Betreff
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Lenkungskreis Klima-Aufbruch
Vorlage
31/316/2026
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der Lenkungskreis „Klima-Aufbruch“ wird inhaltlich sowie personell aktualisiert und weiterentwickelt.

Der Lenkungskreis agiert als Kontroll- und Steuerungsgremium für die Umsetzung des Klima-Aufbruchs.

Neu dazu kommen die Leitungen des Referates für Digitalisierung, Sport, Brand- und Katastrophenschutz, des Referats für Wirtschaft und Finanzen und des Referats für Schulen und Pflege öffentlicher Raum, sowie die GEWOBAU. Der Stadtrat stellt zukünftig sechs Personen als Mitglieder. Bis zu drei weitere Plätze werden an Fachexpert*innen vergeben.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Lenkungskreis wurde 2021 gegründet, um die Erstellung des Fahrplans Klima-Aufbruch zu begleiten (31/088/2021). Seit der Fertigstellung des Maßnahmenkatalogs wird der Lenkungskreis zur schnelleren und effektiveren Umsetzung des Klima-Aufbruchs weitergeführt (31/163/2022). Die Tragweite der Aufgabe erfordert äußerste Dynamik, Schnelligkeit, Flexibilität und Umsetzungskraft. Die derzeitige Klimaerwärmung wird primär vom Menschen verursacht. Die Auswirkungen des Klimawandels betreffen alle Erlanger*innen und verursachen irreversible Schäden. Die Mitglieder des Lenkungskreises nehmen ihre Verantwortung wahr, die Bürger*innen vor negativen Klimawandel-Auswirkungen schützen und die Stadt Erlangen positiv und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

2.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Konzeptionelle Weiterentwicklung

Um der Aufgabe vollumfänglich gerecht zu werden, wird der Lenkungskreis zukünftig auch als Kontrollgremium für die Umsetzung des „Klima-Aufbruchs“ agieren. Dazu wird regelmäßig von allen Maßnahmenverantwortlichen über den Umsetzungsstand berichtet. Der Lenkungskreis empfiehlt Maßnahmen, um Umsetzungshemmnisse abzubauen und die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöhen, und bringt die Vorschläge in den entsprechenden Gremien ein. Die Orientierung am CO2-Restbudget zur Einhaltung der 1,75 °C-Grenze sowie die Maßnahmen des Fahrplans Klima-Aufbruch und des Klimaanpassungskonzepts sind der Maßstab des Handelns.

        Personelle Aktualisierung

        Durch die Neustrukturierung der Referate ist eine Aktualisierung der Mitglieder erforderlich.

Der Vorsitz des Lenkungskreises wird durch den Oberbürgermeister der Stadt Erlangen übernommen, die Vertretung durch die Leitung des Referates für Umwelt und Klimaschutz. Weitere ständige Mitglieder sind die 2. Bürgermeisterin und Leitung des Referates für Digitalisierung, Sport, Brand- und Katastrophenschutz) (neu), sowie der 3. Bürgermeister und Leitung des Referats für Schulen und Pflege öffentlicher Raum (neu) sowie die Leitung des Referats für Wirtschaft und Finanzen (neu). Bestehen bleibt die Leitung des Referats für Planen und Bauen. Die Geschäftsführung übernimmt Amt 31/SG5 Umwelt- und Klimaplanung.

Zudem sind Vertreter*innen der städtischen Töchter ESTW und GEWOBAU (neu) Teil des Lenkungskreises.

Der Stadtrat stellt 6 Vertreter*innen. Die Fraktionen und Gruppen des Stadtrates werden - analog zu den Ausschüssen - gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke im Stadtrat vertreten (analog zu § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadt Erlangen).

Zukünftig werden bis zu 3 Fachexpert*innen aus verschiedenen Fachbereichen am Lenkungskreis teilnehmen. Diese sind noch zu bestimmen.

      Bei Bedarf werden weitere Referatsleitungen, externe Expert*innen, Vertretungen stadtgesellschaftlicher Organisationen, des Nachhaltigkeitsbeirates, städtischer Arbeitsgruppen oder Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Zivilgesellschaft geladen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€

bei IPNr.:

Sachkosten:

€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€

bei Sachkonto:

Folgekosten

€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: