- Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
- Der Antrag Nr. 043/2026 der SPD Fraktion vom 09.06.2026 bzgl. „Vogelschlag auch an städtischen Bestandsgebäuden vermeiden“ ist damit bearbeitet.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
Die im Antrag genannte Zahl von Vogelschlag ist bislang nicht mit den
Erfahrungen an städtischen Gebäuden vereinbar. Daher sollen zunächst die
betroffenen Glasflächen erfasst werden, an denen erhöhter Vogelschlag
registriert wurde. Anschließend erfolgt das Nachrüsten der Glasflächen mit
geeigneter Folie (z.B. SEEN Punkte) gegen Vogelschlag.
3. Prozesse
und Strukturen
Die Umsetzung kann unter Beachtung der Haushaltssituation und deren Vorgaben
nur schrittweise und gezielt erfolgen, v.a. im Hinblick auf ansonsten
bestehende aktuelle Pflichtaufgaben an Bestandsgebäuden, wie die grundsätzliche
Erhaltung der Fenster bzw. der Funktionserhalt sowie die Nachrüstung von
Sonnen- und ggfls. Blendschutz. Die Umsetzung erfolgt daher möglichst in
paralleler Ausführung zu Unterhaltsarbeiten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf
den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden
ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist
eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: 521112 |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind beim GME derzeit nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 043/2026 der SPD Fraktion
