Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntages (Entwurf vom 04.09.2026, Anlage) wird beschlossen.
1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 26.02.2026 (StR/136/2026) wurde die Verordnung über die
Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntages beschlossen. Sie beinhaltet die
Öffnung der Geschäfte am ersten Sonntag nach Ostersonntag von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr aus Anlass des Erlanger Frühlingsfestes.
Das neue Bayerische Ladenschlussgesetz (Bay LadSchlG) sieht vor, dass Gemeinden an bis zu vier Sonn- und Feiertagen die Öffnungen von Verkaufsstellen freigeben können. Bedingung hierfür ist, dass die Öffnung im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht, der den zeitlichen und räumlichen Umfang der Öffnung rechtfertigt (Art. 6 BayLadSchlG).
Geplant ist für die Jahre 2026 und 2027 einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag jeweils am letzten Sonntag im November von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr anlässlich der Erlanger Weihnachtsmärkte festzusetzen. Im Jahr 2026 wäre damit der weitere verkaufsoffene Sonntag am 29. November, im Jahr 2027 am 28. November.
Der vorgeschlagene räumliche Geltungsbereich umfasst unverändert die Geschäfte in der Innenstadt vom Martin-Luther-Platz bis Werner-von Siemens-Straße und vom Bahnhof bis Bohlenplatz.
Die Weihnachtsmärkte in der Erlanger Innenstadt zählen seit vielen Jahren zu den publikumsstärksten und beliebtesten Veranstaltungen im Veranstaltungskalender der Stadt Erlangen und prägen die Vorweihnachtszeit in besonderem Maße.
Zum letzten Sonntag im November 2026 und 2027 finden mit der Erlanger Waldweihnacht am Schlossplatz, dem Altstädter Weihnachtsmarkt am Altstädter Kirchenplatz sowie dem sog. „Neustädter Weihnachtsmarkt“ am Neustädter Kirchenplatz gleich mehrere eigenständige Weihnachtsveranstaltungen im Innenstadtbereich statt. Die Weihnachtsmärkte bieten den Besucherinnen und Besuchern ein umfangreiches weihnachtliches Angebot. Hierzu zählen unter anderem Kunsthandwerk, weihnachtliche Geschenkideen, Dekorationsartikel, Süßwaren, kalte und warme Speisen, Glühweinangebote sowie weitere gastronomische und saisonale Angebote.
Ergänzt werden die Weihnachtsmärkte durch die Eislauffläche „Erlangen like on Ice“ am Erlanger Marktplatz, welche insbesondere Familien sowie Kinder und Jugendliche anspricht, sowie den Weihnachtsexpress am Hugenottenplatz.
Die Weihnachtsmärkte haben voraussichtlich von 11:00 Uhr bis 21:00 Uhr geöffnet. Ergänzend hierzu ist die Eislauffläche „Erlangen like on Ice“ auf dem Schlossplatz voraussichtlich von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet, der Weihnachtsexpress von 10:30 Uhr bis 20:30 Uhr.
Die Weihnachtsmärkte verteilen sich auf mehrere zentrale Standorte innerhalb der Erlanger Innenstadt. Durch die Erlanger Waldweihnacht am Schlossplatz, den Altstädter Weihnachtsmarkt am Altstädter Kirchenplatz sowie den sog. „Neustädter Weihnachtsmarkt“ am Neustädter Kirchenplatz entstehen über die gesamte Innenstadt hinweg zusammenhängende Besucherströme und eine flächendeckende Veranstaltungswirkung.
Durch die räumliche Verteilung der Veranstaltungsflächen und die fußläufige Verbindung der einzelnen Standorte erstreckt sich das Veranstaltungsgeschehen über weite Teile der Innenstadt. Die beantragte räumliche Ausdehnung der Sonntagsöffnung vom Martin-Luther-Platz bis zur Werner-von-Siemens-Str. sowie vom Bahnhof bis zum Bohlenplatz orientiert sich daher unmittelbar an den tatsächlichen Besucherbewegungen und dem räumlichen Zusammenhang der Veranstaltungsflächen.
Es wird mit bis zu 20.000 Besucherinnen und Besuchern gerechnet. Aufgrund der langjährigen Etablierung der Weihnachtsmärkte sowie der hohen Besucherfrequenz am letzten Sonntag im November, der 2026 auf den 29. November und 2027 auf den 28. November (jeweils 1. Advent) fällt, ist von einer erheblichen überregionalen Anziehungskraft der Veranstaltungen auszugehen.
Die beabsichtigte Öffnung der Verkaufsstellen an diesen Sonntagen erfolgt ausschließlich aus Anlass der Weihnachtsmärkte als eigenständige öffentliche Veranstaltungen im Sinne des Bayerischen Ladenschlussgesetzes. Die Weihnachtsmärkte stellen hierbei den maßgeblichen, inhaltlich und organisatorisch prägenden Hauptanlass dar. Sie ziehen unabhängig von einer Ladenöffnung eine erhebliche Zahl an Besucherinnen und Besuchern an und prägen das Gesamtbild des Veranstaltungstages eindeutig.
Die sonntägliche Ladenöffnung tritt demgegenüber lediglich als untergeordnete, begleitende Nebenerscheinung hinzu. Sie ist weder Zweck noch wesentlicher Anlass der Veranstaltungen, sondern ordnet sich dem Gesamtcharakter der Weihnachtsmärkte klar unter.
Die Veranstaltungstage besitzen darüber hinaus eine besondere Bedeutung für den innerstädtischen Einzelhandel, da der vorausgehende Freitag traditionell als „Black Friday“ gilt und damit ein besonders frequenz- und umsatzstarkes Einkaufswochenende eingeleitet wird. Vor diesem Hintergrund haben sich insbesondere die großen Einzelhandelsstandorte und Warenhäuser der Innenstadt ausdrücklich für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags ausgesprochen.
Die verkaufsoffenen Nächte am Black Friday und am 2. Adventssamstag werden nach derzeitigem Stand 2026 nicht durchgeführt bzw. nicht vom City-Management Erlangen e.V. veranstaltet. Die Einzelhändler könnten jedoch unabhängig davon von der Festsetzung Gebrauch machen.
Die Stadt Erlangen bleibt mit der geplanten Neuregelung über künftig zwei verkaufsoffene Sonntage im Jahr unter den gesetzlichen Möglichkeiten. Hiermit will die Stadt Erlangen einen verträglichen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Träger öffentlicher Belange sicherstellen.
In dem Verfahren wurden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
eingeholt. Die Beteiligung erfolgte mit Schreiben vom 20. Juli 2026. Die
beteiligten Stellen wurden um Rückmeldung bis
23. August 2026 gebeten und äußerten sich im Einzelnen zusammengefasst wie
folgt:
Evangelisch-Lutherisches Dekanat (Stellungnahme vom 24.07.2026:
Es bestehen von Seiten des evang. Dekanats keine Einwände. Man bedankt
sich für die besonnene Handhabung und sieht einen Ausgleich aller Interessen
als gegeben an.
Katholisches Dekanat Erlangen (Stellungnahme vom 08.08.2026):
Es bestehen keine Einwände.
Handelsverband Bayern e.V.
(Stellungnahme vom 10.08.2026:
Der Handelsverband Bayern e. V. begrüßt den Plan der Stadt Erlangen, in
den Jahren 2026 und 2027 einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag in Erlangen zu
ermöglichen. Es würde zwar begrüßt werden, wenn die Stadt Erlangen den
gesetzlichen Rahmen von 4 verkaufsoffenen Sonntagen möglichst vollständig
ausschöpft und auch die Spätöffnungen starker ermöglicht wie bisher, die
Ermöglichung von 2 verkaufsoffenen Sonntagen stelle hier allerdings einen
Schritt in die richtige Richtung dar. Zu betonen sei dabei, dass der gesetzgeberische
Rahmen lediglich zur Hälfte ausgeschöpft werde.
Die immer noch zu spürenden Auswirkungen der Coronapandemie, die
Auswirkungen des Ukrainekrieges, die allgemeine Kaufzurückhaltung und die
wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen, welche sich leider auch in
Erlangen zeigen würden, brächten große Herausforderungen für den Handel mit
sich.
Verkaufsoffene Sonntage würden die Innenstädte beleben, den jeweiligen
Standort stärken, seien wichtige Instrumente des Standort-Marketings, würden
eine hohe Anziehungskraft haben, den stationären Handel gegenüber dem
Onlinehandel stärken und damit die Arbeitsplätze der Beschäftigten sichern.
Dabei seien verkaufsoffene Sonntage mehr als reine Konsumveranstaltungen.
Es gehe hier auch darum die Innenstadt für Menschen zu öffnen, die sonst nicht
in die Innenstadt kämen. Viele Menschen würden Sonderöffnungen nutzen um
Familie, Beruf und Freizeit miteinander zu vereinbaren. Sonderöffnungen seien
Werbung für die Innenstädte. Dies gelte gerade auch im Wettbewerb mit dem
Onlinehandel. Sonderöffnungen würden Aufenthaltsqualität,
Begegnungsmöglichkeiten und ein urbanes Lebensgefühl, das digital nicht ersetzt
werden kann, schaffen. Dabei würde nicht nur der Handel, sondern auch
Tourismus, Gastronomie und Hotellerie profitieren.
Selbstverständlich habe der Handelsverband dabei auch die Interessen der
Beschäftigten im Blick. Allerdings würden die Unternehmen wahrnehmen, dass die
meisten Beschäftigten gerne zu Sonderöffnungszeiten arbeiten. Dies habe
folgende Gründe:
Im Tarifvertrag des bayerischen Einzelhandels seien Zuschläge von 150 %
an verkaufsoffenen Sonntagen i. S. d. Ausnahmeregelung des Ladenschlussgesetzes
vorgesehen. Das gerne von den Gewerkschaften genutzte Argument der Tarifflucht
würde dabei nicht zu überzeugen, weil ein großer Teil der Einzelhändler sich an
den Tarifvertrag des Bayerischen Einzelhandels anlehnt.
Der Handelsverband erkenne an, dass die Sonntagsruhe ein hohes Gut sei,
dass verfassungsrechtlichen Schutz genieße. Dem habe der Gesetzgeber allerdings
schon Rechnung getragen, indem er nur vier Verkaufs-Sonntage zu lasse und nach
wie vor am Anlassbezug festhalte. Zu den Gottesdienstzeiten sei die Öffnung der
Verkaufsstellen zudem verboten.
Vor diesem Hintergrund begrüße der Handelsverband Bayern die Ausweitung
auf zwei Verkaufssonntage ausdrücklich.
Gemeinsame Stellungnahme von IHK Gremium Erlangen,
Handelsverband Bayern HBE Kreis
Erlangen, DEHOGA Bayern Kreisstelle Erlangen, Handwerkskammer für
Mittelfranken, Kreishandwerkerschaft Erlangen-Hersbruck-Lauf vom 20.08.2026:
Mit der Verabschiedung des neuen Ladenschlussgesetzes habe der Bayerische
Landtag die Möglichkeit geschaffen, in den Kommunen bis zu vier
Sonntagsöffnungen durchzuführen.
Wirtschaftliche Impulse für
eine lebendige Innenstadt
Die Erlanger Wirtschaft lebe von ihrer Vielfalt. Handel, Handwerk,
Gastronomie und Dienstleistungen trage gemeinsam dazu bei, dass die Innenstadt
ein attraktiver Ort zum Einkaufen, Arbeiten und Begegnen bleibe.
Verkaufsoffene Sonntage seien für viele Menschen ein besonderer Anlass,
die Innenstadt zu besuchen. Sie schaffe Aufmerksamkeit für den stationären
Handel, stärken die lokale Wirtschaft und brächte Besucherinnen und Besucher in
die Innenstadt. Davon profitiere nicht nur Einzelhändler, sondern auch
gastronomische Betriebe, Dienstleister und zahlreiche weitere Akteure des
städtischen Lebens.
Der gesetzliche Rahmen
schafft die notwendige Balance
Als Vertreter der lokalen Wirtschaft aus Handel, Handwerk und
Dienstleistungen sei es den o. g. Trägern öffentlicher Belange auch wichtig,
die Interessen der vielen kleinen und mittelständischen Betriebe im Blick zu
behalten. Gerade inhabergeführte Unternehmen würden häufig nicht über die
personellen Ressourcen großer Filialisten verfügen. Zusätzliche Öffnungstage
würde für sie einen erhöhten organisatorischen Aufwand bedeuten und stelle
Beschäftigte wie Betriebsinhaber vor besondere Herausforderungen.
Deshalb dürfe die Diskussion nicht in ein Einfaches „Mehr oder weniger
verkaufsoffene Sonntage“ münden. Entscheidend sei vielmehr die richtige
Balance. Der Sonntag genieße zu Recht einen besonderen Schutz und besäße für
viele Menschen einen hohen gesellschaftlichen Wert. Ebenso berechtigt sei aber
das Interesse der Innenstadtwirtschaft, im Wettbewerb mit dem Onlinehandel und
anderen Einkaufsstandorten über attraktive Veranstaltungsformate Besucher in
die Stadt zu holen.
Diese Abwägung habe der Bayerische Gesetzgeber bereits vorgenommen. Das
geltende Recht ermögliche ausdrücklich bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen im
Jahr, knüpfe diese aber an besondere Anlässe und klare rechtliche
Rahmenbedingungen. Damit werde sowohl dem Sonntagsschutz als auch den
wirtschaftlichen Interessen der Städte und ihrer Betriebe Rechnung getragen.
Vor diesem Hintergrund halte man die Einführung eines zusätzlichen
verkaufsoffenen Sonntags in Erlangen für vertretbar und sinnvoll. Voraussetzung
sei jedoch, dass dieser mit einer attraktiven Veranstaltung verbunden sei und
einen echten Mehrwert für die Innenstadt schaffe. Verkaufsoffene Sonntage
dürften kein Selbstzweck sein. Sie sollen besondere Ereignisse begleiten,
Besucher anziehen und die Innenstadt als lebendigen Mittelpunkt des städtischen
Lebens erlebbar machen. Gleichzeitig müsse auch die Interessen der Mitarbeiter
berücksichtigt werden. Wenn dies gewährleistet werden könne, sehe man auch die
Nutzung der verbleibenden Termine positiv.
Zu beachten sei aber auch: Nicht jedes Geschäftsmodell profitiere
gleichermaßen von einer Sonntagsöffnung. Die Rahmenbedingungen müsse man
deshalb so gestaltet, dass kein faktischer Teilnahmedruck entstehe und die
unterschiedlichen Strukturen der Erlanger Wirtschaftslandschaft berücksichtigt
würden.
Fazit:
Man sehe in einem zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag daher weder eine
Gefährdung des Sonntagsschutzes noch die Lösung aller Herausforderungen des
innerstädtischen Handels. Richtig ausgestaltet könne er jedoch einen wertvollen
Beitrag zur Belebung der Innenstadt leisten und gleichzeitig den besonderen
Charakter des Sonntags respektieren. Daher sollten aus Sicht der o. g. Träger
öffentlicher Belange getroffenen Maßnahmen evaluiert und anschließend neu
abgewogen werden.
Die Erlanger Wirtschaft bräuchte praktikable Lösungen. Ein Ausbau im
Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten sei ein solcher Weg. Er
verbinde wirtschaftliche Impulse mit gesellschaftlicher Verantwortung und trüge
den Interessen von Handel, Handwerk, Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern
gleichermaßen Rechnung.
Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Mittelfranken und Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bezirk Mittelfranken (Stellungnahme
vom 17.08.2026)
Der DGB Mittelfranken und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) Bezirk Mittelfranken lehnen – wie bereits in anderen Kommunen – auch
die von der Stadt Erlangen geplante zusätzliche Sonntagsöffnung im Einzelhandel
anlässlich der Erlanger Weihnachtsmärkte in den Jahren 2026 und 2027
entschieden ab.
Mit der Entscheidung, weitere Sonntagsöffnungen zu ermöglichen, werde der
Sonntag als Ruhetag entwertet und die Grenze zwischen Arbeits- und Freizeit
zunehmend aufgeweicht. Für viele Beschäftigte bedeute das weniger Erholung,
weniger Zeit für Familie und Freunde und stattdessen mehr Druck, sich den
erweiterten Öffnungszeiten anpassen zu müssen. Daran ändere auch der Umstand
nichts, dass die Stadt Erlangen die Weihnachtsmärkte als besonderen Anlass im
Sinne des Bayerischen Ladenschlussgesetzes anführe und die Ladenöffnung als
begleitende Nebenerscheinung der Veranstaltungen einordne.
Der DGB und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bezirk
Mittelfranken weisen erneut darauf hin, dass die Sonntagsruhe ein hohes
gesellschaftliches Gut ist (verankert in Artikel 140 des Grundgesetzes in
Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung) und dem Schutz der
Beschäftigten, der Familien und der sozialen Gemeinschaft dient.
Sonntage seien somit keine normalen Werktage. Sie seien wichtig für
Erholung, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bereits jetzt sei die
Situation im Einzelhandel von hoher Arbeitsverdichtung, Personalmangel und
unregelmäßigen Arbeitszeiten geprägt. Zusätzliche Sonntagsöffnungen würden
diese Belastung weiter verschärfen. Für viele Beschäftigte, insbesondere
Teilzeitkräfte und überwiegend Frauen, bedeute Sonntagsarbeit:
·
Verlust
des einzigen verlässlich freien Tages in der Woche
·
Einschränkungen
familiärer und sozialer Lebenszeit
·
zusätzlichen
Stress und eine Verschlechterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Aus Sicht des DGB rechtfertige auch die von der Stadt angeführte hohe
Besucherfrequenz der Erlanger Weihnachtsmärkte mit bis zu 20.000 Besucherinnen
und Besuchern, deren überregionale Anziehungskraft sowie die räumliche
Verteilung der Märkte über weite Teile der Innenstadt keine zusätzliche
Belastung der Beschäftigten im Einzelhandel. Die Attraktivität und
Eigenständigkeit der Weihnachtsmärkte bestehe unabhängig von einer
Ladenöffnung.
Auch wirtschaftlich sei die Wirkung von Sonntagsöffnungen zweifelhaft.
Mehr Öffnungszeiten würden nicht zu mehr Umsatz führen, sondern lediglich zu
einer Verlagerung der Einkaufstätigkeit. Dass der letzte Sonntag im November zugleich
in ein traditionell umsatzstarkes Einkaufswochenende rund um den „Black Friday“
fällt, sei aus Sicht des DGB und ver.di kein Argument für eine weitere
Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten auf den Sonntag. Wer wirklich etwas für die
Attraktivität der Erlanger Innenstadt tun wolle, müsse in Aufenthaltsqualität,
Mobilität, Kulturangebote und faire Arbeitsbedingungen investieren – nicht in
längere Ladenöffnungszeiten, so die Gewerkschaften.
Der DGB Mittelfranken und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) Bezirk Mittelfranken fordern die Stadt Erlangen daher auf, von der
geplanten zusätzlichen Sonntagsöffnung am 29. November 2026 und am 28. November
2027 abzusehen und die vorgesehene Änderung der Verordnung zu überdenken. Die
Interessen der Arbeitnehmer*innen müsse bei der Abwägung im Mittelpunkt stehen.
Zugleich rege man an, die Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen
frühzeitig in den weiteren Dialog einzubeziehen und zu der geplanten Regelung
anzuhören.
Von der Evang.-reformierten
Kirchengemeinde Erlangen ging
bis zum Ende der Frist keine Stellungnahme ein.
Der Vollständigkeit halber wird seitens der Verwaltung darauf
hingewiesen, dass in den Jahren 2028 bis 2030 ein verkaufsoffener Sonntag für
den letzten Sonntag im November nicht freigegeben werden kann, da dieser
Sonntag dann der Totensonntag ist. Die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntag
am in dieser Zeit im Dezember stattfindenden 1. Advent ist ebenfalls nicht
möglich (Art. 6 Abs. 2 BayLadSchlG)
2.
Neuregelungen:
Geplant ist für die Jahre 2026 und 2027 einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag jeweils am letzten Sonntag im November von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr anlässlich der Erlanger Weihnachtsmärkte festzusetzen. Im Jahr 2026 wäre damit der weitere verkaufsoffene Sonntag am 29. November, im Jahr 2027 am 28. November. Hierbei handelt es sich jeweils um den 1. Adventssonntag.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
nein
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlage: Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntages, Entwurf vom 04.09.2026
