Betreff
Ausländer- und Integrationsbeirat: Ergebnis der Wahl 2026 und Berufung weiterer Mitglieder
Vorlage
13-3/149/2026
Aktenzeichen
OBM/13-3
Art
Beschlussvorlage

1.      Das Ergebnis der Wahlen des Ausländer- und Integrationsbeirat (AIB) wird zur Kenntnis genommen.

2.      Folgende Kandidat*innen aus der Wahlgruppe Amerika/ Australien werden als Mitglieder in den AIB berufen:
Liliana Christl (Herkunftsland Venezuela, deutsche Staatsbürgerschaft)
George Mills (Herkunftsland USA, US-amerikanische Staatsbürgerschaft)


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Juli 2026 wurde die Wahl des Ausländer- und Integrationsbeirats erstmals online durchgeführt. Das Wahlverfahren konnte dadurch effizienter und deutlich kostengünstiger durch das Sachgebiet Statistik und Stadtforschung durchgeführt werden. Erfahrungswerte, die bei dieser Online-Wahl gesammelt wurden, werden natürlich bei den eventuell anstehenden nächsten Wahlen mit einem solchen Verfahren, berücksichtigt.

Die Wahlbeteiligung lag bei 5,7 %.               Das Wahlergebnis wurde am 28. Juli 2026 von der Wahlleitung festgestellt. Insgesamt wurden 1391 Stimmzettel auf der Wahlplattform abgegeben, 16 Stimmzettel wurden nicht abgeschickt und ein Stimmzettel leer abgegeben.

Folgende Kandidat*innen erhielten gemäß den Vorgaben der Satzung und der Wahlordnung des
Ausländer- und Integrationsbeirats sowie der erhaltenen Wählerstimmen einen Sitz in dem Gremium:

Für die Wahlgruppe Europa:

Elizabeth Nicholson (Großbritannien), Lukas Nussbaumer (Italien), Novka Božović (Montenegro), Beatrix Pinar Arpapay (Türkei), Kasimir Kičin (Bosnien und Herzegowina), Heinz Werner Szabo (Rumänien), Dmytro Pivovarov (Ukraine), Mariia Boretska (Ukraine), Andrii Zaporozhets (Ukraine), Elena Svereva (Russland) und Ðorđe Popović (Serbien).


Für die Wahlgruppe Afrika:

Dr. Bilkiss Atchia-Emmerich (Mauritius), Mercy Akinyi Heuschneider (Kenia) und Zeineb Azouzi (Tunesien).

Für die Wahlgruppe Asien:

Asha Ramesh (Indien), Gargi Arijit Bhattacharyya (Indien), Sriram Aiyyer (Indien), Sanaz Moftakhari Lajevardi (Iran), Huseyn Kamalzade (Aserbaidschan), Liang Zhang (China), Elena Born (Kasachstan), Erfan Hajian (Iran), Lilit Harutyunyan (Armenien), Imtiaz Hussain (Pakistan) und Summera Fatima (Pakistan).

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Wahl bei der Gruppe Amerika/ Australien entfiel nach § 15 Abs. 3 der Wahlordnung, weil sich weniger Kandidierende als Plätze beworben hatten. Die Kandidierenden werden nun vom Stadtrat in den Beirat berufen. In dieser Gruppe bleibt so derzeit ein Sitz unbesetzt. Das Vorschlagsrecht für diesen freien Sitz hat der geschäftsführende Ausschuss des AIB. Der Stadtrat kann gemäß § 21 Abs. 2 Wahlordnung bis zu vier Mal innerhalb einer Wahlperiode stimmberechtigte Beiratsmitglieder berufen, wenn die satzungsmäßigen Beiratssitze im Wege des Wahlverfahrens nicht besetzt werden beziehungsweise niemand durch das Nachrückerfahren zur Verfügung steht. Nach der Konstituierung erhält der geschäftsführende Ausschuss den Auftrag eine Person für den freien Sitz vorzuschlagen. Dem Stadtrat wird dieser Vorschlag zur Berufung vorgelegt.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die konstituierende Sitzung des Ausländer- und Integrationsbeirats findet voraussichtlich am
15. Oktober 2026 statt. In dieser Sitzung sind die Vorsitzenden zu wählen sowie ggf. Arbeitsgruppen zu bilden. Aus dem/der Vorsitzenden und den Stellvertretungen sowie den Sprecher*innen der Arbeitsgruppen wird der Geschäftsführende Ausschuss gebildet.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€

bei IPNr.:

Sachkosten:

€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€

bei Sachkonto:

Folgekosten

€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: