Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Gründung der Arbeitsgemeinschaft offene Jugend(sozial)arbeit in Erlangen nach § 78 SGB VIII zu. Die beiliegende Geschäftsordnung ist Teil dieses Beschlusses.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die in Erlangen tätigen freigemeinnützigen und sonstigen Träger sowie der öffentliche Träger von Leistungen offener Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit wollen ein gemeinsames Forum zur Beratung anstehender Fragen der Planung, fachlichen Weiterentwicklung und Evaluation ihrer gemeinsamen Ziele gründen. Den Rahmen hierfür bietet § 78 SGB VIII:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf der Grundlage der beiliegenden Geschäftsordnung soll die Arbeitsgemeinschaft offene Jugend(sozial)arbeit in Erlangen nach § 78 SGB VIII gegründet werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die konstituierende Sitzung der AG § 78 offene Jugend(sozial)arbeit in Erlangen mit den entsprechenden Beitrittserklärungen soll im vierten Quartal 2026 stattfinden.
Es ist vorgesehen, dass jedes Jahr mindestens zwei Sitzungen der AG § 78 offene Jugend(sozial)arbeit in Erlangen stattfinden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf
den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden
ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist
eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Geschäftsordnung AG
§ 78 offene Jugend(sozial)arbeit
Anhang A Geschäftsordnung AG § 78 offene Jugend(sozial)arbeit
