Betreff
Neuerlass der Satzung für die Fachschule für Technik der Stadt Erlangen mit den Fachrichtungen Maschinenbau-, Elektro-, Informatik-, Umweltschutztechnik und regenerative Energien sowie Neuerlass der dazugehörigen Gebührensatzung
Vorlage
30/144/2026
Aktenzeichen
III/30, VII/ 40-T
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Satzung für die Fachschule für Technik der Stadt Erlangen mit den Fachrichtungen Maschinenbau-, Elektro-, Informatik-, Umweltschutztechnik und regenerative Energien (Entwurf vom 25.06.2026, Anlage 1) wird beschlossen.

2.    Die Gebührensatzung zur Satzung für die Fachschule für Technik der Stadt Erlangen mit den Fachrichtungen Maschinenbau-, Elektro-, Informatik-, Umweltschutztechnik und regenerative Energien (Entwurf vom 25.06.2026, Anlage 2) wird beschlossen.


Zu Antrag 1:

 

Der Bildungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.03.2025 (Vorlage 40/248/2025) die Namensänderung der „Fachschule für Techniker“ in „Fachschule für Technik“ zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 beschlossen.

Zu diesem neuen Schulnamen teilte die Regierung von Mittelfranken mit Stellungnahme vom 17.03.2026 mit, dass der anvisierte Schulname grundsätzlich möglich sei, er allerdings noch um die Attribute „städtisch“ und „Erlangen“ ergänzt werden sollte. Um diesen Vorgaben der Regierung gerecht zu werden, soll der neue Schulname nunmehr lauten: „Fachschule für Technik der Stadt Erlangen“.

Im Zuge der geplanten Namensänderung wird zudem die amtliche Bezeichnung der Fachschule den aktuellen gesetzlichen Anforderungen des Art. 29 Abs. 1 BayEUG angepasst.
Die amtliche Bezeichnung wird gemäß der Empfehlung der Regierung von Mitelfranken fortan wie folgt lauten: „Fachschule für Technik der Stadt Erlangen mit den Fachrichtungen Maschinenbau-, Elektro-, Informatik-, Umweltschutztechnik und regenerative Energien“.

Die ohnehin erforderliche Überarbeitung der Satzung hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Fachschule für Technik zum Anlass genommen, die Stammsatzung, die aus dem Jahr 1978 stammt, generell zu überarbeiten und insbesondere einige nicht mehr aktuelle bzw. überflüssige Vorschriften ersatzlos zu streichen.

Sämtliche Regelungen der Satzung wurden gestrafft und neu sortiert sowie gegendert. Es wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf eine synoptische Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung verzichtet; im Folgenden werden aber die einzelnen inhaltlichen Änderungen dargelegt.

1. Ersatzlos gestrichen werden sollen:

a) § 2, der Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit der Fachschule regelt. Die Fachschule genießt als Bildungseinrichtung jedoch ohnehin Ertragssteuerfreiheit gem. § 8 Abs. 7 KStG, so dass man hierfür keine zusätzlichen Regelungen zur Gemeinnützigkeit in der Satzung benötigt.

b) § 4, der die Bestellung der Schulleitung durch den Stadtrat regelt. Diese Vorschrift ist überflüssig, da dies bereits in Nr. 1 der Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat geregelt ist.

c) § 5, der die Zusammensetzung des nach § 69 FSO fakultativen Schulbeirats der Fachschule regelt. Da der Schulbeirat bereits seit mehreren Jahren nicht mehr eingerichtet wurde, soll er nun im Sinne von Entbürokratisierung und Verschlankung der Verwaltung auch formal nicht mehr fortgeführt werden. Anstelle des Schulbeirats soll durch die Schulleitung ein runder Tisch mit Vertretungen der Schulfamilie und Persönlichkeiten aus der Erlanger Politik, der Wirtschaft und aus dem Handwerk etabliert werden, den die Schulleitung je nach Bedarf flexibel einberufen kann. Hierzu ist keine Satzungsregelung erforderlich.

d) § 6 Abs. 2 bestimmt, dass die Aufnahmebedingungen in den Amtlichen Seiten veröffentlicht werden. Dies ist aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich und wird in der Praxis auch nicht mehr gelebt. Die Aufnahmebedingungen werden vielmehr auf der Homepage der Fachschule veröffentlicht, was nutzerfreundlicher ist. Eine Regelung diesbezüglich in der Satzung braucht es nicht.

 

 

2. Neue Regelung:
In § 2 Abs. 3 der neuen Satzung wird als neues Angebot für Schüler*innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik und regenerative Energien ab dem kommenden Schuljahr die Möglichkeit zum Ablegen der Prüfung „Gebäudeenergieberatung für Wohngebäude im Bestand“ nach dena verankert.

Zu Antrag 2:

 

1. Die Gebührensatzung zur Satzung für die Fachschule für Technik, die aus dem Jahr 2010 stammt und zuletzt im Jahr 2014 geändert wurde, soll besser strukturiert und dem aktuellen Sprachgebrauch angepasst werden. Bei den vorgenommenen Änderungen handelt es sich vorwiegend um redaktionelle Überarbeitungen. So wird das Wort „Fachhochschulreifeprüfung“ durch das korrekte Wort „Fachhochschulreife-Ergänzungsprüfung“ und das Wort „Vorbereitungslehrgang“ durch das Wort „Vorbereitungskurs“ ersetzt. Zudem wurde der Satzungstext den aktuellen Anforderungen an eine gendergerechte Sprache entsprechend überarbeitet.

2. Hinsichtlich der Gebührenhöhe wird die Gebühr für die Teilnahme an Vorbereitungskursen um 0,50 EUR pro Unterrichtseinheit erhöht.

Zudem muss eine Gebühr für die neue Regelung der Teilnahme an dem neuen Angebot der Fachschule, Ablegen der Prüfung „Gebäudeenergieberatung für Wohngebäude im Bestand“ nach dena, festgelegt werden. Diese Gebühr soll sich auf 200,00 EUR belaufen.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Entwurf der Satzung für die Fachschule für Technik der Stadt Erlangen mit den Fachrichtungen Maschinenbau-, Elektro-, Informatik-, Umweltschutztechnik und regenerative Energien vom 25.06.2026

Anlage 2: Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung für die Fachschule für Technik der Stadt Erlangen mit den Fachrichtungen Maschinenbau-, Elektro-, Informatik-, Umweltschutztechnik und regenerative Energien vom 25.06.2026