1.
Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag Nr. 30/2026 der
SPD-Fraktion vom 12.05.2026 ist bearbeitet.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im März 2026 wurde die Erlanger
Bergkirchweih in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes
aufgenommen. Der oder die Bergkönig*in wurde als Repräsentanz und Fürsprecher*in für die
Bergkirchweih und dem immateriellen Kulturerbe ins Leben gerufen. Er/sie
repräsentiert für ein Jahr die Bergkirchweih bei städtischen und
nichtstädtischen Veranstaltungen.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der oder die
Bergkönig*in wird nach der Wahl bis zum Ende der Bergkirchweih im
darauffolgenden Jahr unterschiedliche Termine wahrnehmen. Diese sind u.a.
Pressetermine im Vorfeld der Bergkirchweih, Tucher Bierprobe, Bieranstich,
Senioren-Nachmittag, usw. Die Abstimmung der Termine erfolgt im engen Austausch
mit der Pressestelle und Amt 23, Abteilung Kirchweih und Märkte.
3.
Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
·
Wurde
die Gleichstellungsstelle in die Entscheidung über dieses Vorgehen einbezogen?
Die Idee entstand sehr
kurzfristig und spontan in Zusammenarbeit mit den Wirten. Aufgrund des engen
zeitlichen Rahmens wurde die Gleichstellungsstelle nicht von Beginn an in die
Planung einbezogen. Die Gleichstellungsstelle und das Team Diversity nahmen proaktiv
Kontakt zu Amt 23 auf und gaben eine inhaltliche Stellungnahme ab. Um die
verwaltungsinternen Vereinbarungen (z.B. Gleichstellungssatzung –
Beteiligungsrechte) im weiteren Prozess einzuhalten, fand ein persönliches
Gespräch zwischen den
Kolleginnen der Gleichstellungsstelle und dem Amtsleiter von Amt 23 am
05.05.2026 in den Räumlichkeiten der Gleichstellungstelle statt. In diesem
Gespräch wurden einzelne Aspekte aus der Stellungnahme angesprochen und
gemeinsam Lösungen angedacht. Auch einen Anforderungskatalog für das Bewerbungs-
und Auswahlverfahren hat die Gleichstellungsstelle erarbeitet und dem Amt im
Rahmen ihrer internen Fachberatung zur Verfügung gestellt. Die Abstimmung lief
die ganze Zeit federführend durch Amt 23. Nach Rücksprache mit den Wirten fand
ein weiteres Gespräch am 12.05.2026 statt, in dem die Einzelheiten der Wahl
abgestimmt wurden. Als Ergebnis der gemeinsamen Abstimmungen wurde z.B.
beschlossen, dass die Wahl ausschließlich online erfolgen soll und die
Kandidatinnen und Kandidaten am Sonntag, 31.05.2026, auf der Bühne nur
vorgestellt werden. Des Weiteren nahm
eine Kollegin der Gleichstellungsstelle an
der Auswahl der fünf Finalistinnen und Finalisten am 27.05.2026 teil. Das neun
Personen umfassende Gremium (6 Frauen und 3 Männer) bestand aus Vertreterinnen
und Vertretern der Stadt Erlangen (GSt, Amt 13, Abt. 233) sowie den
Kellerwirten und Schaustellern.
·
Wie
wird sichergestellt, dass die Ausschreibung genderneutral erfolgt – und
Bewerbungen von Personen aller Geschlechter berücksichtigt werden?
Die Ausschreibung wurde von
Beginn an ausdrücklich geschlechtsneutral formuliert. Jede Person, die sich als
Gesicht der Erlanger Bergkirchweih engagieren und repräsentieren möchte, war
eingeladen, sich zu bewerben – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sexueller
Identität oder sonstigen Vielfaltsmerkmalen.
Bereits im ersten Jahr hat sich gezeigt, dass alle Geschlechter angesprochen wurden. Unter den insgesamt 20 Bewerbungen befanden sich drei männliche Bewerber sowie eine Bewerbung einer diversen Person. Auch zukünftig wird in der öffentlichen Kommunikation ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Personen aller Geschlechter willkommen sind und ausdrücklich erwünscht werden.
·
Wie
werden die Bewerber*innen begleitet, um sie insbesondere vor Hasskommentaren zu
schützen, auch in den digitalen Medien? War dies erfolgreich?
Amt 23 sowie die Pressestelle
stehen im engen Austausch mit den Bewerber*innen und begleiten sie während des
gesamten Prozesses. Dabei werden sie unterstützt und beraten, insbesondere im
Umgang mit öffentlichen Reaktionen und sozialen Medien.
Um die Privatsphäre der gewählten Bergkönig*in bestmöglich zu schützen, wurde die Empfehlung ausgesprochen, für die öffentliche Rolle einen eigenen Social-Media-Account einzurichten. Dadurch können private und öffentliche Inhalte klar voneinander getrennt werden. Die amtierende Bergkönigin hat diesen Vorschlag direkt umgesetzt und einen eigenen Account für ihre Tätigkeit eingerichtet. Die veröffentlichten Inhalte werden dabei eng mit der Stadtverwaltung abgestimmt.
Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich dieses Vorgehen bewährt. Durch die enge Begleitung, die abgestimmte Kommunikation und die Trennung von privatem und öffentlichem Auftritt soll ein verantwortungsvoller Umgang mit den sozialen Netzwerken sichergestellt werden.
·
Wie
wird die Wirkung auf die Wahrnehmung von Frauen* im Kontext der Bergkirchweih
eingeschätzt?
Die Außenwirkung wird
grundsätzlich positiv gesehen. Mit dem neuen, „offenen“ Konzept wird die Rolle
nicht ausschließlich auf weibliche Kandidatinnen beschränkt, sondern für alle
Geschlechter geöffnet. Gleichzeitig haben Frauen auch weiterhin die Möglichkeit,
als Gesicht der Bergkirchweih sichtbar zu sein und das Fest öffentlich zu
repräsentieren. Die Erfahrungen aus der ersten Wahl zeigen, dass Frauen
weiterhin großes Interesse an dieser Rolle haben und sich aktiv bewerben.
Darüber hinaus bieten wir mit dem Safe Space einen geschützten Anlaufpunkt für Frauen und Mädchen auf der Bergkirchweih an. Auch hier ist vorgesehen, die Bergkönig*in zur Bergkirchweih 2027 aktiv einzubinden, sie als zusätzliche Ansprechperson sichtbar zu machen und als Fürsprecherin für den Safe Space zu etablieren.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 30/2026 der SPD-Fraktion vom 12.05.2026
