Der Lenkungskreis „Klima-Aufbruch“ wird inhaltlich sowie personell
aktualisiert und weiterentwickelt.
Der Lenkungskreis agiert als Kontroll- und Steuerungsgremium für die
Umsetzung des Klima-Aufbruchs.
Neu dazu kommen die Leitungen des Referates für Digitalisierung,
Sport, Brand- und Katastrophenschutz, des Referats für Wirtschaft und Finanzen
und des Referats für Schulen und Pflege öffentlicher Raum, sowie die GEWOBAU. Der Stadtrat stellt zukünftig sechs Personen
als Mitglieder. Bis zu drei weitere Plätze werden an Fachexpert*innen vergeben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der
Lenkungskreis wurde 2021 gegründet, um die Erstellung des Fahrplans
Klima-Aufbruch zu begleiten (31/088/2021). Seit der Fertigstellung des
Maßnahmenkatalogs wird der Lenkungskreis zur schnelleren und
effektiveren Umsetzung des Klima-Aufbruchs weitergeführt (31/163/2022). Die
Tragweite der Aufgabe erfordert äußerste Dynamik, Schnelligkeit, Flexibilität
und Umsetzungskraft. Die derzeitige Klimaerwärmung wird primär vom Menschen
verursacht. Die Auswirkungen des Klimawandels betreffen alle Erlanger*innen und
verursachen irreversible Schäden. Die Mitglieder des Lenkungskreises nehmen
ihre Verantwortung wahr, die Bürger*innen vor negativen
Klimawandel-Auswirkungen schützen und die Stadt Erlangen positiv und
zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
2. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Konzeptionelle Weiterentwicklung
Um der
Aufgabe vollumfänglich gerecht zu werden, wird der Lenkungskreis zukünftig auch
als Kontrollgremium für die Umsetzung des „Klima-Aufbruchs“ agieren. Dazu wird
regelmäßig von allen Maßnahmenverantwortlichen über den Umsetzungsstand
berichtet. Der Lenkungskreis empfiehlt Maßnahmen, um Umsetzungshemmnisse
abzubauen und die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöhen, und bringt die Vorschläge
in den entsprechenden Gremien ein. Die Orientierung am CO2-Restbudget zur
Einhaltung der 1,75 °C-Grenze sowie die Maßnahmen des Fahrplans
Klima-Aufbruch und des Klimaanpassungskonzepts sind der Maßstab des Handelns.
Personelle Aktualisierung
Durch die Neustrukturierung der Referate ist eine Aktualisierung der Mitglieder erforderlich.
Der Vorsitz des Lenkungskreises wird durch den Oberbürgermeister der Stadt Erlangen übernommen, die Vertretung durch die Leitung des Referates für Umwelt und Klimaschutz. Weitere ständige Mitglieder sind die 2. Bürgermeisterin und Leitung des Referates für Digitalisierung, Sport, Brand- und Katastrophenschutz) (neu), sowie der 3. Bürgermeister und Leitung des Referats für Schulen und Pflege öffentlicher Raum (neu) sowie die Leitung des Referats für Wirtschaft und Finanzen (neu). Bestehen bleibt die Leitung des Referats für Planen und Bauen. Die Geschäftsführung übernimmt Amt 31/SG5 Umwelt- und Klimaplanung.
Zudem sind Vertreter*innen der städtischen Töchter ESTW und GEWOBAU (neu) Teil des Lenkungskreises.
Der Stadtrat stellt 6 Vertreter*innen. Die Fraktionen und Gruppen des Stadtrates werden - analog zu den Ausschüssen - gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke im Stadtrat vertreten (analog zu § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadt Erlangen).
Zukünftig werden bis zu 3 Fachexpert*innen aus verschiedenen Fachbereichen am Lenkungskreis teilnehmen. Diese sind noch zu bestimmen.
Bei Bedarf werden weitere Referatsleitungen, externe Expert*innen, Vertretungen stadtgesellschaftlicher Organisationen, des Nachhaltigkeitsbeirates, städtischer Arbeitsgruppen oder Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Zivilgesellschaft geladen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
