Betreff
RSV Erlangen-Herzogenaurch, hier: Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung
Vorlage
613/396/2026
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung (vertreten durch den Referenten für Planen und Bauen Harald Lang) wird ermächtigt, die fortgeschriebene Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Herzogenaurach zu unterzeichnen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Die Planung der Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach soll gemeinsam fortgesetzt werden und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Stadt Herzogenaurach erhalten bleiben.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Am 23.04.2020 wurde die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung für die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 im Stadtrat beschlossen (BV 613/318/2020). Die Vereinbarung am 14.05.2020 von Bürgermeister Dr. German Hacker für Herzogenaurach und am 19.05.2020 vom Referenten für Planen und Bauen Josef Weber für Erlangen unterzeichnet.

        Mit dem Beginn der HOAI-Leistungsphase 3 ist daher eine Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung nötig. Dies wird zum Anlass genommen Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen einzupflegen, die im Projektverlauf abgestimmt wurden und bereits gelebt werden. Die als Anlage 1 beigelegte Fassung ist mit der Stadt Herzogenaurach abgestimmt.

        Die Fortschreibung soll in Vertretung für die Stadt Erlangen vom Referenten für Planen und Bauen Harald Lang und in Vertretung für die Stadt Herzogenaurach vom Ersten Bürgermeister Dr. German Hacker unterzeichnet werden.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die wesentlichen Änderungen betreffen Maßnahmen, die nur einem Projektpartner zuzurechnen sind und künftig von diesem getragen werden, statt auf beide Partner verteilt zu werden. Dies betrifft ebenso die kommenden Planungskosten der Ingenieurbaumaßnahmen, da deren Menge und Umfang erst in der Leistungsphase 2 final festgelegt wurden.               Die Planungskosten für Verkehrsanlagen und Umweltplanung werden wie bisher im Verhältnis 70:30 (ER:HZGA) geteilt.

        Die dem UVPA mit BV 613/394/2026 sowie zeitgleich dem Planungs- und Umweltausschuss in Herzogenaurach zum Beschluss vorgelegte Vorplanung der Verkehrsanlagen wird Anhang der fortgeschriebenen Kooperationsvereinbarung, eine Unterzeichnung ist daher erst nach dem Beschluss beider Gremien möglich.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€

bei IPNr.:

Sachkosten:

€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€

bei Sachkonto:

Folgekosten

€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:           

Anlage 1 - Entwurf der Kooperationsvereinbarung (ohne Anhänge)