hier: Beschluss Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2027 gemäß DA Bau
Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2027 gemäß DA Bau.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2027 durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Maßnahmen aus dem Programm der Fahrbahndeckenerneuerung stellen einen wichtigen Baustein bei der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, als Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen, dar. Gleichzeitig ist Fahrbahndeckenerneuerung eine wirtschaftliche und nachhaltige Instandhaltungsmethode und im Lebenszyklus sicherer Verkehrswege, unverzichtbar. Im Zuge der Maßnahmen können auch Synergien zur Verbesserung der Radwegeführung im Fahrbahnbereich zur Steigerung der Attraktivität und Zustandsverbesserung der Gehwege ausgenutzt werden. Die Maßnahmen dienen, bei Straßen des Buslinien-Netzes, auch der Förderung und Attraktivität des ÖPNV.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahr 2027 gemäß DA Bau.
1.
Allgemeines:
Die oberste Fahrbahndeckschicht ist eine sogenannte Verschleißschicht, die im Lebenszyklus einer Verkehrsfläche regelmäßig erneuert werden muss, um die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes zu erhalten.
In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckenerneuerung (Abfräsen der verschlissenen + Einbau neuer Asphaltdeckschichten) als ressourcenschonende und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Zusätzlich konnten im Zuge dieser Vollsperrungen unter Ausnutzung vorhandener Synergie-Effekte teilweise Gehwege, Busbuchten und Entwässerungseinrichtungen mit erneuert werden.
Weiterhin werden Belange zur Verbesserung des Radverkehrs in Form von Angebots- bzw. Schutzstreifen oder Aufstellflächen an Kreuzungen berücksichtigt.
2. Maßnahmen Fahrbahndeckenerneuerungen
2027:
Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der regelmäßig – letztmalig im Frühjahr 2025 (siehe Vorlage 66/328/2026) - auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung- und bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahr 2027 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.
Das Ergebnis der Zustandserfassung beinhaltet ein Maßnahmenpaket mit vielen weiteren Straßen, die jedoch noch nicht mit Ämtern und Ver- und Entsorgern abgestimmt ist. Diese werden in den künftigen Arbeitsprogrammen berücksichtigt.
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von - bis |
Fläche (m²) |
Kosten |
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Kreuzung Henke-/Gebbertstraße (Anlage 1) |
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2.200 |
150.000 € |
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Kreuzung Henke-/W.-v.-Siemens-Straße bis Waldstraße (Anlage 2) |
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1.250 |
100.000 € |
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Kreisverkehr Röttenbacher
Straße (Anlage 3) |
Inkl. Aus- und Einfahrtsäste |
1.800 |
125.000 € |
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Maßnahmen aus Beschlüssen früherer Jahre, deren Umsetzung noch ausstehend
ist
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Straße |
von - bis |
Fläche (m²) |
Kosten |
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Münchner Straße (Anlage 4) |
ab Gerberei bis Hs.Nr. 49
(bereits 2025 beschlossen – Umsetzung aufgrund Neubau Wasserleitung EStW
2026 ausstehend) |
1.750 |
150.000 € |
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Bissingerstraße (Anlage 5) |
zw. Hans-Geiger-Straße und Aufseßstraße
(bereits 2023 beschlossen – Umsetzung aufgrund Erneuerung Kanal +
Fernwärme sowie Nachverdichtung Wohnungsbau ausstehend) |
1.700 |
100.000 € |
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Damaschkestraße (Anlage 6) |
Zw. Hs.Nr. 116 und Neumühle
(bereits 2024 beschlossen – aufgrund terminlicher Konflikte mit
Folgemaßnahmen Ende 2024 ausstehend) |
1.200 |
100.000 € |
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Möhrendorfer
Straße |
(bereits
2025 beschlossen – Umsetzung aufgrund Umleitung Sperrung Schwerlastverkehr
MDK-Brücke bei Dechsendorf ausstehend) |
6.250 |
400.000 € |
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Gesamtumfang |
725.000 € |
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Gesamtaufwand gerundet ca.
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800.000 € |
Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen werden zudem Schadensbeseitigungen an den Straßenentwässerungseinrichtungen ausgeführt um den Schadstoff-/Salzeintrag in den Untergrund zu verhindern.
Der vorgesehene Gesamtaufwand Fahrbahndeckenerneuerung 2027 beträgt
somit:
ca. 0,80 Mio. €
Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und EStW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen sowie der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringen einer neuen Asphaltdecke.
Die Bauleistung wird nach weiterer inhaltlicher Abstimmung mit den Fachdienststellen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben und im Arbeitsprogramm 2027 umgesetzt.
Sollten sich aus der weiteren Abstimmung Änderungsbedarfe ergeben wird dies entsprechend berücksichtigt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das
Klima.
Mit diesen baulichen Erhaltungsmaßnahmen wird
jedoch die vorhandene Infrastruktur wieder Instand gesetzt und somit die
Dauerhaftigkeit erhöht, wodurch ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet
wird. Auch wird durch diese Maßnahme die Qualität und Verkehrssicherheit der
Verkehrswege wiederhergestellt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
800.000 € |
bei Sachkonto: 522.102 |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1 –6 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Fahrbahndeckenerneuerung)
