernotversorgung eingerichtet werden muss. Ebenso denkbar wäre ein übergroßes Aufkommen des Rettungsdienstes aufgrund von hitzebedingten Personenschäden, das nicht mehr mit den regulären Mitteln bewältigt werden kann. In solchen Fällen kann die dann eingerichtete Führungsgruppe Katastrophenschutz entsprechende Maßnahmen treffen.

Das Schulverwaltungsamt beginnt mit der Entwicklung eines Hitzeschutzkonzeptes für Erlanger Schulen. Dabei sollen vorhandene Hitzeschutzmaßnahmen aufgezeigt und darüberhinausgehende Bedarfe ermittelt werden. Wünschenswert wäre ein zentral koordinierter Prozess für bauliche Hitzeanpassungsmaßnahmen aller städtischen Einrichtungen. In der anstehenden Fortschreibung des Klimaanpassungskonzeptes können zunächst die Bedarfe bezogen auf konkrete Gebäude einfließen.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die beteiligten Fachbereiche weisen darauf hin, dass der Maßnahmenkatalog des Hitzeaktionsplans weitestgehend mit den vorhandenen Personalressourcen umgesetzt werden kann. Bei einer möglichen Erweiterung der Maßnahmen sind die Personalressourcen und die Bereitstellung von Sachmitteln zu prüfen.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€

bei IPNr.:

Sachkosten:

€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€

bei Sachkonto:

Folgekosten

€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag SPD 075/2026

                        Tabelle zum Umsetzungsstand unter Punkt 2.2. des Hitzeaktionsplans (S. 13-21)