Betreff
Bericht aus der Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung nach § 78 SGB VIII
Vorlage
515/016/2026
Aktenzeichen
V/515
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Nach 5.5. der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung in Erlangen berichtet die Arbeitsgemeinschaft mindestens einmal jährlich über ihre Arbeit.

Die Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung bildet die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft aller in
Erlangen tätigen freien und öffentlichen Träger von Kindertageseinrichtungen. In der AG werden Fragen der Planung, Fort- und Weiterbildung sowie Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung beraten sowie aktuelle Themen aufgrund verschiedener Entwicklungen unter qualitativen und quantitativen
Gesichtspunkten behandelt. Zudem dient das Forum der Beratung zur Sicherstellung von fachlichen, strukturellen und (finanz-)wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft lag bis 2025 im Sachgebiet Infrastruktur und Freie Träger und wechselte mit der ersten Sitzung im Jahr 2026 an die Abteilung Kindertagesbetreuung mit dem
Geschäftszimmer.

Ziel der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft ist es, die Aufgabe der Kindertagesbetreuung gemeinsam und durch gute Zusammenarbeit zu bewältigen, insbesondere die Umsetzung der fachlichen Qualitätsziele, die im SGB VIII und im BayKiBiG ausdrücklich genannt sind: 

- Das Leistungsangebot der Kindertagesbetreuung soll sich pädagogisch und organisatorisch an den
Bedürfnissen aller Kinder und ihrer Familien orientieren.

- Die Betreuung und Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung soll auch dazu beitragen,
Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, um Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe an der
Gesellschaft und damit Inklusion zu ermöglichen.

- Ganzheitliche Erziehung findet unter Berücksichtigung sozialer, individueller und interkultureller
Aspekte statt.

- In Zusammenarbeit mit den Eltern ergänzen und unterstützen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die kindliche und familiäre Lebenswelt.

- Der Schutzauftrag des § 8a SGB VIII erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den
Netzwerkpartnern. Durch die Wahrnehmung der Aufgaben des § 8a SGB VIII tragen alle Beteiligten dazu bei, dass der Schutz der Kinder- und Jugendlichen bei einer Gefährdung deren Wohls wiederhergestellt werden kann.

- Beratung zur Sicherstellung von fachlichen, strukturellen und (finanz-)wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Einrichtungen der Kindertagesbetreuung haben für die Umsetzung dieser Qualitätsziele einen eigenständigen Auftrag in der Jugendhilfe, der von der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder bestimmt wird.

- Beteiligung an der fachlichen Einschätzung und Entwicklung einer abgestimmten, differenzierten
Angebotsstruktur (Jugendhilfeplanung gem. § 80 SGB VIII).

- Förderung des Informations- und Fachaustausches

- Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss oder in dessen
Auftrag

Im Jahr 2026 fanden bisher drei Sitzungen statt und die turnusmäßige vierte Sitzung folgt im Oktober.

Die Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft werden vom Sprachgremium, aktuell besetzt durch je eine
Vertretung der evangelischen, katholischen und weiteren freien Träger sowie des öffentlichen Trägers Stadtjugendamt,
vorbereitet. Die Aufgaben des Sprachgremiums sind zudem die Festlegung der
Tagesordnungen, Protokollorganisation sowie Maßnahmen zur Umsetzung von Beschlüssen. Weitere Aufgaben können durch die AG bestimmt werden.

Folgende Schwerpunkt-Themen wurden in den Sitzungen bisher im Jahr 2026 behandelt:

-          Bericht der Unterarbeitsgruppe Inklusion

-          Vorstellung des Projektes zur Bildung für nachhaltigen Entwicklung für Kindertageseinrichtungen

-          Änderungen bei der Beantragung Bildung und Teilhabe-Leistungen und Gebührenbefreiung

-          Zwischenberichte zum Strategieprozess Kindertagesbetreuung

-          Austausch zur Anwendungspraxis des Kitaplatzportals „Kitafinder“

-          Vorstellung und Informationen des Allgemeinen Sozialdienstes und der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen  

-          Sachstand von Bau- und Sanierungsvorhaben

-          Gesetzliche Änderungen durch die BayKiBiG-Reform

Nach den Veröffentlichungen im Frühjahr vor dem Beschluss der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und den anstehenden Änderungen in der Förderpraxis,
insbesondere die Beendigung des staatlichen Elternbeitragszuschusses im Kindergartenalter, wurde nach der zweiten Sitzung vom 20.05.2026 eine gemeinsame Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft erstellt und im Juni veröffentlicht. Dazu erfolge eine Antwort des Staatministeriums mit einer klärenden Darstellung.

In der darauffolgenden dritten Sitzung der AG am 06.07.2026 wurden die Grundzüge der dann am 22.07.2026 vom Landtag beschlossenen Reform des BayKiBiG ausführlich vorgestellt und diskutiert,
insbesondere die finanziellen Auswirkungen von Teamkräftepauschale und künftigem Qualitätsbonus im Vergleich zu den bisherigen Betriebskostenförderungen.  Durch die BayKiBiG-Reform gibt es Verbesserungen in der Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen, jedoch werden diese je nach
Träger- und Einrichtungsstrukturen unterschiedlich bewertet. Der Umgang mit dem bisherigen
staatlichen Elternbeitragszuschuss im Kindergarten und die Entwicklung der künftigen Gebühren der Träger waren Gegenstand der Diskussion. Alle Vertreter der freien Träger betonten, dass der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss im Kindergarten künftig nicht von dem einzelnen Träger an die Eltern weitergegeben kann. Die Unterfinanzierung und Defizitsituation der Kitas werden durch die Reform der gesetzlichen Förderung verbessert, jedoch nicht gelöst. Trotz der Reform können die Elternbeiträge
angesichts der defizitären Gesamtsituation nicht nachhaltig stabilisiert werden. Es besteht der Wunsch der Träger, dass das Stadtjugendamt als Träger dies ebenfalls so umsetzen soll. Trägerübergreifend
wurde betont, dass die finanzielle Belastung der Familien kritisch gesehen wird und das gemeinsame Anliegen ist, die Elternbeiträge in einem für die Familien vertretbaren Maß zu halten.   

Für die vierte Sitzung im Jahr am 26.10.2026 steht weiterhin das Thema Umsetzung der BayKiBiG-Reform an sowie unter anderem ein Bericht aus dem neugegründeten Fachgremium Inklusion durch die
Verfahrenslotsinnen. 

Verschiedene Themen in der Arbeitsgemeinschaft, wie Inklusion und integrative Plätze sowie der
Umgang mit sinkenden Geburtenzahlen und Platzbelegung der Kitas werden aktuell im Strategieprozess Kindertagesbetreuung in enger Anbindung und Rückkopplung an die Arbeitsgemeinschaft behandelt.

In der Arbeitsgemeinschaft wurde in den vergangenen Sitzungen mehrmals betont, dass ein einheitliches und gemeinsames Vorgehen von kommunalem Träger und freien Trägern in der gemeinsamen Aufgabe der Kindertagesbetreuung positiv bewertet wird. Zu den genannten aktuellen Herausforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung mit veränderter Nachfrage der Familien und geänderten Bedarfen werden im gemeinsamen Austausch Lösungen diskutiert.