Budget und Arbeitsprogramm 2026 - Stand 31.07.2026
Das Budget und Arbeitsprogramm 2026 – Stand: 31.07.2026 –
wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichts aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogramms werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einhaltung des Budgetrahmes
Abarbeitung des Arbeitsprogramms
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31 07 2026“
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
- entfällt -
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlage:
Budget und Arbeitsprogramm 2026 – Stand 31.07.2026 – des Amtes 39
