Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Nach 5.5. der Geschäftsordnung
der Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung in Erlangen berichtet die
Arbeitsgemeinschaft mindestens einmal jährlich über ihre Arbeit.
Die Arbeitsgemeinschaft
Kindertagesbetreuung bildet die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft aller in
Erlangen tätigen freien und öffentlichen Träger von Kindertageseinrichtungen.
In der AG werden Fragen der Planung, Fort- und Weiterbildung sowie
Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung beraten sowie aktuelle Themen
aufgrund verschiedener Entwicklungen unter qualitativen und quantitativen
Gesichtspunkten behandelt. Zudem dient das Forum der Beratung zur
Sicherstellung von fachlichen, strukturellen und (finanz-)wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen.
Die Geschäftsführung der
Arbeitsgemeinschaft lag bis 2025 im Sachgebiet Infrastruktur und Freie Träger
und wechselte mit der ersten Sitzung im Jahr 2026 an die Abteilung
Kindertagesbetreuung mit dem
Geschäftszimmer.
Ziel der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft ist es, die Aufgabe der Kindertagesbetreuung gemeinsam und durch gute Zusammenarbeit zu bewältigen, insbesondere die Umsetzung der fachlichen Qualitätsziele, die im SGB VIII und im BayKiBiG ausdrücklich genannt sind:
- Das
Leistungsangebot der Kindertagesbetreuung soll sich pädagogisch und
organisatorisch an den
Bedürfnissen aller Kinder und ihrer Familien orientieren.
- Die
Betreuung und Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung soll auch dazu
beitragen,
Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, um Bildungsgerechtigkeit und
Teilhabe an der
Gesellschaft und damit Inklusion zu ermöglichen.
-
Ganzheitliche Erziehung findet unter Berücksichtigung sozialer, individueller
und interkultureller
Aspekte statt.
- In
Zusammenarbeit mit den Eltern ergänzen und unterstützen Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung die kindliche und familiäre Lebenswelt.
- Der
Schutzauftrag des § 8a SGB VIII erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen den
Netzwerkpartnern. Durch die Wahrnehmung der Aufgaben des § 8a SGB VIII tragen
alle Beteiligten dazu bei, dass der Schutz der Kinder- und Jugendlichen bei
einer Gefährdung deren Wohls wiederhergestellt werden kann.
-
Beratung zur Sicherstellung von fachlichen, strukturellen und
(finanz-)wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung haben für die Umsetzung dieser Qualitätsziele einen
eigenständigen Auftrag in der Jugendhilfe, der von der Bildung, Erziehung und
Betreuung der Kinder bestimmt wird.
-
Beteiligung an der fachlichen Einschätzung und Entwicklung einer abgestimmten,
differenzierten
Angebotsstruktur (Jugendhilfeplanung gem. § 80 SGB VIII).
-
Förderung des Informations- und Fachaustausches
-
Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss
oder in dessen
Auftrag
Im Jahr 2026 fanden bisher drei Sitzungen statt und die turnusmäßige vierte Sitzung folgt im Oktober.
Die Sitzungen der
Arbeitsgemeinschaft werden vom Sprachgremium, aktuell besetzt durch je eine
Vertretung der evangelischen, katholischen und weiteren freien Träger sowie des
öffentlichen Trägers Stadtjugendamt, vorbereitet. Die Aufgaben des Sprachgremiums
sind zudem die Festlegung der
Tagesordnungen, Protokollorganisation sowie Maßnahmen zur Umsetzung von
Beschlüssen. Weitere Aufgaben können durch die AG bestimmt werden.
Folgende
Schwerpunkt-Themen wurden in den Sitzungen bisher im Jahr 2026 behandelt:
-
Bericht der Unterarbeitsgruppe Inklusion
-
Vorstellung des Projektes zur Bildung für nachhaltigen Entwicklung
für Kindertageseinrichtungen
-
Änderungen bei der Beantragung Bildung und Teilhabe-Leistungen und
Gebührenbefreiung
-
Zwischenberichte zum Strategieprozess Kindertagesbetreuung
-
Austausch zur Anwendungspraxis des Kitaplatzportals „Kitafinder“
-
Vorstellung und Informationen des Allgemeinen Sozialdienstes und
der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen
-
Sachstand von Bau- und Sanierungsvorhaben
-
Gesetzliche Änderungen durch die BayKiBiG-Reform
Nach den Veröffentlichungen im Frühjahr vor dem Beschluss
der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG)
und den anstehenden Änderungen in der Förderpraxis,
insbesondere die Beendigung des staatlichen Elternbeitragszuschusses im
Kindergartenalter, wurde nach der zweiten Sitzung vom 20.05.2026 eine
gemeinsame Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft erstellt und im Juni
veröffentlicht. Dazu erfolge eine Antwort des Staatministeriums mit einer
klärenden Darstellung.
In der darauffolgenden dritten Sitzung der AG am 06.07.2026
wurden die Grundzüge der dann am 22.07.2026 vom Landtag beschlossenen Reform
des BayKiBiG ausführlich vorgestellt und diskutiert,
insbesondere die finanziellen Auswirkungen von Teamkräftepauschale und
künftigem Qualitätsbonus im Vergleich zu den bisherigen
Betriebskostenförderungen. Durch die
BayKiBiG-Reform gibt es Verbesserungen in der Betriebskostenförderung der
Kindertageseinrichtungen, jedoch werden diese je nach
Träger- und Einrichtungsstrukturen unterschiedlich bewertet. Der Umgang mit dem
bisherigen
staatlichen Elternbeitragszuschuss im Kindergarten und die Entwicklung der
künftigen Gebühren der Träger waren Gegenstand der Diskussion. Alle Vertreter
der freien Träger betonten, dass der bisherige staatliche
Elternbeitragszuschuss im Kindergarten künftig nicht von dem einzelnen Träger
an die Eltern weitergegeben kann. Die Unterfinanzierung und Defizitsituation
der Kitas werden durch die Reform der gesetzlichen Förderung verbessert, jedoch
nicht gelöst. Trotz der Reform können die Elternbeiträge
angesichts der defizitären Gesamtsituation nicht nachhaltig stabilisiert
werden. Es besteht der Wunsch der Träger, dass das Stadtjugendamt als Träger
dies ebenfalls so umsetzen soll. Trägerübergreifend
wurde betont, dass die finanzielle Belastung der Familien kritisch gesehen wird
und das gemeinsame Anliegen ist, die Elternbeiträge in einem für die Familien
vertretbaren Maß zu halten.
Für die vierte Sitzung im Jahr am 26.10.2026 steht weiterhin
das Thema Umsetzung der BayKiBiG-Reform an sowie unter anderem ein Bericht aus
dem neugegründeten Fachgremium Inklusion durch die
Verfahrenslotsinnen.
Verschiedene Themen in der Arbeitsgemeinschaft, wie
Inklusion und integrative Plätze sowie der
Umgang mit sinkenden Geburtenzahlen und Platzbelegung der Kitas werden aktuell
im Strategieprozess Kindertagesbetreuung in enger Anbindung und Rückkopplung an
die Arbeitsgemeinschaft behandelt.
In der Arbeitsgemeinschaft wurde in den vergangenen
Sitzungen mehrmals betont, dass ein einheitliches und gemeinsames Vorgehen von
kommunalem Träger und freien Trägern in der gemeinsamen Aufgabe der
Kindertagesbetreuung positiv bewertet wird. Zu den genannten aktuellen
Herausforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung mit veränderter Nachfrage
der Familien und geänderten Bedarfen werden im gemeinsamen Austausch Lösungen
diskutiert.
