Die Verwaltung beantragt
nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um
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IP-Nr.
521.K500
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Kostenstelle
630090
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Produkt 52100010
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183.500 € für |
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Sachkonto
239103
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Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen
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Sachkostenbudget
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Kostenstelle
630090 Allgem.
KST Amt 63
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in Höhe
von |
183.500 € bei |
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Produkt
54110010 Gemeindestraßen |
Sachkonto
432101 Benutzungsgebühren
(öff.-rechtl.)
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1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
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Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget
(Ansatz) zur Verfügung |
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€ |
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Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur
Verfügung (Ansatz) |
0 € |
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Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0 € |
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Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen
Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0 € |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
0 € |
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Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter
Mittelbereitstellung) |
183.500,00 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2026
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Für die
Rückzahlung von Stellplatzablösebeträgen im Jahr 2026 aus zwei Baugenehmigungen
früherer Jahre in Höhe von insgesamt 183.500 € sind noch Mittel
bereitzustellen.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der zur
Baugenehmigung Az. 2020-808-BA vom Bauherrn bereits in 2021 gezahlte
Ablösebetrag i. H. v. 80.000 € war zurückzuerstatten, da von der Baugenehmigung
endgültig kein Gebrauch gemacht und diese am 19.12.2025 an Amt 63 zurückgegeben
wurde.
Der zur Baugenehmigung Az. 2023-193-VF vom Bauherrn in 2023 gezahlte Ablösebetrag i. H. v. 103.500 € ist ebenfalls zurückzuerstatten, da auch von dieser Baugenehmigung endgültig kein Gebrauch gemacht und diese am 01.06.2026 an Amt 63 zurückgegeben wurde.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Deckung
zur Rückzahlung der Stellplatzablösebeträge erfolgt aus den Mehreinnahmen im
Gebührenbereich (SK 432101, KSt 630090, KTr 54110010). Durch die sukzessive
Abarbeitung von Rückständen im Bereich der Sondernutzungen sind entsprechende
Mehreinnahmen zu verzeichnen.
Nach den Haushaltsvermerken für den Ergebnishaushalt können zahlungswirksame Mehrerträge im Sachkostenbudget zur Deckung von Zahlungen im Investitionshaushalt herangezogen werden.
5. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen:
