- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Erlanger
Jobcenter der Stadt Erlangen für das Wirtschaftsjahr 2025 wird gem. § 25
EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt.
- Der Jahresfehlbetrag 2025 in Höhe von 377.014,26 € wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag in gleicher Höhe verrechnet.
- Die erste und die weitere Werkleitung werden
für das Geschäftsjahr 2025 gem. Art. 102 Abs. 3 GO entlastet.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen,
insbesondere
-
Gemeindeordnung Bayern
(GO)
-
Eigenbetriebsverordnung
Bayern (EBV)
-
Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter (BS-EJC)
hinsichtlich Wirtschaftsführung
und Rechnungslegung.
2. Programme /
Produkte / Leistungen / Auflagen
-
Feststellung des
Jahresabschlusses
-
Entscheidung über die
Verwendung des Jahresergebnisses
- Entlastung der ersten Werkleitung (Dieter Rosner) und der weiteren Werkleitung (Manuela Ramming
3. Prozesse und
Strukturen
-
Begutachtung im WA am
07.10.2026, mit Vorstellung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer Dr.
Peter Storg
-
Prüfung im RevA
voraussichtlich am 25.11.2026
-
Feststellung des
Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des Jahresüberschusses und
Erteilung der Entlastung im Stadtrat am 10.12.2026
Sachbericht zum
Geschäftsjahr 2025
Herr Dr. Peter Storg hat den
Jahresabschluss zum 31.12.2025 und den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zum zweiten Mal in Folge geprüft, erstmals unter
dem Dach seiner gemeinsam mit Herrn Jochen Ansorge neu gegründeten Firma Dr.
Storg + Ansorge GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg. Mit Datum vom
28.08.2026 wurde ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
Kennzahlen zum Jahresabschluss 2025
|
(in T€) |
Ist
2025 |
Ist
2024 |
|
Gewinn- und Verlustrechnung |
|
|
|
Jahresergebnis |
-377 |
386 |
|
Umsatzerlöse |
1.191 985 |
1.188 |
|
Aufwandszuschüsse / Zuweisungen |
57.673 |
57.617 |
|
Bundesmittel SGB II inkl. EGT, VWT |
45.840 |
47.064 |
|
aus städtischem Haushalt SGB II aus städtischem Haushalt Projekte |
6.378 571 |
6.102 562 |
|
Drittmittel |
443 |
351 |
|
Materialaufwand/bezogene Leistungen davon Verwaltungskostenerstattungen EJC an städtischen Haushalt, ohne Personalaufwand Sonstiger betrieblicher Aufwand davon Rückerstattung nicht benötigter Zuschüsse an städtischen Haushalt
Bilanz |
-3.162
-10.277 -45.942
|
-3.067
-9.858 -45.609
|
|
Bilanzsumme |
12.480 |
12.511 |
|
Eigenkapitalquote |
6,0% |
9,0% |
|
Investitionen |
1 |
61 |
|
Darlehensverbindlichkeiten1) |
71 |
583 |
|
Sonstiges |
|
|
|
Cash-Flow2) |
-307 |
+469 |
|
|
|
|
1) inkl.
500 T€ Darlehensverbindlichkeit ggü. Stadt Erlangen in 2024
2) Cash-Flow
nach DFVA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen, ggf. +/- Delta langfristige
Rückstellungen
Das
Jahresergebnis 2025 lag mit -377 T€ unter Plan. Ursache für das negative
Jahresergebnis 2025 ist die in 2026 mit der Stadt Erlangen geschlossene
Vereinbarung, wonach nicht verwendete Mittel für ungedeckte Kosten an die Stadt
Erlangen zurückzuzahlen sind. Hierfür hat das EJC entsprechende Rückstellungen
gebildet. Dies wurde in 2025 auch für die Ergebnisse der Geschäftsjahre 2023
und 2024 in Höhe von 377 T€ nachgeholt. Mit Beschluss über die Ergebnisverwendung wird der
dadurch entstandene Jahresfehlbetrag mit der bestehenden Gewinnrücklage aus dem
Jahr 2024 in gleicher Höhe verrechnet. Der Gewinnvortrag wird dadurch auf Null
gestellt. Durch die Rückerstattung nicht benötigter Mittel wird das EJC künftig
keine Jahresüberschüsse mehr ausweisen.
Insgesamt liegen die Aufwandszuschüsse und Zuweisungen bei 57,7 Mio. € und machten 98 % der Gesamtleistung aus. Sie liegen 7,9 % über dem Planansatz. Die SGB II-Zuweisungen betrugen 43,6 Mio. €; ihnen standen Aufwendungen von 43,3 Mio. € gegenüber. Der saldierte Überschuss im SGB II-Bereich von 287 T€ beruht auf unterschiedlichen Zahlungs- und Bewertungszeitpunkten und gleicht sich im 3-Jahres-Zeitraum in etwa aus.
Von der Stadt Erlangen wurden im Detail folgende
leistungsbezogene Zuschüsse in Höhe von insgesamt 571 T€ gewährt:
Beschäftigungsförderung Café Hergricht (180 T€), Sozialkaufhaus (78 T€),
Mittelschulabschluss (90 T€), Verlustausgleich Bahnhofsräder (35 T€), EEG
Projekt (45 T€), Just Best (130 T€), Sprachförderung (13 T€).
Die Investitionen in das Anlagevermögen (1 T€) betreffen Büromöbel.
Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude in der Alfred-Wegener-Straße mussten u.a.
aufgrund vorrangiger organisatorischer Aufgaben erneut verschoben werden.
Auszüge
aus dem Lagebericht 2025
Im Jahr 2025 standen erstmals nicht ausreichende
Bundesmittel zur Verfügung, um alle abrechnungsfähigen Ausgaben im hoheitlichen
Bereich finanzieren zu können. Im Eingliederungstitel standen dabei erneut
ausreichend Mittel zur Umsetzung des beschlossenen Arbeitsmarktprogramms zur
Verfügung. In gemeinsamer Anstrengung aller Mitarbeiter*innen der Aktivierenden
Leistungen und des Integrationsmanagements konnte der Verausgabungsgrad trotz
vorläufiger Haushaltsführung des Bundes im Vergleich zum Vorjahr konstant
gehalten werden. Im Verwaltungstitel entstand jedoch trotz Umschichtung von
Mitteln aus dem Eingliederungstitel eine Finanzierungslücke, die durch
kommunale Mittel planmäßig kompensiert wurde. Die vorläufige Haushaltsführung
des Bundes verzögerte unterjährig die Mittelbindung.
Im operativen Geschäft
konnten aufgrund der als Maßnahme der Haushaltskonsolidierung ausgesprochenen
Haushaltssperre der Stadt Erlangen viele Ausgaben nicht wie geplant getätigt
werden, was neben Vakanzen und verzögerte Nachbesetzungen zu teils erheblichen
Einsparungen im Bereich der Personal- und Sachkosten führte; die stadtinternen
Leistungsverrechnungen lagen über dem Plan.
Die mit der Gründung des Eigenbetriebs verbundenen
zentralen Organisations- und Prozessanpassungen waren 2025 in weiten Teilen
abgeschlossen. Die Abteilungen arbeiteten überwiegend in den neuen Strukturen.
Die 2024 gebildete Abteilung Aktivierende Leistungen (557) und die Zuordnung
des Bewerberzentrums zur Abteilung Maßnahmen und Projekte zur Arbeitsförderung
(556) wurden im Regelbetrieb weiter gefestigt. Neu aufgesetzte oder angepasste
Prozesse waren entweder etabliert oder befanden sich in einer strukturierten
Erprobungs- beziehungsweise Vorbereitungsphase.
Die angespannte Personalsituation wirkte 2025 insbesondere
in der Leistungssachbearbeitung (553), den Aktivierenden Leistungen (557) sowie
in Finanzen und Controlling (551) fort. In der Leistungssachbearbeitung führten
hohe Fluktuation und zeitverzögerte Nachbesetzungen zu erhöhtem Einarbeitungs-
und Qualitätssicherungsbedarf.
Die Finanzierung erfolgte aus Bundesmitteln, Fördermitteln
des Bundes, des Freistaats Bayern und der Europäischen Union sowie aus
kommunalen Mitteln. Das Maßnahmenportfolio blieb auf
Langzeitleistungsbeziehende, Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrations-
oder Fluchthintergrund und junge Menschen ohne Ausbildung oder anerkannte
Qualifikation ausgerichtet. Bewährte Angebote wurden konsolidiert. Für InQuaH
wurde die Weiterführung in der Regelstrecke vorgesehen; das Projekt
Jobbegleiter war bis Ende 2026 mit 100 Plätzen abgesichert.
Für
2026 stehen die Umsetzung des 2025 vorbereiteten gemeinsamen Servicebereichs,
die Stabilisierung der Leistungssachbearbeitung, die Fortsetzung der
Altaktenbearbeitung und die Sicherung des Maßnahmenportfolios unter begrenzten
finanziellen und personellen Ressourcen im Vordergrund. Bestandsgefährdende
Risiken werden nicht gesehen.
Bericht des Werkausschusses
Der Werkausschuss
hat die Tätigkeit der Werkleitung überwacht und in seinen Sitzungen am
20.02.2025, 07.05.2025, 23.07.2025, 01.10.2025 und am 12.11.2025 die
grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik ausführlich beraten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
|
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
|
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
|
||
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: EJC Gewinn- und
Verlustrechnung zum 31.12.2025
Anlage 2: EJC Bilanz zum 31.12.2025
Anlage 3: EJC Prüfbericht 2025 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nicht öffentlich)
