1. Die Satzung für die Fachschule für Technik der Stadt Erlangen mit den
Fachrichtungen Maschinenbau-, Elektro-, Informatik-, Umweltschutztechnik und
regenerative Energien (Entwurf vom 25.06.2026, Anlage 1) wird beschlossen.
2.
Die Gebührensatzung
zur Satzung für die Fachschule für Technik der Stadt Erlangen mit den
Fachrichtungen Maschinenbau-, Elektro-, Informatik-, Umweltschutztechnik und
regenerative Energien (Entwurf vom 25.06.2026, Anlage 2) wird beschlossen.
Zu
Antrag 1:
Der Bildungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.03.2025 (Vorlage
40/248/2025) die Namensänderung der „Fachschule für Techniker“ in „Fachschule
für Technik“ zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 beschlossen.
Zu diesem neuen Schulnamen teilte die Regierung von Mittelfranken mit
Stellungnahme vom 17.03.2026 mit, dass der anvisierte Schulname grundsätzlich
möglich sei, er allerdings noch um die Attribute „städtisch“ und „Erlangen“
ergänzt werden sollte. Um diesen Vorgaben der Regierung gerecht zu werden, soll
der neue Schulname nunmehr lauten: „Fachschule für Technik der Stadt Erlangen“.
Im Zuge der geplanten Namensänderung wird zudem die amtliche Bezeichnung
der Fachschule den aktuellen gesetzlichen Anforderungen des Art. 29 Abs. 1
BayEUG angepasst.
Die amtliche Bezeichnung wird gemäß der Empfehlung der Regierung von
Mitelfranken fortan wie folgt lauten: „Fachschule für Technik der Stadt
Erlangen mit den Fachrichtungen Maschinenbau-, Elektro-, Informatik-,
Umweltschutztechnik und regenerative Energien“.
Die ohnehin erforderliche Überarbeitung der Satzung hat die Verwaltung in
Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Fachschule für Technik zum Anlass
genommen, die Stammsatzung, die aus dem Jahr 1978 stammt, generell zu
überarbeiten und insbesondere einige nicht mehr aktuelle bzw. überflüssige
Vorschriften ersatzlos zu streichen.
Sämtliche Regelungen der Satzung wurden gestrafft und neu sortiert sowie gegendert. Es wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf eine synoptische Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung verzichtet; im Folgenden werden aber die einzelnen inhaltlichen Änderungen dargelegt.
1. Ersatzlos gestrichen werden sollen:
a) § 2, der Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit der Fachschule regelt. Die
Fachschule genießt als Bildungseinrichtung jedoch ohnehin Ertragssteuerfreiheit
gem. § 8 Abs. 7 KStG, so dass man hierfür keine zusätzlichen Regelungen zur
Gemeinnützigkeit in der Satzung benötigt.
b) § 4, der die Bestellung der Schulleitung durch den Stadtrat regelt.
Diese Vorschrift ist überflüssig, da dies bereits in Nr. 1 der Anlage 1
zur Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat geregelt ist.
c) § 5, der die Zusammensetzung des nach § 69 FSO fakultativen
Schulbeirats der Fachschule regelt. Da der Schulbeirat bereits seit mehreren
Jahren nicht mehr eingerichtet wurde, soll er nun im Sinne von
Entbürokratisierung und Verschlankung der Verwaltung auch formal nicht mehr
fortgeführt werden. Anstelle des Schulbeirats soll durch die Schulleitung ein
runder Tisch mit Vertretungen der Schulfamilie und Persönlichkeiten aus der
Erlanger Politik, der Wirtschaft und aus dem Handwerk etabliert werden, den die
Schulleitung je nach Bedarf flexibel einberufen kann. Hierzu ist keine
Satzungsregelung erforderlich.
d) § 6 Abs. 2 bestimmt, dass die Aufnahmebedingungen in den Amtlichen Seiten veröffentlicht werden. Dies ist aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich und wird in der Praxis auch nicht mehr gelebt. Die Aufnahmebedingungen werden vielmehr auf der Homepage der Fachschule veröffentlicht, was nutzerfreundlicher ist. Eine Regelung diesbezüglich in der Satzung braucht es nicht.
2. Neue Regelung:
In § 2 Abs. 3 der neuen Satzung wird als neues Angebot für Schüler*innen der
Fachrichtung Umweltschutztechnik und regenerative Energien ab dem kommenden
Schuljahr die Möglichkeit zum Ablegen der Prüfung „Gebäudeenergieberatung für
Wohngebäude im Bestand“ nach dena verankert.
Zu Antrag 2:
1. Die Gebührensatzung zur Satzung für die Fachschule für Technik, die aus dem Jahr 2010 stammt und zuletzt im Jahr 2014 geändert wurde, soll besser strukturiert und dem aktuellen Sprachgebrauch angepasst werden. Bei den vorgenommenen Änderungen handelt es sich vorwiegend um redaktionelle Überarbeitungen. So wird das Wort „Fachhochschulreifeprüfung“ durch das korrekte Wort „Fachhochschulreife-Ergänzungsprüfung“ und das Wort „Vorbereitungslehrgang“ durch das Wort „Vorbereitungskurs“ ersetzt. Zudem wurde der Satzungstext den aktuellen Anforderungen an eine gendergerechte Sprache entsprechend überarbeitet.
2. Hinsichtlich der Gebührenhöhe wird die Gebühr für die Teilnahme an Vorbereitungskursen um 0,50 EUR pro Unterrichtseinheit erhöht.
Zudem muss eine Gebühr für die neue Regelung der Teilnahme an dem neuen Angebot der Fachschule, Ablegen der Prüfung „Gebäudeenergieberatung für Wohngebäude im Bestand“ nach dena, festgelegt werden. Diese Gebühr soll sich auf 200,00 EUR belaufen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Entwurf der Satzung für die Fachschule für Technik
der Stadt Erlangen mit den Fachrichtungen Maschinenbau-, Elektro-, Informatik-,
Umweltschutztechnik und regenerative Energien vom 25.06.2026
Anlage 2: Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung für die Fachschule für Technik der Stadt Erlangen mit den Fachrichtungen Maschinenbau-, Elektro-, Informatik-, Umweltschutztechnik und regenerative Energien vom 25.06.2026
