Betreff
Elektrische Anlagen sowie Straßennutzung- und erhaltung;
hier: Neuerrichtung Straßenbeleuchtung einschließlich Belagswechsel
Döderleinstraße gemäß DA Bau
Vorlage
66/337/2026
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Sachbericht in der Begründung wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Beleuchtungsanlage einschließlich Belagserneuerung im südlichen Gehweg der Döderleinstraße weiter abzustimmen, vorzubereiten und im Herbst 2026 baulich umzusetzen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Straßenraum haben Gehwege eine wichtige Funktion und müssen für die Umsetzung der Mobilitätswende und Integration als sicher nutzbare Verkehrsflächen für zu Fuß gehende Menschen wahrgenommen werden. Um die Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Gehwegen für alle Menschen sicherzustellen ist neben einer ausreichenden Beleuchtung beispielsweise Gleichmäßigkeit und Ebenheit eine elementare Qualitätsanforderung für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen.

Die vorliegende Maßnahme dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Schadenabwehr sowie einer wirtschaftlichen Erhaltung der Gehwege.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der Döderleinstraße soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur besseren Erkennbarkeit von Fußgängern, Hindernissen und der Wegeführung im südlichen Gehweg eine Straßenbeleuchtung mit zwei Maststandorten errichtet werden. Aufgrund der längst überschrittenen Nutzungsdauer befinden sich die Beläge des Gehweges und des angrenzenden Parkstreifens in einem schlechten baulichen Zustand. Die Asphaltkanten sind ausgebrochen und die Oberflächen sehr uneben, so dass eine planmäßige Querentwässerung des Gehweges auf die Fahrbahn nicht mehr gewährleistet ist. Daher kommt es im Gehwegbereich und im Parkstreifen bereits zu Aufwuchs und Pfützenbildung. Durch den mangelnden Wasserabfluss werden sich die vorhandenen Schadstellen vergrößern. In den Wintermonaten besteht eine erhöhte Gefährdung durch Eisbildung.

Die Wegeverbindung ist sowohl Teil des definierten Fußwegehauptnetzes als auch ein ausgewiesener Schulweg. Durch die einheitliche Pflasterung des Gehweges und des Parkstreifens werden bereits die Voraussetzungen für eine künftige Neuaufteilung der Verkehrsflächen und somit die Bedingungen zur Umsetzung des Fußverkehrskonzeptes geschaffen.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es sollen zwei Maststandorte einschließlich Verkabelung neu errichtet werden.

Der schadhafte Gehwegbelag soll ausgebaut, die vorhandene Schottertragschicht erneuert und abschließend ein neuer einheitlicher Pflasterbelag über den Gehwegbereich und den Parkstreifen eingebaut werden.

Die Bauleistung soll im Herbst 2026 umgesetzt werden.

Die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Schadensabwehr ist eine gesetzlich vorgeschriebene und fortlaufende Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen in ihrer Funktion als Baulastträger der öffentlichen Verkehrsflächen. In diesem Kontext wurde die Einhaltung der Vorschriften des Art. 69 GO geprüft und berücksichtigt.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima.

Mit diesen baulichen Erhaltungsmaßnahmen wird jedoch die vorhandene Infrastruktur wiederinstandgesetzt und somit die Dauerhaftigkeit erhöht, wodurch ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet wird. Auch durch diese Maßnahmen wird die Qualität und Verkehrssicherheit der Verkehrswege wiederhergestellt.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

30.000,00€

bei IvP-Nr.: 541.602

Sachkosten:

70.000,00€

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

€

bei Sachkonto:

Folgekosten

€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 werden im Rahmen Deckungskreise des Amt 66 auf der o.g. IPNr. bereitgestellt.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.


Anlagen:            1 – Übersichtslageplan

                               2 – Lageplan