Betreff
Bedarfsorientierte Personalplanung bei freiwilligen Aufgaben - Antrag Nr. 57/2026 FDP
Vorlage
11/080/2026
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.       Der Antrag Nr. 057/2026 der FDP ist damit bearbeitet.


Sachbericht

Um im Rahmen der HH-Konsolidierung auch Einsparungen im Personalbereich zu realisieren, wurde im September 2024 für freiwerdende Planstellen (unter Ausnahme einiger Fachbereiche) eine grundsätzliche Wiederbesetzungssperre von sechs Monaten eingeführt. Wenngleich durch dieses Instrument auch tatsächlich Personalkosten eingespart werden können, ist der Auslöser für eine einzelne Sperre, nämlich das „Freiwerdenden“ der entsprechenden Stelle, weder plan- noch steuerbar, sondern tritt im Gegenteil hinsichtlich des Fachbereichs oder der auszuführenden Aufgabe völlig zufällig ein. 

Bei einer zeitlich befristeten Maßnahme, wie der sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre fällt dieser nachteilige Aspekt der Zufälligkeit nicht stärker ins Gewicht. Der vorliegende Antrag sieht jedoch vor, zukünftig jede vakant werdende Stelle, grundsätzlich und automatisch aus dem Stellenplan zu streichen, sofern es sich bei deren Aufgabenbereich nicht um gesetzliche Pflichtaufgaben der Kommune handelt. Auch wenn der Vorschlag Ausnahmemöglichkeiten beinhaltet, so wird diese Verfahrensweise aufgrund der Kombination eines „zufälligen“ Kriteriums mit einer „dauerhaften“ Wirkung als kritisch und nicht zielführend bewertet. Aus Sicht der Verwaltung sollte in einem tragfähigen Konzept zur Personaleinsparung der Aufgabenbezug an erster Stelle im Entscheidungsprozess stehen. So kann nach einer gezielten Abwägung und der daraus abgeleiteten Entscheidung, eine bestimmte (freiwillige) Aufgabe nicht weiter oder nur noch eingeschränkt auszuführen, im zweiten Schritt die dann nicht mehr benötigte personelle Ressource ermittelt und zur Einsparung gebracht werden. Dieser aufgabenbezogene Ansatz wird auch in der derzeitigen Konsolidierungsrunde zur Haushaltsplanung 2027 ff. angewendet und sollte aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden.


Anlagen:        Antrag Nr. 057/2026 FDP