Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Statusbericht dient dem Monitoring der Umsetzung des
mehrjährigen (energetischen) Sanierungsfahrplans mit quantifizierten
CO2-Einsparungspotentialen für alle städtischen Gebäude. Es werden die
finanziellen und personellen Mittel fortgeschrieben und aktualisiert, welche
zur Umsetzung der
energetischen Sanierungsmaßnahmen notwendig werden.
1.
Ausgangslage und Sanierungsstrategie
Es wird auf die
Vorlage 24/069/2025 „Sanierungsfahrplan für Klimaneutrale städtische
Liegenschaften (Klima-Aufbruch G1a)“, Beschlussfassung im BWA am 08.07.2025,
verwiesen.
Im Rahmen des 2.
Statusberichts Klimaaufbruch wurde durch Amt 31 eine Umbenennung der
Maßnahme
Klima-Aufbruch G1a in „Treibhausgasneutrale städtische Gebäude“
vorgenommen. Diese
Bezeichnung wird
bei künftiger Berichterstattung übernommen.
a)
Betrachtungsumfang und Priorisierungsprozess
für 2026
Der Sanierungsfahrplan wurde auf der Grundlage erfolgter Maßnahmen und
Daten von 2025
aktualisiert. Er enthält aktuell:
·
121
Gebäudesteckbriefe von Einzelgebäuden bis zu größeren Gebäudekomplexen,
·
Priorisierung
in erster Instanz von 107 Gebäuden nach Handlungsbedarf.
·
Unberücksichtigt
bleiben aktuelle und kürzlich abgeschlossene Neubauten mit bereits
regenerativer
Wärmeerzeugung bzw. Fernwärme, sowie laufende Generalsanierungen.
·
Gesamtbewertung
nach Wirtschaftlichkeit (Invest-€ pro eingesparter Tonne CO2) und
Handlungsbedarf der Maßnahmen.
Unberücksichtigt bleiben die öffentlichen WC-Anlagen, Aussegnungshallen
der städtischen Friedhöfe, sowie kurz- bis mittelfristig bereits geplante
Sanierungen und Gebäude, bei denen die zukünftige
Nutzung offen ist, so dass final 82 Gebäude und Komplexe zur
End-Priorisierung betrachtet werden.
b)
Finanzbedarf und Förderkulisse
Der Sanierungsfahrplan für diese 82 betrachteten Gebäude und Komplexe
umfasst einen geschätzten Finanzbedarf von insgesamt rund 282 Mio. € (Stand
2025).
In diesen Kosten sind Planungs- und Baukosten für die energetische
Gebäudesanierung, notwendige Wechsel der Energieträger zur Wärmeerzeugung sowie
die Installation von Lüftungsanlagen mit
Wärmerückgewinnung, gemäß dem „Leitfaden nachhaltige und
energieeffiziente Gebäude“ für den
Bereich Städtische Gebäude, Punkt 4.5 Einsatz von Lüftungsanlagen
(Vorlagennummer 31/184/2023), enthalten.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht
aktuell noch die Möglichkeit für energetischen Sanierungsmaßnahmen bei
Nichtwohngebäuden Zuschüsse zu erhalten. Die jeweilige Förderhöhe bewegt sich
in einem Bereich von 15 % bis 35 % der förderfähigen Investitionskosten,
wobei diese durch die Gebäudefläche gedeckelt sind.
Für die Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan wurde eine mögliche
durchschnittliche Förderquote von 20 % angenommen. Aktuell lässt sich jedoch
nicht abschätzen, wie sich die Förderlandschaft in nächster Zeit verändern
wird.
2.
Umsetzung
energetischer Maßnahmen
Trotz der aktuellen Haushaltssituation konnten folgende Maßnahmen im
Rahmen des Bauunterhalts, der programmatischen Gebäudesanierung, sowie der
Gebäudetechnik, mit Veränderungen im
Gebäudebestand und -bewertung 2025 umgesetzt werden:
a)
CO2
reduzierende Maßnahmen:
Energetische Gebäudesanierung (G1a Treibhausgasneutrale
städtische Gebäude)
·
Loschgeschule,
Generalsanierung Turnhalle / CO2-Reduktion 16,2 Tonnen
·
Grundschule
Brucker Lache, energetische Sanierung Turnhalle / CO2-Reduktion 15,2 Tonnen
Umstellung der Wärmeversorgung (E3 Austausch von Öl- und Gasheizungen)
·
JC
Frauenaurach, Umstellung von Heizöl auf Wärmepumpe /
CO2-Reduktion 8 Tonnen (-80,3 %)
·
Marie-Therese-Gymnasium,
Umstellung von Gas auf Fernwärme / CO2-Reduktion 83 Tonnen
(-60,6 %)
Installation von PV-Anlagen (E4 Ausbau von Photovoltaikanlagen)
·
Hermann-Hedenus-Mittelschule,
Leistung 100 kWp / CO2-Reduktion 26,8 Tonnen
·
Emmy-Noether-Gymnasium
– Mensa, Leistung 85 kWp / CO2-Reduktio 42,6 Tonnen
·
Pestalozzischule,
Leistung 65 kWp / CO2-Reduktion 7,7 Tonnen
·
Grundschule
Dechsendorf, Turnhalle, Leistung 24,5 kWp / CO2-Reduktion 8,8 Tonnen
·
Grundschule
Tennenlohe, Leistung 48,5 kWp / CO2-Reduktion 11,8 Tonnen
·
Stadtteilzentrum
Büchenbach, Leistung 90 kWp / CO2-Reduktion 20,7 Tonnen
Umstellung auf LED-Beleuchtung
·
Sporthalle
am Europakanal, Halle / CO2-Reduktion 3,9 Tonnen
·
Ernst-Penzoldt-Schule,
Klassenräume / CO2-Reduktion 4,8 Tonnen
·
Max-und-Justine-Elsner-Schule,
Flure / CO2-Reduktion 2,0 Tonnen
b)
CO2
steigernde Maßnahmen:
Inbetriebnahme neuer Gebäude
·
Gerd-Lohwasser-Halle
/ Verbrauch Wärme 453.650 kWh + Strom 109.336 kWh / CO2-Ausstoss 2025
95 Tonnen
·
Friedrich-Rückert-Schule,
Anbau Mittagsbetreuung / Verbrauch Wärme 50.290 kWh + Strom 3.497
kWh / CO2-Ausstoss 2025 9 Tonnen
·
Feuerwehr
Dechsendorf / Verbrauch Wärme 8.782 kWh + Strom 9.619 kWh / CO2-Ausstoss 2025
7,5 Tonnen
Der kubic, das Familienzentrum Röthelheimpark 11acht und das
Stadtteilzentrum Büchenbach gingen 2025 in Betrieb bzw. gehen noch in Betrieb
und wirken erst für 2026 ein.
c)
Energieverbräuche
und CO2-Emissionen 2025
Der Gesamtenergieverbrauch für Wärme stieg 2025 auf 22.830.516 kWh
(Vorjahr 20.993.911 kWh).
Die Verbrauchssteigerung resultiert aus der Erhöhung der
Wärme-Bezugsfläche durch neu in Betrieb genommene Gebäude, sowie eines deutlich
kälteren Winters 2025/2026.
Daraus ergibt sich auch die Erhöhung des spezifischen Gesamtverbrauchs
auf 76 kWh/m² gegenüber 71 kWh/m² 2024.
Der Gesamtenergieverbrauch für Strom ist trotz höherer
Strom-Bezugsfläche auf 6.764.203 kWh
gesunken (Vorjahr 7.003.580 kWh). Die Verbrauchsreduzierung resultiert
aus dem fortschreitenden
Ausbau von PV-Anlagen und der schrittweisen Umstellung auf
LED-Beleuchtung. Der spezifische
Gesamtverbrauch sinkt auf 21 kWh/m² gegenüber 22 kWh/m² im Jahr 2024.
Trotz des gestiegenen Gesamtwärmeverbrauchs sind die CO2-Emissionen
gegenüber 2024 von 7.476 Tonnen auf 6.881 Tonnen gesunken. Diese
Reduzierung ergibt sich aus den aktuell vorgegeben Emissionsfaktoren
(Kennzahlen, welche angeben, wie viel CO2eq in g/kWh durch die jeweiligen
Brennstoffe, wie Heizöl, Erdgas, … und Strom verursacht werden), welche
jährlich durch des
Umweltbundesamt aktualisiert werden.
3.
Aktualisierung
des Sanierungsfahrplans 2026
Die zeitliche
Umsetzung des Sanierungsfahrplans nach Prioritäten ist abhängig von der
Zielsetzung. Für das Ziel, der treibhausgasneutralen städtischen Gebäude vor
2030 (gem. Stadtratsbeschluss Nr. 3
Vorlagennummer
31/040/2020), müssten theoretisch die Planungen für alle Maßnahmen 2027
beginnen und umgehend umgesetzt werden (vgl. „Prognose
2 Maximum“ im CO2-Budget-Panel in Anlage).
Dennoch würde sich
die Ausführung größerer Maßnahmen voraussichtlich bis mindestens 2033
erstrecken.
Bei einem
alternativen Szenario, welche sich am Ziel der Bundesrepublik Deutschland bis
zum Jahr 2045 orientiert, können die Maßnahmen über diesen Zeitraum verteilt
werden (vgl. „Prognose 3
Szenario 2045“ im CO2-Budget-Panel in Anlage). Der Freistaat Bayern hat sein Ziel zur Klimaneutralität bis 2040 aufgegeben und passt sich damit an die Vorgaben des Bundes an.
Der Umsetzungszeitraum und entsprechender Finanz-/ Personalbedarf stellt
sich wie folgt dar:
|
Umsetzungszeitraum
bei Maßnahmenbeginn ab 2027 |
Umsetzungszeit
in Jahren |
durchschnittlicher
Finanzbedarf p.a. in Mio. € |
durchschnittlicher
Personalbedarf p.a. in VZÄ |
|
Ziel Erlangen „vor 2030“ |
6,5 |
40,5 (Verteilung von 2027 bis
2033 s.u.) |
anfangs 64,8 auf 1
reduzierend bis 2033 s.u. |
|
Szenario Bayern und Bund
Ziel bis 2045 |
18 |
15,7 |
12,0 |
a)
Ziel
Erlangen „vor 2030“
Abb. 1 Verteilung des Finanzbedarfs bei Umsetzungszeitraum ab 2027:
Abb. 2 Personalbedarf bei Umsetzungszeitraum ab 2027, getrennt nach
Fachrichtung:
Für den Finanzbedarf sind die geschätzten Kosten für 2025 angesetzt. Ein
jährlicher Inflationszuschlag von 3 – 5 % wurde nicht berücksichtigt.
Fazit Ziel Erlangen:
auch wenn alle notwendigen Ressourcen (monetär und personell) zur Verfügung
stünden, wäre eine Umsetzung der Maßnahmen mit Fertigstellung vor 2030, auf
Grund der
notwendigen Planungs- und
Ausführungszeiträume, nicht zu erreichen. Jedoch würde
das CO2-Restbudget zur Einhaltung der 1,75 Grad-Grenze bis 2045 nicht
vollständig aufgebraucht werden (siehe CO2-Budget-Panel, Anlage).
b)
Szenario
Bayern und Bund Ziel bis 2045
Abb. 3 Verteilung des Finanzbedarfs bei Umsetzungszeitraum bis 2045:

Abb. 4 Personalbedarf bei Umsetzungszeitraum bis 2045, getrennt nach
Fachrichtung:

Fazit Szenario Bayern und Bund: bei künftiger Bereitstellung der notwendigen Ressourcen (monetär und
personell), wäre eine Umsetzung der Maßnahmen mit Fertigstellung bis 2045 zu
erreichen. Jedoch würde das CO2-Restbudget zur Einhaltung der 1,75 Grad-Grenze
bereits 2039 vollständig aufgebraucht sein (siehe CO2-Budget-Panel, Anlage).
c)
Maßnahmenvorschläge
für Klimaschutzmaßnahmen 2027
Für die Jahre 2025 und 2026 wurden auf Basis der Priorisierung im
Sanierungsfahrplan und der zur
Verfügung stehenden personellen Kapazitäten, jeweils fünf
Klimaschutzmaßnahmen der Programme „Klimaneutrale städtische Gebäude“ und
„Austausch von Öl- und Gasheizungen“ zum Haushalt
angemeldet.
Diese konnten 2025 auf Grund nicht bereitgestellter Haushaltsmittel und
durften 2026 wegen der
vorläufigen Haushaltführung (Art. 69 GO) nicht begonnen und umgesetzt
werden. Für 2027 werden Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen
zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung angemeldet.
Unabhängig davon werden - soweit finanziert und haushaltsrechtlich
zulässig - energieeinsparende Maßnahmen, ausgelöst aus
dringlichen und unaufschiebbaren Gründen des Bauunterhalts,
der Gebäudesanierung, sowie der Elektro- und
Versorgungstechnik durchgeführt.
Diese werden für 2027 im Haushalt als Investitions- bzw. Sondermaßname
angemeldet und abhängig von der
Finanzierbarkeit in der Vorhabenplanung des Gebäudemanagements
berücksichtigt.
d)
Gebäudeenergiegesetz
(GEG) / Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das GEG (oder “Heizungsgesetz“) wurde gemäß Beschluss am 10.07.2026 vom
Bundestag und
Bundesrat durch ein neues "Gebäudemodernisierungsgesetz"
(GModG) abgelöst.
Dieses übernimmt den gesamten bisherigen Regelungsumfang.
Folgende Neuregelungen nehmen Einfluss auf den städtischen
Gebäudebestand:
·
Einführung
von Energieeffizienzklassen von Nichtwohngebäuden, basierend auf einem
Primärenergiereferenzfaktor:
|
Energieeffizienzklasse |
Primärenergiereferenzfaktor |
|
A |
1,00 |
|
B |
1,39 |
|
C |
1,78 |
|
D |
2,17 |
|
E |
2,56 |
|
F |
2,95 |
|
G |
3,50“. |
·
§ 40
(1) 1. Sanierungspflicht bis Ende 2029 für alle Nichtwohngebäude der
Energieeffizienzklasse G,
auf mindestens Energieeffizienzklasse F (§ 40 (2) 1.).
·
§ 40
(1) 2. Sanierungspflicht bis Ende 2032 für alle Nichtwohngebäude der
Energieeffizienzklasse F,
auf mindestens Energieeffizienzklasse E (§ 40 (2) 2.).
Ob und welche städtischen Gebäude in die Energieeffizienzklassen G und F
fallen, muss noch ermittelt werden.
Weitere Vorgaben zur Sanierungspflicht werden bei künftiger nationaler
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD –Energy Performance of Buildings
Directive), Artikel 9 „Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für
Nichtwohngebäude und Pfade für die schrittweise Renovierung des
Wohngebäudebestands“, folgen.
·
§ 56
Pflicht für Gebäudeautomatisierung und -steuerung für Nichtwohngebäude mit
Anlagen
der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- oder kombinierten Raumlufttechnik mit einer
Nennleistung
von mehr als 70 Kilowatt bis 31.12.2029.
Dies
betrifft für das GME noch 9 Gebäude, von welchen bis Ende 2029 drei Gebäude
jährlich nachgerüstet werden sollen. Für die Umsetzung wurden/werden, ohne
Berücksichtigung künftiger Konsolidierungsvorschläge für Dispositionsobjekte,
folgende Haushaltsmittel
vorgesehen:
2027
|
Komplex |
Objektbezeichnung |
Energieträger |
KW |
Kostenschätzung |
|
005A |
Egon-von-Stephani-Sporthalle
Helene-Richter-Straße 5 |
Fernwärme |
130 |
135.000,00 € |
|
067G |
Volkshochschule Wilhelmstraße
2f |
Fernwärme |
90 |
42.000,00 € |
|
089A |
Egloffstein´sches
Palais Friedrichstraße
17 |
Fernwärme |
215 |
50.000,00 € |
|
|
|
Anmeldung HH
2027 |
227.000,00 € |
|
|
2028 |
|
|
|
|
|
Komplex |
Objektbezeichnung |
Energieträger |
KW |
Kostenschätzung |
|
029A |
Erba-Haus für Kinder Äußere Brucker Straße 54 |
Fernwärme |
75 |
67.000,00 € |
|
057A |
Freizeithaus Dechsendorf Dechsendorfer Platz 12 |
Gas |
130 |
45.000,00 € |
|
200A |
Musikinstitut Rathsberger Straße 1/3 |
Heizöl |
190 |
150.000,00 € |
|
|
|
Anmeldung HH
2028 |
262.000,00 €
|
|
|
|
|
|
||
|
Komplex |
Objektbezeichnung |
Energieträger |
KW |
Kostenschätzung |
|
021A |
Verwaltungsgebäude
Zentralfriedhof Michael-Vogel-Straße 4 |
Gas |
115 |
57.000,00 € |
|
067B |
Karl-Heinz-Hiersemann-Halle
Schillerstraße 56 |
Fernwärme |
550 |
225.000,00 € |
|
254E |
Kleines Theater Glockenstraße 1a |
Gas |
100 |
60.000,00 € |
|
|
|
Anmeldung HH 2029 |
342.000,00 € |
|
·
§
106 Einführung einer Solarpflicht
für bestehende öffentliche Nichtwohngebäude
§
ab 1.
Januar 2028 für Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche über 2.000 m²
§ ab 1. Januar 2029 für Nichtwohngebäude mit
einer Nutzfläche über 750 m²
§ ab 1. Januar 2031 für Nichtwohngebäude mit
einer Nutzfläche über 250 m²
Es gibt Ausnahmen unter anderem bei fehlender Wirtschaftlichkeit,
technischer Unmöglichkeit und für Nichtwohngebäude, die nach §40 saniert werden
müssen.
·
Die Streichung
§§ 71, 71b-71p - 65%-Erneuerbare Energien-Pflicht für neue Heizungen
(Neubau und Bestand) hat keine Auswirkung auf zukünftige Planungen des GME, da
bereits im „Leitfaden nachhaltige und energieeffiziente Gebäude für den Bereich
Städtische
Gebäude“,
unter Punkt 4.2 festgelegt wird, dass grundsätzlich eine Wärmeerzeugung mit
rein regenerativer Technik vorzusehen ist. Ausnahmen sind in Sonderfällen
jedoch möglich.
e)
Eignungsprüfung Energiespar-Contracting
(ESC)-Modelle
Energiespar-Contracting ist ein Dienstleistungsmodell, bei dem ein
externer Anbieter (Contractor) die Planung, Finanzierung und Umsetzung von
Energiesparmaßnahmen in einem Gebäude übernimmt. Die Kosten werden über die
dadurch erzielten Einsparungen bei den Energiekosten refinanziert und der
Anbieter garantiert vertraglich eine bestimmte Mindesteinsparung.
Funktionsweise und Ablauf
·
Vorfinanzierung:
Der Contractor zahlt für alle baulichen oder technischen Modernisierungen
(wie neue Heizungen oder Lüftungen).
·
Einspargarantie:
Der Anbieter garantiert fest, dass der Energieverbrauch um einen vereinbarten
Wert sinkt.
·
Rückzahlung:
Die Investition wird über die sinkenden Energiekosten abbezahlt. Der Kunde
zahlt
eine Rate, die durch das Einsparen
entsteht.
Vorteile
·
„Kein
eigenes Kapital“: Es sind kein eigenen Investitionsmittel für die
Modernisierung nötig.
·
Geringes
Risiko: Das technische und wirtschaftliche Risiko liegt beim Contractor.
· Wartung inklusive: Der Anbieter kümmert sich auch um die Instandhaltung und den Betrieb der Technik.
Nachteile
·
Lediglich
energetisch sehr schlechte Gebäude, mit einem hohem Einsparpotenzial sind für
eine
Contractor rentabel und kommen für ESC in
Betracht.
·
Lange
Vorbereitungszeit durch Beratungs- und Planungsprozess bis zur Umsetzung.
Am Anfang eines ESC steht eine Projektfindungsphase mithilfe der sogenannten Orientierungsberatung, in der mit Unterstützung einer ECS-Beraterin oder eines ESC-Beraters ermittelt wird, ob ein ESC Sinn macht. Bei einer folgenden Umsetzung muss eine ECS-Beraterin oder ein ESC-Berater die
Vorbereitung und Umsetzung der
Maßnahme federführend in einer Umsetzungsberatung begleiten.
Stufe 1 Orientierungsberatung
Bereits im Vorfeld wurde seitens der Verwaltung intern voranalysiert, ob spezielle Gebäude die
Voraussetzungen für den Einsatz von ESC erfüllen könnten. Dabei ist eine Vorauswahl von 9 eventuell geeigneten Gebäuden getroffen worden.
Nachfolgend wird nun im Zuge einer förderfähigen Orientierungsberatung geprüft, ob ein Gebäude oder ein Gebäudepool für ein ESC-Modell geeignet sind. Neben einer Analyse der vorhandenen
Eigentums- und Nutzungssicherheit über die Vertragslaufzeit, Mindestenergiekosten und möglichen Einsparpotentialen muss untersucht werden, ob die von dem Energieeinspar-Contractor erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen refinanziert werden können. Werden die
erforderlichen Einsparpotentiale nicht erreicht, ist ein Gebäude entweder ungeeignet oder es kann ein Baukostenzuschuss (Einmalzahlung oder monatliche Zahlungen) bei beabsichtigter
Maßnahmenumsetzung notwendig werden.
Die Orientierungsberatung wurde zwischenzeitlich, nach Förderzusage der BAFA, beauftragt. Nach
Vorliegen des Beratungsberichts,
mit den Ergebnissen welche Liegenschaften mit welchem Potential für ESC geeignet sind, wird
dieser im BWA voraussichtlich Anfang 2027 vorgestellt.
Stufe 2 Umsetzungsberatung
Im nächsten Schritt ist für die ESC geeigneten Objekte eine
Umsetzungsberatung erforderlich.
Dafür wurden HH-Mittel in Höhe von 60.000 € für 2027
angemeldet.
Für die Umsetzung der Beratungsleistungen ist folgender
zeitlicher Ablauf vorstellbar:
·
Freigabe
des kreditähnlichen Rechtsgeschäfts
·
Frühjahr
2027 Start mit Ausschreibung der Beratungsleistungen
·
Herbst
2027 Erstellung Ausschreibungsunterlagen für mögliche Contractoren
·
Frühjahr
2028 Beauftragung der Contractoren, Beginn der Feinplanung
·
Herbst
2028 bis Sommer 2029 Beginn der Maßnahmenumsetzung (Umbauphase)
·
Ende
2029 bis Mitte 2030 Beginn Garantiephase (Energieeinsparung, CO2-Einsparung)
·
Garantiephase (Laufzeit ESC Vertrag) i. d. R. 7-12Jahre
f)
CO2-Budget-Panel
Gemäß Stadtratsbeschluss zum „Statusbericht Klima-Aufbruch
und weiteres Vorgehen“ (Vorlagennummer 31/286/2025) richtet sich die künftige
Zielsetzung am CO2-Restbudget zur Einhaltung der 1,75°C-Grenze (gem. Pariser
Klimaabkommen) aus. Abgeleitet aus Berechnungen des
Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) steht der
Gesamtstadt Erlangen ab dem 1. Januar 2024 ein Restbudget in Höhe von 6,76
Millionen Tonnen CO2 zur Verfügung. Der Anteil der städtischen
Liegenschaften lag in den letzten Jahren im Durchschnitt bei
1%, woraus sich ein anteiliges CO2-Restbudget von 67.600 Tonnen ableiten lässt.
Unter der Annahme der Prognose 1 (Minimum / keine
Maßnahmenumsetzung) wäre das Restbudget für die städtischen Gebäude bereits im
Jahr 2036 verbraucht. Bei Umsetzung der Maßnahmen bis 2045 (mögliches Szenario
Prognose 3) wäre das CO2-Restbudget im Jahr 2039 aufgebraucht. Lediglich bei
Umsetzung der Maßnahmen nach Prognose 2 (Maximum / alle Maßnahmen ab 2027)
stünden ab dem Jahr 2045 noch 1.086 Tonnen CO2 zur Verfügung.
4.
Weiteres Vorgehen
·
Laufende
Fortschreibung und Aktualisierung des Sanierungsfahrplans und der
Gebäudesteckbriefe mit jährlicher
Neubewertung und Priorisierung.
·
Controlling
der jährlichen CO2-Emissionen der städtischen Gebäude, sowie des
Sanierungsfortschritts und der Effizienz
umgesetzter Maßnahmen über das „CO2-Budget-
Panel städtische Gebäude“ und jährliche
Berichterstattung im BWA.
·
Einbringung
von Maßnahmenvorschlägen für Klimaschutzmaßnahmen auf
Basis der
Priorisierung im Sanierungsfahrplan und der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten,
der Programme „Klimaneutrale städtische
Gebäude“ und „Austausch von Öl- und
Gasheizungen“,
im Rahmen der Berichterstattung und
Anmeldung der notwendigen Finanzmittel zum Haushalt.
·
Operative
Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan in Abhängigkeit
der zur Verfügung stehenden Mittel nach
gesonderter Beschlussfassung gemäß DA-Bau.
Anlagen: CO2-Budget-Panel städtische Gebäude 2025
