Das Budget und Arbeitsprogramm 2026 – Stand: 31.07.2026 – wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichts (Anlage 1) aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogramms werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Einhaltung des Budgetrahmen
Abarbeitung des Arbeitsprogramms
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das
Arbeitsprogramm im größtmöglichen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Siehe Anlage 1 „Budget und Arbeitsprogramm 2026 – Stand: 31.07.2026 des Amtes für Stadtplanung
und Mobilität (mit Ref. VI – PET und Stabstellen)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen – entfällt -
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlagen:
Anlage 1: Budget und
Arbeitsprogramm 2026 – Stand 31.07.2026 – des Amtes für
Stadtplanung und
Mobilität (mit Ref. VI – PET und Stabstellen)
