Betreff
Mittelbereitstellung für die IP-Nr. 521.K500 „Rückzahlung Ablösebeträge Parkplätze“
Vorlage
63/150/2026
Aktenzeichen
VI / 63
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Auszahlungen um

IP-Nr. 521.K500
Rückzahlung Ablösebeträge Parkplätze

Kostenstelle 630090
Allgem. KST Amt 63
(Bauaufsichtsamt)

Produkt  52100010
Leistungen für Bauen und Wohnen

183.500 € für

Sachkonto 239103
Abg. Sons. SoPo, b. teilw. Konsum. + inves. Charakt. d.  Zuw.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen

Sachkostenbudget

Kostenstelle 630090

Allgem. KST Amt 63
(Bauaufsichtsamt)

in Höhe von

183.500 € bei

Produkt 54110010

Gemeindestraßen

Sachkonto 432101

Benutzungsgebühren (öff.-rechtl.)


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

--- €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

0 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0 €

Summe der bereits vorhandenen Mittel

0 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

183.500,00 €

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2026     

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung             €

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                      €

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für die Rückzahlung von Stellplatzablösebeträgen im Jahr 2026 aus zwei Baugenehmigungen früherer Jahre in Höhe von insgesamt 183.500 € sind noch Mittel bereitzustellen.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der zur Baugenehmigung Az. 2020-808-BA vom Bauherrn bereits in 2021 gezahlte Ablösebetrag i. H. v. 80.000 € war zurückzuerstatten, da von der Baugenehmigung endgültig kein Gebrauch gemacht und diese am 19.12.2025 an Amt 63 zurückgegeben wurde.

Der zur Baugenehmigung Az. 2023-193-VF vom Bauherrn in 2023 gezahlte Ablösebetrag i. H. v. 103.500 € ist ebenfalls zurückzuerstatten, da auch von dieser Baugenehmigung endgültig kein Gebrauch gemacht und diese am 01.06.2026 an Amt 63 zurückgegeben wurde.

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Deckung zur Rückzahlung der Stellplatzablösebeträge erfolgt aus den Mehreinnahmen im Gebührenbereich (SK 432101, KSt 630090, KTr 54110010). Durch die sukzessive Abarbeitung von Rückständen im Bereich der Sondernutzungen sind entsprechende Mehreinnahmen zu verzeichnen.

Nach den Haushaltsvermerken für den Ergebnishaushalt können zahlungswirksame Mehrerträge im Sachkostenbudget zur Deckung von Zahlungen im Investitionshaushalt herangezogen werden.

5. Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.


Anlagen: