Betreff
Bericht Einführung einer "Bergkönig*in" 2027 - Antrag Nr. 30/2026 der SPD-Fraktion vom 12.05.2026
Vorlage
233/009/2026
Aktenzeichen
II/23
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.       Der Antrag Nr. 30/2026 der SPD-Fraktion vom 12.05.2026 ist bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im März 2026 wurde die Erlanger Bergkirchweih in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Der oder die Bergkönig*in wurde als Repräsentanz und Fürsprecher*in für die Bergkirchweih und dem immateriellen Kulturerbe ins Leben gerufen. Er/sie repräsentiert für ein Jahr die Bergkirchweih bei städtischen und nichtstädtischen Veranstaltungen.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der oder die Bergkönig*in wird nach der Wahl bis zum Ende der Bergkirchweih im darauffolgenden Jahr unterschiedliche Termine wahrnehmen. Diese sind u.a. Pressetermine im Vorfeld der Bergkirchweih, Tucher Bierprobe, Bieranstich, Senioren-Nachmittag, usw. Die Abstimmung der Termine erfolgt im engen Austausch mit der Pressestelle und Amt 23, Abteilung Kirchweih und Märkte.

3.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

·         Wurde die Gleichstellungsstelle in die Entscheidung über dieses Vorgehen einbezogen?

Die Idee entstand sehr kurzfristig und spontan in Zusammenarbeit mit den Wirten. Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens wurde die Gleichstellungsstelle nicht von Beginn an in die Planung einbezogen. Die Gleichstellungsstelle und das Team Diversity nahmen proaktiv Kontakt zu Amt 23 auf und gaben eine inhaltliche Stellungnahme ab. Um die verwaltungsinternen Vereinbarungen (z.B. Gleichstellungssatzung – Beteiligungsrechte) im weiteren Prozess einzuhalten, fand ein persönliches Gespräch zwischen den Kolleginnen der Gleichstellungsstelle und dem Amtsleiter von Amt 23 am 05.05.2026 in den Räumlichkeiten der Gleichstellungstelle statt. In diesem Gespräch wurden einzelne Aspekte aus der Stellungnahme angesprochen und gemeinsam Lösungen angedacht. Auch einen Anforderungskatalog für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren hat die Gleichstellungsstelle erarbeitet und dem Amt im Rahmen ihrer internen Fachberatung zur Verfügung gestellt. Die Abstimmung lief die ganze Zeit federführend durch Amt 23. Nach Rücksprache mit den Wirten fand ein weiteres Gespräch am 12.05.2026 statt, in dem die Einzelheiten der Wahl abgestimmt wurden. Als Ergebnis der gemeinsamen Abstimmungen wurde z.B. beschlossen, dass die Wahl ausschließlich online erfolgen soll und die Kandidatinnen und Kandidaten am Sonntag, 31.05.2026, auf der Bühne nur vorgestellt werden. Des Weiteren nahm eine Kollegin der Gleichstellungsstelle an der Auswahl der fünf Finalistinnen und Finalisten am 27.05.2026 teil. Das neun Personen umfassende Gremium (6 Frauen und 3 Männer) bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Erlangen (GSt, Amt 13, Abt. 233) sowie den Kellerwirten und Schaustellern. 

·         Wie wird sichergestellt, dass die Ausschreibung genderneutral erfolgt – und Bewerbungen von Personen aller Geschlechter berücksichtigt werden?

Die Ausschreibung wurde von Beginn an ausdrücklich geschlechtsneutral formuliert. Jede Person, die sich als Gesicht der Erlanger Bergkirchweih engagieren und repräsentieren möchte, war eingeladen, sich zu bewerben – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sexueller Identität oder sonstigen Vielfaltsmerkmalen.

Bereits im ersten Jahr hat sich gezeigt, dass alle Geschlechter angesprochen wurden. Unter den insgesamt 20 Bewerbungen befanden sich drei männliche Bewerber sowie eine Bewerbung einer diversen Person. Auch zukünftig wird in der öffentlichen Kommunikation ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Personen aller Geschlechter willkommen sind und ausdrücklich erwünscht werden.

·         Wie werden die Bewerber*innen begleitet, um sie insbesondere vor Hasskommentaren zu schützen, auch in den digitalen Medien? War dies erfolgreich?

Amt 23 sowie die Pressestelle stehen im engen Austausch mit den Bewerber*innen und begleiten sie während des gesamten Prozesses. Dabei werden sie unterstützt und beraten, insbesondere im Umgang mit öffentlichen Reaktionen und sozialen Medien.

Um die Privatsphäre der gewählten Bergkönig*in bestmöglich zu schützen, wurde die Empfehlung ausgesprochen, für die öffentliche Rolle einen eigenen Social-Media-Account einzurichten. Dadurch können private und öffentliche Inhalte klar voneinander getrennt werden. Die amtierende Bergkönigin hat diesen Vorschlag direkt umgesetzt und einen eigenen Account für ihre Tätigkeit eingerichtet. Die veröffentlichten Inhalte werden dabei eng mit der Stadtverwaltung abgestimmt.

Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich dieses Vorgehen bewährt. Durch die enge Begleitung, die abgestimmte Kommunikation und die Trennung von privatem und öffentlichem Auftritt soll ein verantwortungsvoller Umgang mit den sozialen Netzwerken sichergestellt werden.

·         Wie wird die Wirkung auf die Wahrnehmung von Frauen* im Kontext der Bergkirchweih eingeschätzt?

Die Außenwirkung wird grundsätzlich positiv gesehen. Mit dem neuen, „offenen“ Konzept wird die Rolle nicht ausschließlich auf weibliche Kandidatinnen beschränkt, sondern für alle Geschlechter geöffnet. Gleichzeitig haben Frauen auch weiterhin die Möglichkeit, als Gesicht der Bergkirchweih sichtbar zu sein und das Fest öffentlich zu repräsentieren. Die Erfahrungen aus der ersten Wahl zeigen, dass Frauen weiterhin großes Interesse an dieser Rolle haben und sich aktiv bewerben.

 

Darüber hinaus bieten wir mit dem Safe Space einen geschützten Anlaufpunkt für Frauen und Mädchen auf der Bergkirchweih an. Auch hier ist vorgesehen, die Bergkönig*in zur Bergkirchweih 2027 aktiv einzubinden, sie als zusätzliche Ansprechperson sichtbar zu machen und als Fürsprecherin für den Safe Space zu etablieren.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€

bei IPNr.:

Sachkosten:

€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€

bei Sachkonto:

Folgekosten

€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 30/2026 der SPD-Fraktion vom 12.05.2026