Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Rahmen der Beratungen in der Sitzung des Revisionsausschusses am 25.03.2026 wurde darum gebeten, das Thema Korruptionsprävention in geeigneter Weise dem neuen Stadtrat zur Kenntnis zu bringen.
Den Stadtratsmitgliedern können die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt werden:
1.
Verhaltensempfehlungen für die Annahme
von Geschenken für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
Der Gesetzgeber hatte zum 01.09.2014 mit dem neu geschaffenen § 108e Strafgesetzbuch (StGB) die Abgeordnetenbestechung strafrechtlich deutlich verschärft. Dieser Straftatbestand gilt seitdem auch für kommunale Mandatsträger.
Um den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern Orientierung bei der Mandatsausübung zu bieten, haben Rechtsamt und Revisionsamt im Jahr 2018 die in der Anlage beigefügten Verhaltensempfehlungen erarbeitet. Diese sind an die seinerzeitigen Empfehlungen der Anti-Korruptions-NGO Transparency International und der Stadt Nürnberg angelehnt. Die Verhaltensempfehlungen wurden sorgfältig erarbeitet und vom Stadtrat am 27.09.2018 beschlossen.
Eine aktuelle Recherche hat ergeben, dass neuere Empfehlungen (auch bei der Stadt Nürnberg) nicht vorliegen und die beigefügten Verhaltensempfehlungen nach wie vor eine Orientierung bieten können. Es wird empfohlen, sich an den angegebenen Beträgen zu orientieren. Auch aufgrund der seitdem erfolgten Preissteigerungen dürfte sichergestellt sein, dass Probleme in Zusammenhang mit § 108e StGB unwahrscheinlich sind. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Beurteilung, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt oder nicht, allein den Strafverfolgungsbehörden obliegt.
2.
Schulungs- und Informationsangebot für
ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
Als zuständige Stelle für die Anti-Korruptionsarbeit bei der Stadt Erlangen bietet das Revisionsamt regelmäßig Schulungen für die städtische Mitarbeiterschaft an.
Eine entsprechende Schulungs- und Informationsveranstaltung kann auch gerne für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder durchgeführt werden. Interessierte Stadtratsmitglieder können sich dafür per Mail an revisionsamt@stadt.erlangen.de oder telefonisch unter 86-2816 anmelden. Die Anmeldungen werden bis Ende Oktober 2026 gesammelt und anschließend wird ein – für die Anzahl der Interessentinnen und Interessenten geeignetes – Veranstaltungsformat festgelegt.
3.
Weitere Informationen
Im Internet sind auf der Seite https://erlangen.de/aktuelles/korruptionspraevention weitere Informationen eingestellt. So befinden sich auf dieser Seite drei kurze Erklärvideos, die vom Revisionsamt produziert wurden und auf das Thema Korruptionsprävention eingehen.
Seit 2003 führt das Revisionsamt eine Korruptionsgefährdungsanalyse innerhalb der Stadtverwaltung durch. Mittlerweile liegt die 7. Fassung vor. Die Analyse soll einen Überblick geben, in welchen Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen der Stadtverwaltung besondere Gefährdungsschwerpunkte hinsichtlich Korruption, Begünstigungen und ähnlicher Handlungen liegen. Diese Analyse kann gerne beim Revisionsamt über die unter Nr. 2 angegeben Kontaktdaten bezogen werden.
Anlagen:
- Protokollvermerk vom 25.03.2026
- Verhaltensempfehlungen für die Annahme von Geschenken für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
