hier: Beschluss Gehwegsanierung Franzensbader Straße gemäß DA Bau
Die Ausführungen in der Begründung werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftrag den Gehwegbelag in der Franzensbader Straße zwischen den Hausnummern 2 und 26 zu erneuern und so die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die verkehrssichere Nutzung zu gewährleisten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Straßenraum haben Gehwege eine wichtige Funktion und müssen für die Umsetzung der Mobilitätswende und Integration als attraktive, nutzbare und sichere Verkehrsflächen für zu Fuß gehende Menschen wahrgenommen werden. Um die Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Gehwegen für alle Menschen sicherzustellen ist beispielsweise Gleichmäßigkeit und Ebenheit eine elementare Qualitätsanforderung für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen.
Die vorliegende Maßnahme dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Schadenabwehr sowie einer wirtschaftlichen Erhaltung der Gehwege.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In der Franzensbader Straße befindet sich der Gehweg entlang der Hausnummern 2 bis 26 (Südseite) in einem schlechten baulichen Zustand. Aufgrund der längst überschrittenen Nutzungsdauer ist die Oberfläche sehr uneben, so dass eine planmäßige Querentwässerung des Gehweges auf die Fahrbahn nicht mehr gewährleistet ist. Daher kommt es im gesamten Gehwegbereich bereits zu Aufwuchs, losen Platten und Pfützenbildung. Durch den mangelnden Wasserabfluss werden sich die vorhandenen Schadstellen vergrößern. In den Wintermonaten besteht eine erhöhte Gefährdung durch Eisbildung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der schadhafte Gehwegbelag soll ausgebaut, die vorhandene Schottertragschicht erneuert und abschließend ein neuer Pflasterbelag eingebaut werden.
Die Bauleistung soll im Herbst 2026 umgesetzt werden.
Die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Schadensabwehr ist eine gesetzlich vorgeschriebene und fortlaufende Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen in ihrer Funktion als Baulastträger der öffentlichen Verkehrsflächen. In diesem Kontext wurde die Einhaltung der Vorschriften des Art. 69 GO geprüft und berücksichtigt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das
Klima.
Mit diesen baulichen Erhaltungsmaßnahmen wird jedoch die vorhandene
Infrastruktur wiederinstandgesetzt und somit die Dauerhaftigkeit erhöht,
wodurch ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet wird. Auch durch diese
Maßnahmen wird die Qualität und Verkehrssicherheit der Verkehrswege
wiederhergestellt.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
65.000,00 € |
bei Sachkonto: 522.102 |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 522.102
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: 1
– Übersichtslageplan
2 – Lageplan
