Die Vertreter der Stadt Erlangen, im Grundvertragsausschuss des VGN sowie in der Gesellschafterversammlung des VGN die Geschäftsführung der ESTW Stadtverkehr GmbH werden bevollmächtigt, die erforderlichen Erklärungen zur VGN-Tarifreform und zur Verlängerung der Vereinbarung zum VGN-Mobilitätsindex bis 2033 abzugeben. Geringfügigen Änderungen gegenüber der im Sachbericht beschriebenen Tarifreform, dürfen die Vertreter der Stadt im eigenen Ermessen zustimmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
VGN-Tarifreform 2027 und
Digitalisierungsstrategie bis 2030
Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) hat Mitte Juli 2026 den Vertretern der Städte und Landkreise im VGN seine Pläne für eine tiefgreifende Tarifreform vorgestellt, siehe Anlage. Nach einem Richtungsbeschluss wurden die Pläne über die Tarifreform frühzeitig der Öffentlichkeit kommuniziert. Die endgültigen Beschlüsse über die Tarifreform sollen in den VGN-Gremien aber erst Ende des Jahres 2026 erfolgen.
Die ÖPNV-Tariflandschaft wurde in den letzten Jahren durch zwei wesentliche Entwicklungen geprägt: die Corona-Pandemie sowie die Einführung des Deutschlandtickets haben nicht nur zu einer Änderung im Mobilitätsverhalten, sondern auch zu einer stark geänderten Nachfrage bei den Ticketsortimenten geführt. Der Absatz der klassischen Zeitkarten ist um bis zu 86 Prozent eingebrochen. Zudem steigt der Anteil der digital vertriebenen Fahrscheine immer weiter an. Die Aufrechterhaltung des Restsortiments und der analogen Vertriebswege ist mit hohen Kosten verbunden, welche die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen tragen, um ein immer kleiner werdendes Ticketsegment anbieten zu können. Angesichts der allgemein schwierigen Haushaltslage der Kommunen sowie des Kostendrucks im ÖPNV gilt es, auch den Vertrieb und das Angebot von Fahrkarten zu optimieren.
Diese Entwicklung zeichnet sich bundesweit ab. Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) wurde das Ticketsortiment bereits um 75 Prozent reduziert. Zudem wurde das Tarifsystem vereinfacht, indem mehrere Städte zu einem Tarifgebiet zusammengelegt und Strukturen verschlankt wurden. Für weitere Beispiele geplanter Reformen sind der Aachener Verkehrsverbund (AVV) und der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zu nennen, die jeweils ähnliche Vorhaben bekanntgaben.
Die Tarifreform stellt zugleich Chancen dar, das bisherige oftmals als „Tarifdschungel“ kritisierte Tarifsystem zu vereinfachen. Wesentliche Grundlagen wurden z.B. mit dem eTarif „egon“ bereits geschaffen. Der Übergang zu einem digitalen Vertrieb muss jedoch sorgfältig geplant werden und diejenigen Personengruppen berücksichtigen, die nicht auf digitale Angebote zurückgreifen oder keine digitale Zahlungswege nutzen (können).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Tarifreform stützt sich auf ein zukünftiges Angebot basierend auf drei Säulen: Deutschlandticket, eTarif egon und ein übersichtliches Angebot an stark nachgefragten Tickets. Die Eckdaten der geplanten Reform sowie die weiteren detaillierten Informationen können der Anlage entnommen werden.
Änderungen ab 2027
Bereinigung des Sortiments der Zeitkarten
-
Entfall:
Firmenabo, Monatskarte „Solo 31“, JahresAbo ab
Preisstufen 2+T, JahresAbo Plus, Mobicards
o Grund: Solo 31, MobiCards und die klassischen Abos verzeichnen seit 2019 einen
Umsatzrückgang von 85% bis rund 90%. Sie wurden fast vollständig durch das
(attraktivere) D-Ticket verdrängt und können abgeschafft werden. Um weiterhin
eine Mitnahmeoption anzubieten, empfiehlt sich die Einführung einer Zusatzkarte
(siehe unten).
-
Bestehen
bleiben: JahresAbo und
9-Uhr-JahresAbo in Stadtpreisstufen A bis F und 1 bis 2
-
Neu: Als Mitnahme-Angebot im Zeitkartenbereich
für die verbleibenden VGN-JahresAbos (einschließlich 9-Uhr-Abo) und das
D-Ticket (inkl. D-Ticket Job, Bayerisches Ermäßigungsticket) wird es eine
Zusatzkarte mit monatlicher, verbundweiter Gültigkeit ab jedem Monatsersten
geben. Diese erlaubt die Mitnahme im Wesentlichen analog den heutigen
Regularien der MobiCard, bei einer Ausschlusszeit werktags bis 18 Uhr. Die
Zusatzkarte wird nach dem Vorbild des D-Tickets monatlich kündbar im Abo als
pauschales, verbundweites Angebot mit einem Einheitspreis (voraussichtlich 13
Euro/ Monat) angeboten.
Bereinigung im Segment Gelegenheitsverkehr
-
Entfall:
4er-Tickets und
Streifenkarten
o Grund: Der Absatz der Mehrfahrtenkarten im VGN ist seit 2019 um rund 50 %
zurückgegangen. Auslöser war unter anderem die Einführung des D-Tickets, in
dessen Zusammenhang bereits viele Gelegenheitsnutzende auf das Flatrate-Angebot
gewechselt sind. Zudem wirkt hier der steigende Digitalisierungsgrad
(Handyticket per App). Auch mit dem eTarif „egon“ steht ein Alternativprodukt
für die klassische Zielgruppe Gelegenheitsnutzenden zur Verfügung, das zudem
keine Tarifkenntnisse vor Fahrtantritt voraussetzt.
-
Bestehen
bleiben: Einzelfahrkarten,
TagesTickets
Digitalisierungsstrategie bis
2030
Langfristig soll bis 2030 schrittweise auf einen
kompletten digitalen Vertrieb umgestellt werden. Der Barverkauf soll
perspektivisch eingestellt werden. Zukünftig kann damit auf die
Vertriebsinfrastrukturen wie Entwerter, Module für den Barverkauf in Busfahrzeugen
und Automaten verzichtet werden. Der Verzicht auf den Ticketverkauf in Bussen
kann darüber hinaus zu Fahrzeitverkürzungen genutzt werden und stärkt die
betriebliche Stabilität.
Der eTarif egon stellt eine wesentliche Säule im
Gelegenheitsverkehr dar, die weiter ausgebaut werden soll.
Die Ausgestaltung für die Umsetzung der geplanten
Schritte, insbesondere hinsichtlich der Umstellung auf einen rein digitalen
Vertrieb, sind noch weiter zu konkretisieren. Der VGN befindet sich in einer
Planungsphase, bei der die Aufgabenträger der Kommunen miteinbezogen werden. Es
soll ein Zeitplan für die Umsetzung der konkreten Schritte erarbeitet werden.
Die Verwaltung begrüßt die Ansätze der Tarifreform grundsätzlich. In Bezug auf den Entfall der Papiertickets und des Barverkaufs bedarf es jedoch einer sorgfältig geplanten Umstellung und einer Lösungsfindung für Fahrgäste, die digitale Dienste nicht nutzen können oder wollen. Das betrifft neben älteren Menschen auch Grundschulkinder. Diese Fragestellung wurde bereits in den VGN-Gremien andiskutiert. Auf Anfrage hat der VGN bestätigt, dass diesbezüglich noch weitere Beratungen folgen und eine Lösung gefunden werden soll.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Verlängerung der Vereinbarung
zum VGN-Mobilitätsindex bis zum 31.12.2033
Die jährliche Preisfortschreibung des VGN-Ticketsortiments wurden seit 1. Januar 2023 auf Basis eines angepassten VGN-Mobilitätsindex („MobiDex“) fortgeführt. Auslöser für die Umstellung waren unter anderem eine anhaltende Kritik an der zuvor bestehenden Methodik, die für Fahrgäste oft nicht nachvollziehbar war und sich an den Kostenentwicklungen des Warenkorbindex des VGN orientierten. Dieser beinhaltet die Entwicklung der Kosten für Kraftstoff bzw. Strom, Personal, Zinsen etc., aber nicht die Einkommensentwicklung der ÖPNV-Nutzenden. Mit dem Ziel, auch die Einkommensentwicklung abzubilden und eine transparente Tarifentwicklung für Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Fahrgäste zu schaffen, wurde die Preisfortschreibung anhand des MobiDex eingeführt, siehe 613/151/2022.
Der MobiDex berücksichtigt mit gleicher Gewichtung die Einkommen der privaten Haushalte in Mittelfranken, gemittelt über drei Jahre (Datenbasis Bayerisches Landesamt für Statistik).
Die Laufzeit der MobiDex-Vereinbarung, siehe Anlage 2, wurde bis zum 31.12.2026 befristet, damit die neuen gewählten Stadt- bzw. Kreisräte der Aufgabenträger über eine Verlängerung befinden können.
Die Partner im VGN sind sich nach bisheriger Meinungsbildung einig, dass die Vereinbarung zum VGN-Mobilitätsindex den oben genannten Punkten Rechnung getragen und sich bewährt hat und eine geeignete vertragliche Basis im VGN für die Tariffortschreibungen auch der nächsten Jahre darstellt.
Der erforderliche Vertragsnachtrag soll den VGN-Gremien in ihren Herbstsitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dieser Nachtrag zur Vereinbarung ändert ausschließlich die in Punkt 8 der Vereinbarung genannten Geltungszeiträume. Neues Ende des Geltungszeitraums wäre in Anlehnung an die aktuelle Stadtratsperiode der 31. Dezember 2033. Der 2032 neu gewählte Stadtrat kann dann bis zum 31.12.2032 über eine Nachfolgeregelung befinden. Die übrige Vereinbarung bleibt unverändert.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, der Verlängerung der Vereinbarung über eine verbundweit einheitliche, indexbasierte Fortschreibung der Fahrpreise im VGN anhand des VGN-MobiDex bis zum 31.12.2033 zuzustimmen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
|
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
|
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
|
||
Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Das neue Tarifsystem des VGN
Anlage 2: Vereinbarung VGN-Mobilitätsindex 2023
