Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Für die neue
Wahlperiode 2026 bis 2032 ist der Jugendhilfeausschuss neu zu bilden.
Die Details
zur Besetzung des Ausschusses können der öffentlichen Sitzungsvorlage
51/195/2026
entnommen werden, welche durch den Stadtrat am 25.06.2026 beschlossen
wurde.
Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).
Die Sitzung am 16.07.2026, 15:00 Uhr stellt die konstituierende Sitzung des neuen Jugendhilfeausschusses dar und beginnt mit der Vereidigung der neu hinzugekommenen und stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören bzw. deren Stellvertreter/innen.
