Fraktionsantrag Nr. 056/2025 der ÖDP
Die Ausführungen der Erlanger Stadtwerke werden zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 056 der ÖDP ist damit bearbeitet.
Auf Grundlage des
Fraktionsantrags Nr. 056/2025 der ÖDP-Fraktion wurden die
Umsetzungsmöglichkeiten eines Hundeschwimmtages in den Erlanger Freibädern
erneut geprüft.
Im Rahmen der Prüfung wurde das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen und
Erlangen-Höchstadt um eine fachliche Einschätzung gebeten.
Ein Hundeschwimmen
nach Ende der Freibadsaison ist aus hygienischer Sicht grundsätzlich möglich,
sofern umfangreiche technische, organisatorische und hygienische
Voraussetzungen erfüllt werden.
Voraussetzung ist insbesondere, dass die betroffenen Becken vor der nächsten
regulären Nutzung vollständig entleert, gereinigt, desinfiziert und
anschließend neu befüllt werden.
Darüber hinaus sind
sämtliche während der Veranstaltung eingesetzten Reinigungsutensilien und
Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren.
Da die Wasseraufbereitung während der Veranstaltung weiter betrieben wird,
müssen anschließend auch alle wasserführenden Anlagenteile
– insbesondere Filter, Schwallwasserbehälter und Leitungen – hygienisch
gereinigt und desinfiziert werden.
Da zum Schutz der
Hunde auf eine Desinfektion des Beckenwassers verzichtet wird und kein Chlor
mehr im Beckenwasser vorhanden ist, besteht ein erhöhtes Risiko durch
Krankheitserreger und Parasiten.
Nach Einschätzung des Staatlichen Gesundheitsamtes Erlangen und
Erlangen-Höchstadt steht der Besorgnisgrundsatz des Infektionsschutzgesetzes
einem gemeinsamen Baden von Menschen und Hunden entgegen;
ein gleichzeitiger Badebetrieb ist daher nicht zulässig.
Vor Durchführung
einer solchen Veranstaltung wäre zudem ein umfassendes Hygienekonzept zu
erstellen. Dieses muss insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:
- Risikoanalyse und Bewertung möglicher
Gefahren (z. B. Zoonosen, Allergien),
- Ablaufplanung sämtlicher Hygienemaßnahmen,
- Umgang mit Verunreinigungen (z. B. Hundekot),
- Desinfektionsmaßnahmen bei Verunreinigungen, insbesondere auf Liegewiesen,
- Regelungen zu den Zugangsberechtigungen für Hunde (z. B. Vorlage des EU-Heimtierausweises),
- Festlegung der für Hunde zugänglichen Bereiche,
- Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten,
- Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben (u. a. DIN 19643),
- Reinigungs- und Desinfektionsplan für alle freigegebenen Bereiche.
Bewertung der
Erlanger Freibäder
Im Westbad ist ein Hundeschwimmtag unmittelbar nach der Freibadsaison nicht
umsetzbar. Grund hierfür ist die gemeinsame Filter- und
Wasseraufbereitungsanlage von Frei- und Hallenbad.
Beim Wechsel vom Sommer- in den Winterbetrieb wird das bereits erwärmte Wasser
des Freibades zur Befüllung des Hallenbades genutzt.
Diese betriebliche Vorgehensweise ermöglicht erhebliche Einsparungen bei
Wärmeenergie, Frischwasser und Betriebskosten und wäre nach einem
Hundeschwimmtag nicht mehr möglich.
Im Röthelheimbad
besteht diese technische Einschränkung nicht.
Dort wäre eine Durchführung nach Saisonende grundsätzlich möglich, sofern
sämtliche hygienischen und organisatorischen Anforderungen erfüllt werden.
Ergebnis
Ein Hundeschwimmen ist unter Einhaltung der genannten hygienischen und
organisatorischen Anforderungen grundsätzlich möglich.
Das Staatliche
Gesundheitsamt Erlangen und Erlangen-Höchstadt weist jedoch auf erhebliche
infektionshygienische Risiken hin und empfiehlt, von einer Durchführung
abzusehen.
Begründet wird dies insbesondere mit dem Risiko der Übertragung von
Krankheitserregern und Parasiten (Zoonosen), der hygienischen Mehrbelastung der
gesamten Anlage sowie dem erheblichen Reinigungs- und Desinfektionsaufwand.
Auch aus Sicht des
Bäderbetriebes sprechen wesentliche Gründe gegen die Durchführung eines
Hundeschwimmtages.
Neben der Erstellung und Umsetzung eines umfassenden Hygienekonzeptes wären
zusätzliche organisatorische Maßnahmen sowie ein erheblicher Personal-,
Reinigungs- und Betriebsaufwand erforderlich.
Vor dem Hintergrund der umfangreichen hygienischen Anforderungen, der notwendigen organisatorischen Maßnahmen sowie des zusätzlichen Personal- und Betriebsaufwandes wird die Durchführung eines Hundeschwimmtages in den Erlanger Freibädern aus Sicht der ESTW nicht empfohlen.
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 056/2025
Beschlussvorlage UVPA 23.09.2025
