Betreff
EJC Jahresabschluss 2025
Vorlage
55/129/2026
Aktenzeichen
EJC
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Erlanger Jobcenter der Stadt Erlangen für das Wirtschaftsjahr 2025 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt.
  2. Der Jahresfehlbetrag 2025 in Höhe von 377.014,26 € wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag in gleicher Höhe verrechnet.
  3. Die erste und die weitere Werkleitung werden für das Geschäftsjahr 2025 gem. Art. 102 Abs. 3 GO entlastet.


1.   Ergebnis/Wirkungen

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

-        Gemeindeordnung Bayern (GO)

-        Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

-        Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter (BS-EJC)

hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

-        Feststellung des Jahresabschlusses

-        Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses

-        Entlastung der ersten Werkleitung (Dieter Rosner) und der weiteren Werkleitung (Manuela Ramming


3.   Prozesse und Strukturen

-        Begutachtung im WA am 07.10.2026, mit Vorstellung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer Dr. Peter Storg

-        Prüfung im RevA voraussichtlich am 25.11.2026

-        Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des Jahresüberschusses und Erteilung der Entlastung im Stadtrat am 10.12.2026

Sachbericht zum Geschäftsjahr 2025

Herr Dr. Peter Storg hat den Jahresabschluss zum 31.12.2025 und den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zum zweiten Mal in Folge geprüft, erstmals unter dem Dach seiner gemeinsam mit Herrn Jochen Ansorge neu gegründeten Firma Dr. Storg + Ansorge GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg. Mit Datum vom 28.08.2026 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Kennzahlen zum Jahresabschluss 2025

(in T€)

Ist 2025

Ist 2024

Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresergebnis

-377

386

Umsatzerlöse
         aus städtischem Haushalt
         von Dritten

1.191

985
206

1.188
1.010
178

Aufwandszuschüsse / Zuweisungen

57.673

57.617

Bundesmittel SGB II inkl. EGT, VWT

45.840

47.064

aus städtischem Haushalt SGB II
aus städtischem Haushalt KFA VWT
aus städtischem Haushalt für
ungedeckte Kosten

aus städtischem Haushalt Projekte

6.378
1.146

3.295

571

6.102
1.284

2.254

562

Drittmittel

              443

                  351

Materialaufwand/bezogene Leistungen

davon Verwaltungskostenerstattungen EJC an städtischen Haushalt, ohne
KommunalBIT (-399 T€ / VJ -428 T€)

Personalaufwand

Sonstiger betrieblicher Aufwand

davon Rückerstattung nicht benötigter Zuschüsse an städtischen Haushalt
(in 2025 für 2025 und 2024)

Bilanz

-3.162



-1.632

-10.277

-45.942



-1.365

-3.067



-1.317

-9.858

-45.609



0

Bilanzsumme

12.480

12.511

Eigenkapitalquote

6,0%

    9,0%

Investitionen

1

61

Darlehensverbindlichkeiten1)

71

583

Sonstiges

Cash-Flow2)

-307

+469

1)    inkl. 500 T€ Darlehensverbindlichkeit ggü. Stadt Erlangen in 2024

2)    Cash-Flow nach DFVA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen, ggf. +/- Delta langfristige Rückstellungen

Das Jahresergebnis 2025 lag mit -377 T€ unter Plan. Ursache für das negative Jahresergebnis 2025 ist die in 2026 mit der Stadt Erlangen geschlossene Vereinbarung, wonach nicht verwendete Mittel für ungedeckte Kosten an die Stadt Erlangen zurückzuzahlen sind. Hierfür hat das EJC entsprechende Rückstellungen gebildet. Dies wurde in 2025 auch für die Ergebnisse der Geschäftsjahre 2023 und 2024 in Höhe von 377 T€ nachgeholt. Mit Beschluss über die Ergebnisverwendung wird der dadurch entstandene Jahresfehlbetrag mit der bestehenden Gewinnrücklage aus dem Jahr 2024 in gleicher Höhe verrechnet. Der Gewinnvortrag wird dadurch auf Null gestellt. Durch die Rückerstattung nicht benötigter Mittel wird das EJC künftig keine Jahresüberschüsse mehr ausweisen.

Insgesamt liegen die Aufwandszuschüsse und Zuweisungen bei 57,7 Mio. € und machten 98 % der Gesamtleistung aus. Sie liegen 7,9 % über dem Planansatz. Die SGB II-Zuweisungen betrugen 43,6 Mio. €; ihnen standen Aufwendungen von 43,3 Mio. € gegenüber. Der saldierte Überschuss im SGB II-Bereich von 287 T€ beruht auf unterschiedlichen Zahlungs- und Bewertungszeitpunkten und gleicht sich im 3-Jahres-Zeitraum in etwa aus.

Von der Stadt Erlangen wurden im Detail folgende leistungsbezogene Zuschüsse in Höhe von insgesamt 571 T€ gewährt: Beschäftigungsförderung Café Hergricht (180 T€), Sozialkaufhaus (78 T€), Mittelschulabschluss (90 T€), Verlustausgleich Bahnhofsräder (35 T€), EEG Projekt (45 T€), Just Best (130 T€), Sprachförderung (13 T€).

Die Investitionen in das Anlagevermögen (1 T€) betreffen Büromöbel. Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude in der Alfred-Wegener-Straße mussten u.a. aufgrund vorrangiger organisatorischer Aufgaben erneut verschoben werden.

Auszüge aus dem Lagebericht 2025

Im Jahr 2025 standen erstmals nicht ausreichende Bundesmittel zur Verfügung, um alle abrechnungsfähigen Ausgaben im hoheitlichen Bereich finanzieren zu können. Im Eingliederungstitel standen dabei erneut ausreichend Mittel zur Umsetzung des beschlossenen Arbeitsmarktprogramms zur Verfügung. In gemeinsamer Anstrengung aller Mitarbeiter*innen der Aktivierenden Leistungen und des Integrationsmanagements konnte der Verausgabungsgrad trotz vorläufiger Haushaltsführung des Bundes im Vergleich zum Vorjahr konstant gehalten werden. Im Verwaltungstitel entstand jedoch trotz Umschichtung von Mitteln aus dem Eingliederungstitel eine Finanzierungslücke, die durch kommunale Mittel planmäßig kompensiert wurde. Die vorläufige Haushaltsführung des Bundes verzögerte unterjährig die Mittelbindung.

Im operativen Geschäft konnten aufgrund der als Maßnahme der Haushaltskonsolidierung ausgesprochenen Haushaltssperre der Stadt Erlangen viele Ausgaben nicht wie geplant getätigt werden, was neben Vakanzen und verzögerte Nachbesetzungen zu teils erheblichen Einsparungen im Bereich der Personal- und Sachkosten führte; die stadtinternen Leistungsverrechnungen lagen über dem Plan.

Die mit der Gründung des Eigenbetriebs verbundenen zentralen Organisations- und Prozessanpassungen waren 2025 in weiten Teilen abgeschlossen. Die Abteilungen arbeiteten überwiegend in den neuen Strukturen. Die 2024 gebildete Abteilung Aktivierende Leistungen (557) und die Zuordnung des Bewerberzentrums zur Abteilung Maßnahmen und Projekte zur Arbeitsförderung (556) wurden im Regelbetrieb weiter gefestigt. Neu aufgesetzte oder angepasste Prozesse waren entweder etabliert oder befanden sich in einer strukturierten Erprobungs- beziehungsweise Vorbereitungsphase.

Die angespannte Personalsituation wirkte 2025 insbesondere in der Leistungssachbearbeitung (553), den Aktivierenden Leistungen (557) sowie in Finanzen und Controlling (551) fort. In der Leistungssachbearbeitung führten hohe Fluktuation und zeitverzögerte Nachbesetzungen zu erhöhtem Einarbeitungs- und Qualitätssicherungsbedarf.

Die Finanzierung erfolgte aus Bundesmitteln, Fördermitteln des Bundes, des Freistaats Bayern und der Europäischen Union sowie aus kommunalen Mitteln. Das Maßnahmenportfolio blieb auf Langzeitleistungsbeziehende, Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund und junge Menschen ohne Ausbildung oder anerkannte Qualifikation ausgerichtet. Bewährte Angebote wurden konsolidiert. Für InQuaH wurde die Weiterführung in der Regelstrecke vorgesehen; das Projekt Jobbegleiter war bis Ende 2026 mit 100 Plätzen abgesichert.

Für 2026 stehen die Umsetzung des 2025 vorbereiteten gemeinsamen Servicebereichs, die Stabilisierung der Leistungssachbearbeitung, die Fortsetzung der Altaktenbearbeitung und die Sicherung des Maßnahmenportfolios unter begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen im Vordergrund. Bestandsgefährdende Risiken werden nicht gesehen.

Bericht des Werkausschusses

Der Werkausschuss hat die Tätigkeit der Werkleitung überwacht und in seinen Sitzungen am 20.02.2025, 07.05.2025, 23.07.2025, 01.10.2025 und am 12.11.2025 die grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik ausführlich beraten.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€

bei IPNr.:

Sachkosten:

€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€

bei Sachkonto:

Folgekosten

€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: EJC Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2025

                        Anlage 2: EJC Bilanz zum 31.12.2025

                        Anlage 3: EJC Prüfbericht 2025 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nicht öffentlich)