Die Verwaltung berichtet über die Fragen zur Umsetzung des
Hitzeschutzes in Erlangen. Der Antrag der SPD Nr. 075/2026 gilt somit als
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um einen Bericht zum Hitzeschutz in Erlangen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In der Sitzung des Sportausschusses am 30.06.2026 wurde bereits über den Umsetzungsstand des Hitzeaktionsplans berichtet (siehe Anlage: Tabelle zum Umsetzungsstand unter Punkt 2.2. des Hitzeaktionsplans, S. 13-21). Die Fragen aus dem SPD-Antrag werden im Folgenden beantwortet:
Alle langfristigen Maßnahmen
(Maßnahmenform 1) werden wie geplant umgesetzt. Ausnahmen sind folgende vier
noch nicht abgeschlossene Maßnahmen, die nun begonnen werden oder abhängig von
Bedarf sowie von personellen und finanziellen Kapazitäten umgesetzt werden.
· Strategische Weiterentwicklung des Klimanpassungskonzepts (KlAK), ggf. im Hinblick auf langfristige Maßnahmen zum HAP: Die Fortschreibung durch das Amt für Umweltschutz und Energiefragen hat inzwischen begonnen.
· Prüfung des Sonnenschutzes in Bestandseinrichtungen des Stadtjugendamtes und Schwerpunktbetrachtung der Bauprojekte des Stadtjugendamtes in Bezug auf Klimaanpassungsmaßnahmen: Maßnahmen zum innenliegenden Sonnenschutz am Gebäude (z.B. Innenrollos, hitzeabweisende Plissees) werden bei Bedarf nachgerüstet. Absprachen mit dem Amt für Gebäudemanagement (GME) sind insbesondere beim Einbau von Markisen und außenliegenden Rollläden notwendig. Bei Bauprojekten an Kitas werden notwendige Maßnahmen des Klima- und Sonnenschutzes mit dem Fachbereich und dem GME abgestimmt und bei der baulichen Umsetzung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten realisiert.
· Anpassung der Grünplanung für Außenanlagen der Einrichtungen des Stadtjugendamtes: Bei Bauprojekten an Kitas erfolgt die Planung der Außenanlagen unter Berücksichtigung aktueller klimatischer Anforderungen und im Hinblick auf eine ausreichende Beschattung mit dem Fachbereich und dem Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB77) und wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umgesetzt.
· Umsetzung des „Klimaplatzes“ Zollhausplatz (z.B. Bepflanzung, Verschattung, Klimaduschen): Die Planung bis Leistungsphase 3 wurde durch das Amt für Stadtplanung und Mobilität abgeschlossen. Die Umsetzung musste aufgrund der Haushaltskonsolidierung zurückgestellt werden. Eine temporäre Begrünung durch eine private Initiative ist in Planung.
2. Welche der
vor dem Sommer vorbereitenden Maßnahmen des Hitzeaktionsplans wurden in diesem
Jahr umgesetzt? Falls Maßnahmen nicht erfolgt sind, warum?
Alle vorbereitenden Maßnahmen (Maßnahmenform 2) wurden planmäßig umgesetzt, bis auf drei Ausnahmen, die sich aus folgenden Gründen verzögern:
· Druck eines Flyers zur Auslage in diversen Einrichtungen (Stadtteilhäuser, Rathaus, Gewobau etc.): Vorhandenes Infomaterial mit Verhaltenshinweisen (z. B. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) wird bereits für die Weitergabe in Einrichtungen genutzt. Bei der Erstellung eines Erlangen-spezifischen Flyers durch das Bürgermeister- und Presseamt soll eine Übersichtskarte vorhandener Infrastruktur (Trinkbrunnen, kühle Orte) integriert werden, um einen Mehrwert im Vergleich zu vorhandenem Infomaterial zu schaffen. Die Übersichtskarte befindet sich aktuell in Fertigstellung. Im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung soll der Flyer so konzipiert werden, dass er bei Bedarf (nach-)gedruckt werden kann.
· Veranstaltungen zu Verhaltenstipps für ältere Menschen bei Hitzeereignissen; ggfs. auch in Kooperation mit lokalen Akteuren (z.B. Nutzung kühler Veranstaltungsräume): Im Rahmen der Seniorenquartiersarbeit findet im Frühjahr 2027 ein erster Vortrag im Stadtteilzentrum 56nord statt. Für quartiersbezogene Veranstaltungen ist jeweils eine Abstimmung mit anderen Veranstaltungen oder Raumnutzungen durch andere Akteure im Quartier erforderlich.
· Verbesserung von Beschattungen auf dem Außengelände der Einrichtungen des Stadtjugendamtes in Absprache mit dem GME: Die meisten Kindertageseinrichtungen haben bereits einen Bestand an Sonnenschutz (Sonnenschirm, Sonnensegel, Markise). Zusätzliche Beschaffungen erfolgen nach Bedarfsmeldung der Einrichtungsleitung bzw. Sachgebietsleitung. Die Umsetzung der Sonnenschutzmaßnahmen erfolgt mit hoher Priorität.
3. Wie wirkt sich die aktuelle
Haushaltslage auf die Umsetzung der langfristigen und vor dem Sommer
vorbereitenden Maßnahmen des Hitzeaktionsplan aus?
Die im Hitzeaktionsplan enthaltenen
Maßnahmen wurden größtenteils so geplant, dass sie mittels vorhandener
Personalressourcen der beteiligten Dienststellen und teilweise ohne gesonderten
Sachkostenaufwand umgesetzt werden können. Der Großteil der Maßnahmen kann
daher bislang trotz der Haushaltslage umgesetzt werden. Ausnahmen stellen
strukturelle Anpassungsmaßnahmen dar, z.B. können die Planungen zum
„Klimaplatz“ Zollhausplatz aktuell nicht umgesetzt werden. Ebenso orientieren
sich bauliche Anpassungen an Gebäuden und Grünanlagen am Rahmen der aktuellen
finanziellen Möglichkeiten. Die Erstellung und der Druck eines Flyers muss
ebenfalls an die aktuelle Haushaltslage angepasst werden, beispielsweise durch
Priorisierung von digitalen Informationen, die bei Bedarf ausgedruckt werden
können.
Sollte es im Zuge weiterer
Konsolidierungsmaßnahmen zum Wegfall personeller Ressourcen kommen, kann dies
zu Einschränkungen bei der Maßnahmenumsetzung führen.
4. Welche Ad-hoc-Maßnahmen des
Hitzeaktionsplans wurden angesichts der extremen Hitze in der Stadt im Sommer
2026 in der Stadtverwaltung erfolgreich umgesetzt? Wurden jenseits des
Hitzeaktionsplans weitere spontane Maßnahmen ergriffen?
Alle Ad-hoc-Maßnahmen (Maßnahmenform
3) werden planmäßig umgesetzt (siehe Anlage).
Im Stadtjugendamt wurden darüber
hinaus nach Bedarfsmeldung für die Kindertageseinrichtungen Ventilatoren
beschafft. Da dieses Jahr jedoch seit Ende Juli kaum noch Ventilatoren
verfügbar sind, ist angedacht im ersten Quartal 2027 eine Abfrage über den Bedarf
an Ventilatoren für den Sommer 2027 durchzuführen.
Ende Juni wurden erstmals seit
Bestehen des Hitzeaktionsplans Hitzewarnmeldungen der Stufe 2 für Erlangen
herausgegeben. Die Pressestelle hat daraufhin auf der städtischen Website und
auf Social-Media-Kanälen über die extreme Hitze und Verhaltenstipps informiert.
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die
Verwaltung für die Hitzeaktionsplanung aus den diesjährigen Hitzephasen? Ist
insbesondere angedacht, stärker auch mit Instrumenten des
Katastrophenschutzrechtes auch Dritte zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu
verpflichten?
Im Rahmen der vorhandenen personellen
Ressourcen aktualisiert und erweitert die Arbeitsgruppe die Maßnahmenumsetzung.
Für mehr lokale Informationen zum Hitzeschutz wird beispielsweise eine
Übersichtskarte erstellt, die vorhandene Infrastruktur zum Hitzeschutz sichtbar
machen (Trinkbrunnen, Wasserspielplätze, Bäder, kühle Gebäude wie Kirchen) und
in Informationsmaterialien (z.B. im geplanten Flyer) eingebunden werden soll.
Je nach Kapazität wird von den beteiligten Dienststellen über den
Maßnahmenkatalog hinaus über Verhaltensempfehlungen bei Hitze informiert:
Beispielsweise ist Anfang Juni ein Newsletter des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen mit dem
Schwerpunkt Hitze in der Stadt erschienen, ebenso hat das Amt für Brand- und
Katastrophenschutz gemeinsam mit der Pressestelle im Sinne der
Risikokommunikation Informationen aufbereitet und im Juli veröffentlicht.
Die
ämterübergreifende Arbeitsgruppe wird prüfen, welche Maßnahmen bei
Hitzewarnstufe 2 und bei der vom Deutschen Wetterdienst zukünftig geplanten
Hitzewarnstufe 3 für „sehr lang anhaltende und
außergewöhnlich stark belastende Hitzeperioden“ im Sinne einer Fortschreibung in den
Hitzeaktionsplan aufgenommen werden können. Dabei können Bedarfe aufgenommen
und priorisiert werden. Die weitere Umsetzung richtet sich nach den verfügbaren
finanziellen und personellen Kapazitäten.
Eine stärkere Verzahnung mit den Strukturen des
Katastrophenschutzes ist bisher nicht geplant. Laut Amt für Brand- und
Katastrophenschutz greifen Befugnisse des Bayerischen Katastrophenschutzrechts
im Wesentlichen nach amtlicher Feststellung des Katastrophenfalls. Eine bloße
Hitzewelle wird üblicherweise nicht die Tatbestandsvoraussetzungen einer Katastrophe
erfüllen. Diese wäre jedoch denkbar, wenn aufgrund Hitze und Trockenheit
großflächige Waldbrände ausgelöst werden oder eine Trinkwassernotversorgung eingerichtet
werden muss. Ebenso denkbar wäre ein übergroßes Aufkommen des Rettungsdienstes
aufgrund von hitzebedingten Personenschäden, das nicht mehr mit den regulären
Mitteln bewältigt werden kann. In solchen Fällen kann die dann eingerichtete
Führungsgruppe Katastrophenschutz entsprechende Maßnahmen treffen.
Das Schulverwaltungsamt beginnt mit der Entwicklung eines Hitzeschutzkonzeptes für Erlanger Schulen. Dabei sollen vorhandene Hitzeschutzmaßnahmen aufgezeigt und darüberhinausgehende Bedarfe ermittelt werden. Wünschenswert wäre ein zentral koordinierter Prozess für bauliche Hitzeanpassungsmaßnahmen aller städtischen Einrichtungen. In der anstehenden Fortschreibung des Klimaanpassungskonzeptes können zunächst die Bedarfe bezogen auf konkrete Gebäude einfließen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die beteiligten Fachbereiche weisen darauf hin, dass der Maßnahmenkatalog des Hitzeaktionsplans weitestgehend mit den vorhandenen Personalressourcen umgesetzt werden kann. Bei einer möglichen Erweiterung der Maßnahmen sind die Personalressourcen und die Bereitstellung von Sachmitteln zu prüfen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag SPD 075/2026
Tabelle zum Umsetzungsstand unter Punkt 2.2. des Hitzeaktionsplans (S. 13-21)
