Die Verwaltung (vertreten durch den Referenten für Planen und Bauen Harald Lang) wird ermächtigt, die fortgeschriebene Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Herzogenaurach zu unterzeichnen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Planung der Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach soll gemeinsam fortgesetzt werden und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Stadt Herzogenaurach erhalten bleiben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Am 23.04.2020 wurde die
Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung für die HOAI-Leistungsphasen 1 und
2 im Stadtrat beschlossen (BV 613/318/2020). Die Vereinbarung am 14.05.2020 von Bürgermeister Dr. German Hacker
für Herzogenaurach und am 19.05.2020 vom Referenten für Planen und Bauen Josef
Weber für Erlangen unterzeichnet.
Mit dem Beginn der HOAI-Leistungsphase 3 ist daher eine Fortschreibung der
Kooperationsvereinbarung nötig. Dies wird zum Anlass genommen Änderungen,
Ergänzungen und Klarstellungen einzupflegen, die im Projektverlauf abgestimmt
wurden und bereits gelebt werden. Die als Anlage 1 beigelegte Fassung ist mit
der Stadt Herzogenaurach abgestimmt.
Die Fortschreibung soll in Vertretung für die Stadt Erlangen
vom Referenten für Planen und Bauen Harald Lang und in Vertretung für die Stadt Herzogenaurach vom
Ersten Bürgermeister Dr. German Hacker unterzeichnet werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die wesentlichen Änderungen betreffen Maßnahmen, die nur einem Projektpartner zuzurechnen sind und künftig von diesem getragen werden, statt auf beide Partner verteilt zu werden. Dies betrifft ebenso die kommenden Planungskosten der Ingenieurbaumaßnahmen, da deren Menge und Umfang erst in der Leistungsphase 2 final festgelegt wurden. Die Planungskosten für Verkehrsanlagen und Umweltplanung werden wie bisher im Verhältnis 70:30 (ER:HZGA) geteilt.
Die dem UVPA mit BV 613/394/2026 sowie zeitgleich dem Planungs- und Umweltausschuss in Herzogenaurach zum Beschluss vorgelegte Vorplanung der Verkehrsanlagen wird Anhang der fortgeschriebenen Kooperationsvereinbarung, eine Unterzeichnung ist daher erst nach dem Beschluss beider Gremien möglich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf der Kooperationsvereinbarung (ohne Anhänge)
