Hier: Beschluss Vorplanungsentwurf, Vorzugsvariante
Die Vorplanung incl. Variantenuntersuchung sowie das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsphasen der Vorzugsvariante I (Stahlfachwerk) für den Ersatzneubau des Brückenüberbaus zu beauftragen, weiter abzustimmen und die bauliche Umsetzung im Sommer 2027 vorzubereiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bei der Fuß- und Radwegbrücke über den Adenauerring zur Heinrich-Kirchner-Schule wurden
im Zuge der regelmäßigen Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Feuchteschäden der Holzkonstruktion entdeckt. Um die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit zu gewähren, wurde Ende 2023 eine Teilsperrung der Brücke veranlasst (siehe Mitteilung zur Kenntnis 66/194/2023) sowie die Verwaltung beauftragt einen Ersatzneubau der Brücke zu planen (66/275/2025). Die aktuelle Teilsperrung kann auf Grund der Schadensausbreitung nur noch bis Sommer 2027 aufrechterhalten werden. Anschließend wäre die Brücke vollständig zu sperren und die Nutzung zu untersagen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bei der Entwicklung der Erneuerungslösung sind neben dem Zustand des Bauwerks insbesondere folgende Randbedingungen zu berücksichtigen:
-
Die
bestehende Fuß- und Radwegverbindung zur Heinrich-Kirchner-Schule ist dauerhaft
und sicher wiederherzustellen.
-
Der
Adenauerring ist während der Bauausführung möglichst leistungsfähig zu halten.
Eingriffe in den Straßenverkehr sind auf das erforderliche Maß zu beschränken.
-
Die
bestehende Geometrie mit den vorhandenen Widerlagern, Rampen, Treppenanlagen
und Wegeanschlüssen ist zu berücksichtigen.
-
Die
vorhandenen Widerlager sollen aus wirtschaftlichen und ressourcenschonenden
Gründen möglichst weiterverwendet werden.
-
Nach
Möglichkeit ist ein einfeldriges Bauwerk ohne Zwischenunterstützung im Bereich
des Adenauerrings vorzusehen.
-
Die
geplante Trasse der Stadt-Umland-Bahn ist einschließlich des erforderlichen
Lichtraums und der erforderlichen Durchfahrtshöhen zu berücksichtigen.
-
Eine
Tieferlegung des Adenauerrings soll nach Möglichkeit vermieden werden, da
hierdurch erhebliche Eingriffe in den Straßenraum, angrenzende Verkehrsflächen,
den Haltestellenbereich und die Einmündung der Mönaustraße entstehen würden.
-
Für
das neue Bauwerk sind neben den Einwirkungen aus Fuß- und Radverkehr auch die
Einwirkungen aus einem Räum- und Streufahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 6,0
t zu berücksichtigen.
-
Die
nutzbare Breite zwischen den Geländern soll im Wesentlichen dem Bestand im
ursprünglichen Zustand entsprechen.
-
Die
Bauzeit und die Eingriffe in den Bestand und das Umfeld sollen möglichst
geringgehalten werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Zur Ermittlung einer technisch geeigneten und wirtschaftlich sinnvollen Lösung wurden
drei Varianten untersucht. Gegenstand der Untersuchung waren
- ein Stahlfachwerküberbau (Variante I)
-
eine
Stabbogenbrücke in Metallbauweise (Variante II)
-
eine
Brücke im Stahlverbundüberbau (Variante III)
Alle Varianten sehen den Rückbau
des bestehenden Holzüberbaus und die Herstellung
eines einfeldrigen Ersatzüberbaus vor. Unterschiede ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Tragwerksart, der erforderlichen Eingriffe in die Unterbauten, des Bauablaufs und der Kosten.
Variante I –
Stahlfachwerküberbau
Variante I sieht den Neubau eines Stahlfachwerküberbaus vor. Die vorhandenen Widerlager
bleiben im Wesentlichen erhalten und werden für die neue Überbaukonstruktion weitergenutzt.
Im Bereich der Widerlager sind Anpassungen an die neue Konstruktion erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Auflagerbereiche, die Lagerung des Überbaus sowie die Übergänge
zwischen Brücke und Anschlussbereichen.
Die vorhandenen Rampen- und Wegeanschlüsse sollen soweit möglich beibehalten und an
die neue Überbaukonstruktion angeschlossen werden. Anpassungsmaßnahmen können hier
jedoch ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Geschätzte Projektkosten brutto: 910.000,00 €
Variante II –
Stabbogenbrücke
Variante II sieht den Neubau einer Stabbogenbrücke in Stahlbauweise vor. Die vorhandenen
Widerlager sollen grundsätzlich weiter genutzt werden.
Für die Aufnahme der aus dem Bogen entstehenden Kräfte sind zusätzliche Kämpferfundamente erforderlich. Diese werden voraussichtlich über Bohrpfähle gegründet und ergänzen
die vorhandenen Unterbauten.
Auch bei dieser Variante sind Bestandsanpassungen an den Auflagerbereichen, der Lagerung
und den Übergängen zu den vorhandenen Anschlussbereichen sowie bereichsweise an den
Rampen erforderlich.
Geschätzte Projektkosten brutto: 1.490.000,00 €
Variante III –
Stahlverbundüberbau
Variante III sieht den Neubau eines Stahlverbundüberbaus vor. Im Unterschied zu den Varianten I und II ist zusätzlich ein teilweiser Neubau der Unterbauten erforderlich.
Nach den bisherigen statischen Betrachtungen betrifft dies insbesondere ein Widerlager, das
neu herzustellen ist. Die verbleibenden Anschluss- und Unterbaubereiche werden soweit möglich durch lokale bauliche Anpassungen an den Bestand angebunden.
Die Variante umfasst somit den neuen Überbau, den Neubau eines Widerlagers sowie die erforderlichen Anpassungen an den Auflager- und Übergangsbereichen.
Geschätzte Baukosten brutto: 1.240.000,00 €
Die drei untersuchten Varianten wurden sowohl anhand der Wertungsmatrix nach RABING als auch im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach RI-WI-BRÜ bewertet.
Beide Bewertungsverfahren führen zu einer übereinstimmenden Rangfolge.
In der Bewertung nach RAB-ING erreicht Variante I mit 42,35 Punkten die höchste Gesamtbewertung.
Variante III folgt mit 37,50 Punkten, während Variante II mit 30,75 Punkten den dritten Rang einnimmt. Maßgebend für die günstige Bewertung von Variante I sind insbesondere der vergleichsweise geringe Eingriff in den Bestand, die Weiterverwendung der vorhandenen Widerlager, der Verzicht auf zusätzliche Gründungsmaßnahmen sowie die günstige Bauzeit und Bauabwicklung. Variante III weist Vorteile hinsichtlich Robustheit, Dauerhaftigkeit und Unterhaltungsaufwand auf, ist jedoch mit einem größeren Eingriff in den Bestand und einem höheren Herstellungsaufwand verbunden. Variante II erzielt vor allem bei der Gestaltung eine günstige Bewertung, wird jedoch durch die zusätzlichen Kämpferfundamente, die aufwendigere Herstellung und Montage sowie die längere Bauzeit nachteilig beeinflusst.
Auch die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach RI-WI-BRÜ bestätigt diese Reihenfolge. Für Variante I wurden kapitalisierte Gesamtkosten von rund 1,07 Mio. Euro ermittelt. Variante III liegt mit rund 1,48 Mio. Euro im mittleren Bereich. Variante II weist mit rund 1,88 Mio. Euro die höchsten kapitalisierten Gesamtkosten auf. Bei den nicht monetarisierten Aspekten zeigt Variante I insbesondere Vorteile hinsichtlich Bauzeit, Durchführbarkeit, bauzeitlicher Verkehrsführung und Eingriffsumfang. Variante III ist bei Dauerhaftigkeit und Unterhaltungsaufwand günstiger zu bewerten, während Variante II vor allem gestalterische Vorteile aufweist.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse beider Bewertungsverfahren wird Variante I, der
Neubau eines Stahlfachwerküberbaus unter weitgehender Weiterverwendung des nördlichen
und südlichen Bestandswiderlagers, als Vorzugsvariante empfohlen.
Für die Maßnahme wurden auch mögliche Förderszenarien geprüft. Da es sich um einen Ersatzneubau ohne maßgebliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse handelt, ist eine Förderung nicht möglich.
Die Planung wird auch mit den Planungen der Stadtumlandbahn abgestimmt. Auf Grund der vorgesehenen Anpassung der lichten Höhe für die Stadtumlandbahn ist von einer noch zu definierenden Kostenbeteiligung des Zweckverbandes auszugehen. Hierzu finden weiterhin Gespräche zwischen dem Zweckverband der Stadt Erlangen und der Regierung von Mittelfranken statt.
Die Vorgaben des Art. 69 GO über die vorläufige Haushaltsführung werden eingehalten. Aufgrund der Gefährdung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit ist die Planung und Umsetzung der der Vorzugsvariante I Stahlfachwerküberbau dringend erforderlich. Ohne den dringenden Ersatzneubau des Brückenüberbaus müsste dieser wichtige Verkehrsweg (u.a. Schulweg) gesperrt werden es seht für den Fuß- und Radfahrer keine sichere Alternative zur Überquerung des Adenauerrings Verfügung.
Negative Auswirkungen auf den Klimaschutz werden nicht erwartet. Eingriffe in den Bestand werden so gering wie möglich gehalten. Es kommen im Wesentlichen recyclingfähigen und unterhaltsfreundlichen Baumaterialien wie Beton und Stahl zum Einsatz. Die Maßnahme dient der Förderung des CO2 neutralen Fuß- und Radverkehr.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
910.000,00 € |
bei IPNr.: 541-803-14-00 |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541-803-14-00
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1 Übersichtskarte
Anlage 2 Vorentwurfsplan Variante 1
Anlage 3 Vorentwurfsplan Variante 2
Anlage 4 Vorentwurfsplan Variante 3
