Betreff
Antrag Nr. 063/2026 der Erlanger Linke Stadtratsfraktion: Sparkassenvorstandsgehälter begrenzen
Vorlage
BTM/125/2026
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Antrag der Erlanger Linke Stadtratsfraktion Nr. 063/2026 ist damit bearbeitet.


Die Erlanger Linke Stadtratsfraktion beantragt, die Verwaltungsräte der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach zu beauftragen, das Gehalt der Vorstände jeweils auf das Gehalt des Erlanger Oberbürgermeisters zu begrenzen.

Der Sparkassenverband Bayern hat uns dazu folgende Stellungnahme zukommen lassen:

„(..) Die Anstellungsverträge der Mitglieder im Vorstand bayerischer Sparkassen werden zwischen dem Verwaltungsrat und den Vorständen auf der Grundlage von verbindlichen Richtlinien des Sparkassenverbands Bayern geregelt. Die Richtlinien des Sparkassenverbands Bayern für die Vergütung und Versorgung der Mitglieder des Vorstands der bayerischen Sparkassen legen sowohl den Rahmen wie auch die höchstzulässigen Vergütungen verbindlich fest. Die Richtlinien werden (ausschließlich) von den kommunalen Mitgliedern des Verbandsverwaltungsrates des Sparkassenverbands Bayern beschlossen. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist als Aufsicht in die Erarbeitung der Richtlinien eingebunden. Die Einhaltung der Höchstgrenzen wird von der unabhängigen Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Bayern jährlich überprüft.

Die Vergütungsstrukturen wie auch die Vergütungshöhen müssen sich dabei zur Absicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Angemessenheit an den Gegebenheiten in der Finanzbranche orientieren. Trotz der kommunalen Bindung der Sparkassen ist der Vergleich mit Vergütungen kommunaler Amtsinhaber kein geeigneter Vergleichsmaßstab. Vielmehr muss die Vergütung einem externen Bankenvergleich insbesondere mit anderen Sparkassenverbänden und den Genossenschaftsbanken standhalten. In diesem Sinne sind die auf den Verbandsrichtlinien basierenden Vorständevergütungen markt- und funktionsgerecht gestaltet. Die Richtlinien werden regelmäßig überprüft, ob sie den Marktgegebenheiten und der wirtschaftlichen Entwicklung der Sparkassen entsprechen, zuletzt im Zuge der Überarbeitung zum 01.01.2025. (..)“


Ergänzend ist noch auf folgendes hinzuweisen:

Ø  Der Verwaltungsrat einer Sparkasse ist nicht weisungsgebunden. Der Stadtrat könnte lediglich eine Empfehlung an die Vertreter der Stadt Erlangen im Verwaltungsrat der Sparkasse aussprechen.

Ø  Die Mitglieder des Vorstandes befinden sich in laufenden Verträgen. Während der Laufzeit sind beide Vertragsparteien verpflichtet, den Vertrag einzuhalten. Einseitige Anpassungen durch eine Vertragspartei sind nicht möglich.

Anlage:          Antrag der Erlanger Linke Stadtratsfraktion Nr. 063/2026