Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit dem Bericht kommt das
Erlanger Jobcenter (EJC) den Berichtspflichten nach § 19 EBV nach.
Hochrechnung
Das EJC führte eine Ergebnishochrechnung auf Basis der tatsächlichen Aufwendungen und Erträge zum 30.06.2026 durch.
Der im Stadtrat vom 27.11.2025 beschlossene Wirtschaftsplan 2026 des Erlanger Jobcenters weist ein neutrales Ergebnis aus. Auf Grundlage der Hochrechnung erwartet das EJC ein positives Ergebnis in Höhe von 552 T€.
Die Hauptursache hierfür sind wie bereits im Vorjahr hohe Einsparungen, insbesondere im Bereich der Personalkosten, aber auch der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Sachkosten. Diese sind zu Teilen auf die Haushaltskonsolidierung der Stadt Erlangen und die vorläufige Haushaltsführung zurückzuführen.
Erläuterung zu den Einzelpositionen
1. Erträge
Das EJC rechnet mit ca. 130 T€ geringeren Umsatzerlösen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf weniger Einkäufe im Sozialkaufhaus sowie die eingeschränkte Leistungsfähigkeit aufgrund von teils längeren Personalausfällen zurückzuführen. Die Einnahmeausfälle können jedoch voraussichtlich durch hohe Einsparungen bei den Personalkosten und dem Einkauf von Neuwaren weitestgehend kompensiert werden.
Bei den Fördermitteln rechnet das EJC insgesamt mit ca. 440
T€ geringeren Erträgen als geplant. Im Bereich der externen Fördermittel
(ESF-Mittel, etc.) wurden die Zuschusserwartungen aufgrund von
Personalausfällen und dem damit einhergehenden Einnahmeverlust verringert. Bei
den Fördermitteln, die dem EJC von der Stadt Erlangen zur Verfügung gestellt
werden, ist eine Kürzung um den mit der Werkleitung abgestimmten Betrag von 400
T€ berücksichtigt (weitere Haushaltskonsolidierung).
Die Bundesmittel zur Finanzierung der Verwaltungskosten und
Eingliederungsleistungen werden voraussichtlich nahezu planmäßig vereinnahmt.
Das EJC geht jedoch von einem geringeren Bedarf bei den Mitteln für
Eingliederung aus. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass zwei geplante
Maßnahmen in Selbstvornahme nicht bzw. noch nicht starteten. Zudem änderte sich
die Finanzierung der Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zum 01.07.2026
(Gesetzesänderung) mit der Folge, dass zukünftig mehr Mittel aus dem PAT (Passiv-Aktiv-Transfer)
zugunsten des EGT (Eingliederungstitel) zur Verfügung gestellt werden. Somit
können mehr Mittel aus dem EGT in den VWT (Verwaltungstitel) umgeschichtet
werden. Hierdurch erhöht sich der kommunale Finanzierungsanteil an den
Verwaltungskosten, was jedoch nicht zu Mehrkosten für die Kommune führt, da
sich im Gegenzug der Bedarf an Mitteln für ungedeckte Kosten (Fördermittel) in
gleicher Höhe verringert.
2. Aufwendungen
Die Hochrechnung kommt zu dem Ergebnis, dass die Personalkosten um ca. 510 T€ niedriger als geplant ausfallen werden. Hauptursachen hierfür sind, wie bereits in den Vorjahren, insbesondere krankheitsbedingte Personalausfälle und Austritte mit verzögerter oder keiner Nachbesetzung (Wiederbesetzungssperre). In vielen Fällen gehen mit den Vakanzen aber auch Einnahmeausfälle einher. Wird beispielsweise ein geplantes Fördermittelprojekt nicht oder nicht im geplanten Umfang durchgeführt, entstehen auf der einen Seite zwar keine bzw. weniger Personalkosten. Auf der anderen Seite werden dann aber auch keine bzw. weniger Fördermittel vereinnahmt.
Aufgrund geringerer Einkäufe im Sozialkaufhaus, müssen voraussichtlich auch deutlich weniger Neuwaren als geplant beschafft werden, weshalb das EJC mit ca. 94 T€ geringeren Kosten im Aufwand für den Bezug von Waren rechnet.
Bei den von der Stadt Erlangen bezogenen Leistungen im Sinne innerbetrieblicher Leistungsverrechnung und Weiterverrechnung wurden für die Prognose alle bereits bekannten Zahlen sowie Vorjahreswerte und laufende Abschlagszahlungen zugrunde gelegt. Es sind jedoch viele, auch teils größere Rechnungen aus dem aktuellen Haushaltsjahr noch nicht eingegangen. Insbesondere bei den IT-Kosten (Digit und KommunalBit) geht das EJC von hohen Mehrkosten um ca. 150 T€ aus. Nach Information durch ITK zur letzten Quartalsrechnung 2025 sind die Lizenzkosten für das Betriebssystem und MS-Office im Zuge der Einführung von Windows 11 und Microsoft 365 deutlich gestiegen, weshalb die Verrechnungssätze angehoben wurden. Auch bei der Verrechnung der Gemeindeorgane rechnet das EJC mit deutlich höheren Kosten (um ca. 89 T€), welche laut Amt 20 dadurch begründet sind, dass die Kosten in den Vorjahren fälschlicherweise zu gering in Rechnung gestellt wurden. Auf der anderen Seite wurden dem EJC weiterhin (noch) keine Kosten für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Vollstreckung berechnet und die Verwaltungskostenabrechnung von Amt 11 war zudem deutlich günstiger als geplant. Im Ergebnis können die ungeplanten Mehrkosten voraussichtlich jedoch nicht vollständig durch die Einsparungen kompensiert werden, sodass das EJC in Summe mit Mehrkosten von ca. 95 T€ im Bereich der bezogenen städtischen Leistungen rechnet.
Für die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Sachkosten) prognostiziert das EJC
insgesamt Einsparungen in Höhe von ca. 303 T€. Durch die konsequente Anwendung
des Art. 69 GO i.V.m. Art. 88 Abs. 5
GO können nur die notwendigsten Ausgaben getätigt werden. Zudem wurde kein
größeres kostenintensives IT-Sonderprojekt umgesetzt. Darüber hinaus kann das
EJC teils größere Rückstellungen für Abrechnungsrisiken mit dem Bund auflösen,
da die Jahresabrechnungen für die Jahre 2023 und 2024 mittlerweile abschließend
geprüft wurden (eigentlich Erträge aus Auflösung von Rückstellungen, hier
saldiert unter 8.b, sonstige betrieblichen Aufwendungen dargestellt).
3. Bürgergeld / Neue
Grundsicherung
Das Bürgergeld bzw. die neue Grundsicherung stellt im EJC grundsätzlich einen durchlaufenden Posten dar und wird somit ergebnisneutral geplant. Die Vorjahre haben jedoch gezeigt, dass aufgrund der kameralen Abrechnung mit dem Bund und der doppischen Verbuchung im EJC teilweise größere Ergebniseffekte in einzelnen Haushaltsjahren entstehen können, welche sich erst in Folgejahren wieder ausgleichen. Eine Prognose ob und in welcher Höhe diese Effekte im Jahr 2026 entstehen werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Dementsprechend ist auch kein Effekt in der Hochrechnung berücksichtigt.
In der Planung ist das EJC davon ausgegangen, dass sich keine größeren Kosteneffekte durch die Gesetzesänderung ergeben werden. Diese Annahme bewahrheitet sich bisher, sodass das EJC davon ausgeht, dass die Kosten im Bereich Bürgergeld / Neue Grundsicherung nahezu planmäßig entstehen werden (ca. 1,16% niedriger als geplant).
Die Kosten für Regelbedarfe und Mehrbedarfe, die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie die Kosten für einmalige Bedarfe werden voraussichtlich etwas niedriger als geplant entstehen. Im Bereich Bildung und Teilhabe sind die deutlich höheren Aufwendungen (und Erträge) insbesondere auf die für 2026 nicht geplante interkommunale Umverteilung (ca. 1,0 Mio. €) zurückzuführen.
Anlagen:
