Betreff
Hundeschwimmen in unseren Erlanger Freibädern nach der Freibadsaison;
Fraktionsantrag Nr. 056/2025 der ÖDP
Vorlage
III/068/2026
Aktenzeichen
III/ EStW
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Erlanger Stadtwerke werden zur Kenntnis genommen.

Der Antrag Nr. 056 der ÖDP ist damit bearbeitet.


Auf Grundlage des Fraktionsantrags Nr. 056/2025 der ÖDP-Fraktion wurden die Umsetzungsmöglichkeiten eines Hundeschwimmtages in den Erlanger Freibädern erneut geprüft.
Im Rahmen der Prüfung wurde das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen und Erlangen-Höchstadt um eine fachliche Einschätzung gebeten.

Ein Hundeschwimmen nach Ende der Freibadsaison ist aus hygienischer Sicht grundsätzlich möglich, sofern umfangreiche technische, organisatorische und hygienische Voraussetzungen erfüllt werden.
Voraussetzung ist insbesondere, dass die betroffenen Becken vor der nächsten regulären Nutzung vollständig entleert, gereinigt, desinfiziert und anschließend neu befüllt werden.

Darüber hinaus sind sämtliche während der Veranstaltung eingesetzten Reinigungsutensilien und Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren.
Da die Wasseraufbereitung während der Veranstaltung weiter betrieben wird, müssen anschließend auch alle wasserführenden Anlagenteile
– insbesondere Filter, Schwallwasserbehälter und Leitungen – hygienisch gereinigt und desinfiziert werden.

Da zum Schutz der Hunde auf eine Desinfektion des Beckenwassers verzichtet wird und kein Chlor mehr im Beckenwasser vorhanden ist, besteht ein erhöhtes Risiko durch Krankheitserreger und Parasiten.
Nach Einschätzung des Staatlichen Gesundheitsamtes Erlangen und Erlangen-Höchstadt steht der Besorgnisgrundsatz des Infektionsschutzgesetzes einem gemeinsamen Baden von Menschen und Hunden entgegen;
ein gleichzeitiger Badebetrieb ist daher nicht zulässig.

Vor Durchführung einer solchen Veranstaltung wäre zudem ein umfassendes Hygienekonzept zu erstellen. Dieses muss insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Risikoanalyse und Bewertung möglicher Gefahren (z. B. Zoonosen, Allergien),
  • Ablaufplanung sämtlicher Hygienemaßnahmen,
  • Umgang mit Verunreinigungen (z. B. Hundekot),
  • Desinfektionsmaßnahmen bei Verunreinigungen, insbesondere auf Liegewiesen,
  • Regelungen zu den Zugangsberechtigungen für Hunde (z. B. Vorlage des EU-Heimtierausweises),
  • Festlegung der für Hunde zugänglichen Bereiche,
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten,
  • Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben (u. a. DIN 19643),
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan für alle freigegebenen Bereiche.

Bewertung der Erlanger Freibäder
Im Westbad ist ein Hundeschwimmtag unmittelbar nach der Freibadsaison nicht umsetzbar. Grund hierfür ist die gemeinsame Filter- und Wasseraufbereitungsanlage von Frei- und Hallenbad.
Beim Wechsel vom Sommer- in den Winterbetrieb wird das bereits erwärmte Wasser des Freibades zur Befüllung des Hallenbades genutzt.
Diese betriebliche Vorgehensweise ermöglicht erhebliche Einsparungen bei Wärmeenergie, Frischwasser und Betriebskosten und wäre nach einem Hundeschwimmtag nicht mehr möglich.

Im Röthelheimbad besteht diese technische Einschränkung nicht.
Dort wäre eine Durchführung nach Saisonende grundsätzlich möglich, sofern sämtliche hygienischen und organisatorischen Anforderungen erfüllt werden.

Ergebnis
Ein Hundeschwimmen ist unter Einhaltung der genannten hygienischen und organisatorischen Anforderungen grundsätzlich möglich.

Das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen und Erlangen-Höchstadt weist jedoch auf erhebliche infektionshygienische Risiken hin und empfiehlt, von einer Durchführung abzusehen.
Begründet wird dies insbesondere mit dem Risiko der Übertragung von Krankheitserregern und Parasiten (Zoonosen), der hygienischen Mehrbelastung der gesamten Anlage sowie dem erheblichen Reinigungs- und Desinfektionsaufwand.

Auch aus Sicht des Bäderbetriebes sprechen wesentliche Gründe gegen die Durchführung eines Hundeschwimmtages.
Neben der Erstellung und Umsetzung eines umfassenden Hygienekonzeptes wären zusätzliche organisatorische Maßnahmen sowie ein erheblicher Personal-, Reinigungs- und Betriebsaufwand erforderlich.

Vor dem Hintergrund der umfangreichen hygienischen Anforderungen, der notwendigen organisatorischen Maßnahmen sowie des zusätzlichen Personal- und Betriebsaufwandes wird die Durchführung eines Hundeschwimmtages in den Erlanger Freibädern aus Sicht der ESTW nicht empfohlen.


Anlagen:             Fraktionsantrag Nr. 056/2025
Beschlussvorlage UVPA 23.09.2025