Betreff
Zwischenbericht des Amtes für Stadtplanung und Mobilität (mit Ref. VI - PET und Stabstellen) Budget zum Arbeitsprogramm 2026 - Stand 31.07.2026
Vorlage
61/007/2026
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Das Budget und Arbeitsprogramm 2026 – Stand: 31.07.2026 – wird zur Kenntnis genommen.

Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichts (Anlage 1) aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogramms werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Einhaltung des Budgetrahmen

Abarbeitung des Arbeitsprogramms

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Maßnahmen einleiten, Wege finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das

Arbeitsprogramm im größtmöglichen Umfang abzuarbeiten.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Siehe Anlage 1 „Budget und Arbeitsprogramm 2026 – Stand: 31.07.2026 des Amtes für Stadtplanung

 und Mobilität (mit Ref. VI – PET und Stabstellen)

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen – entfällt -
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)


Anlagen:

Anlage 1: Budget und Arbeitsprogramm 2026 – Stand 31.07.2026 – des Amtes für Stadtplanung und

Mobilität (mit Ref. VI – PET und Stabstellen)