Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich im Evaluationsbericht in der Anlage.
1. Hintergrund
Die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) bietet kostenlose Beratung und Unterstützung für Asylbewerber*innen und für Migrant*innen ohne Fluchtgeschichte aus EU- und Drittstaaten an. Die Beratung kann wahlweise im persönlichen Gespräch, telefonisch oder auf digitalem Weg erfolgen. Derzeit werden für die FIB circa zehn Vollzeitstellen durch das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gefördert.
Das Angebot der FIB in Erlangen wird durch das Sozialamt der Stadt Erlangen und den AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt in enger Zusammenarbeit koordiniert. Damit besitzt Erlangen in der bayerischen Beratungslandschaft ein besonderes Alleinstellungsmerkmal. Die fachliche Leitung der FIB erfolgt durch die Stabsstelle zur Koordination der Flüchtlings- und Migrationsarbeit in Referat V.
Die FIB ist im Rathaus der Stadt Erlangen angesiedelt. Durch die zentrale Lage mitten im Stadtzentrum und durch die Einrichtung offener Sprechstunden wird ein niederschwelliger Zugang für Ratsuchende sichergestellt. Dadurch ist eine unkomplizierte und unmittelbare Unterstützung gewährleistet. Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Integrationslotsinnen im Sozialamt als Ansprechpartnerinnen für freiwilliges Engagement (auch von geflüchteten für geflüchtete Menschen) in der Geflüchteten- und Integrationsarbeit. Ergänzend zum Hauptstandort im Rathaus nahm im Herbst 2025 eine Zweigstelle der Flüchtlings- und Integrationsberatung in der wiedereröffneten Erstaufnahmeeinrichtung mit aufsuchender Beratung ihre Tätigkeit auf.
Die Berater*innen verfügen über relevante Kultur- und Sprachkenntnisse. Das Team spricht arabisch, englisch, griechisch, rumänisch, russisch, spanisch, türkisch und ukrainisch. Ein einheitliches Dokumentationssystem erleichtert den Wissenstransfer und vereinfacht die datenschutzkonforme Nutzung der gespeicherten Daten.
2. Adressat*innen
Die Arbeit der FIB folgt der Bayerischen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR). Demnach richten sich die landesgeförderten Stellen primär an folgende Adressat*innen (gemäß BIR, Abschnitt 2.1):
· neu zuwandernde, dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationsgeschichte sowie Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach ihrer Einreise;
· in begründeten Einzelfällen seit längerem in Deutschland lebende Menschen mit Migrationsgeschichte mit Integrationsbedarf und dauerhaftem Bleiberecht;
· sonstige Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz.
3. Beratungsthemen der FIB
Durch
die heterogenen Lebenslagen und komplexen Herausforderungen für die
Adressat*innen der Beratung kristallisieren sich in der Beratungspraxis
regelmäßig die folgenden Themenschwerpunkte heraus:
·
Spracherwerb
und Bildung
·
Arbeit
·
Behördenangelegenheiten
und Wohnen
·
Fragen
des Aufenthaltsrechts
·
gesundheitliche
Versorgung
·
Familie
(zum Beispiel Familienzusammenführung, familiäre Probleme, alleinerziehende
Familien).
Schwerpunktmäßig werden dementsprechend, neben den Zielen der Betreuung
beziehungsweise der Beratung in dringenden individuellen Anliegen und Fragen,
Notfällen et cetera, mit der FIB folgende Ziele verfolgt:
·
Erstorientierung, Konfliktbewältigung und Stärkung
der Chancengleichheit;
·
Aufklärung und Verweisberatung für die berufliche
Integration;
·
Zugänge zu Sprachvermittlung, Bildung und
außerschulischen Angeboten;
·
Hilfen bei Krankheit und Behinderung und
Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedarfen (zum Beispiel ältere
Menschen, Menschen mit körperlicher und / oder seelischer Behinderung, Personen
mit Erkrankung);
·
Schutz gegen Gewalt und Diskriminierung;
·
langfristige Integration in die Gesellschaft,
Unterstützung der sozialen und kulturellen Teilhabe und der gesellschaftlichen
Partizipation.
Für die Umsetzung arbeitet die
Beratung je nach Beratungsziel mit einer Vielzahl von anderen Organisationen
und Einrichtungen zusammen (siehe 4.).
4. Beratungsansätze in der FIB
Die Vielfalt an Beratungsanlässen und -themen erfordert ein entsprechend flexibles Set an Beratungsansätzen und -methoden, auf das bedarfsorientiert zurückgegriffen wird.
·
Erstberatung
und Intake:
strukturierte Aufnahme in die Beratung anhand von Checklisten zur ersten
Orientierung über die Bedarfslagen;
·
Einzelfallberatung:
bedarfsorientierte
Beratung zur Klärung individueller Anliegen;
·
Case
Management:
langfristig angelegte Beratung und Hilfestellung für den Integrationsprozess in
komplexen Fallkonstellationen und gezielte Organisation und Koordination von
Hilfen, Angeboten und Dienstleistungen;
·
Integrationspläne: zentrales Instrument im
Rahmen des Case Managements zur Vereinbarung von realistischen Zielen in
unterschiedlichen Lebensbereichen unter Berücksichtigung individueller
Ressourcen, Stärken und Bedürfnisse;
·
zentrale
und dezentrale Beratung:
neben der Beratung im Erlanger Rathaus können
Klient*innen dezentral im Rahmen der Community-Arbeit in Zusammenarbeit mit
Vereinen, Initiativen, Organisationen oder religiösen Einrichtungen oder bei Bedarf in dezentralen Unterkünften für geflüchtete
Menschen erreicht werden.
5. Community-Arbeit und Vernetzung
Die Berater*innen nutzen Kontakte zu Akteur*innen wie Vereine, Initiativen,
Organisationen oder religiöse Einrichtungen. So werden die arabische, die
griechische, die indische, die türkische und die ukrainische Community aus dem
Team unterstützt und erhalten bei Bedarf Hilfe oder Rat.
In
der Beratung erfolgt eine Zusammenarbeit beispielsweise mit anderen
Beratungsstellen, der Erstaufnahmeunterkunft und Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete
Menschen, der Wohnungsvermittlung des Sozialamts und Vermieter*innen, der
Abteilung Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen im Bürgeramt, der vhs
Erlangen, dem Erlanger Jobcenter und der Agentur für Arbeit, der Berufsschule
Erlangen, Arbeitgebenden und Betrieben der Region, dem Ausländer- und
Integrationsbeirat, dem Ukrainischen Zentrum, dem Amt für Stadtteilarbeit und
mit Bürgertreffs oder Freiwilligendiensten. Zudem wurden mit Unterstützung der Integrationslotsinnen
Austauschtreffen mit Ehrenamtlichen aus der Flüchtlings- und Integrationsarbeit
weiterentwickelt.
Auf regionaler Ebene wird jährlich das „Netzwerktreffen Integration“ für hauptamtliche Akteur*innen aus Stadt und Landkreis in Zusammenarbeit mit der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE), den Integrationslotsinnen und dem Jugendmigrationsdienst organisiert. Seit 2025 nimmt die FIB mit der Asylverfahrensberatung an den regelmäßigen Austauschtreffen der Arbeitsgruppe der Beratungsstellen der AnkER Dependancen Mittelfranken teil.
Auch im Rahmen der Projektarbeit bestehen Kooperationen, beispielsweise mit der Beratungsstelle Faire Integration Nürnberg, der FAU Erlangen-Nürnberg und der Universität Hildesheim oder Sprachkursträgern.
5. Inanspruchnahme der FIB
Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse geben einen Auszug der Dokumentation zum Stand zum Stichtag 31.12.2025 wieder. Weitere Daten finden sich im Evaluationsbericht (Anlage).
Im Jahr 2025 konnten 1.113 Klient*innen beim Zugang zur Sprachvermittlung und zum Arbeitsmarkt oder bei behördlichen Verfahren unterstützt und beraten werden. Hinzu kamen 2.538 mitberatene Personen, so dass insgesamt 3.651 Personen durch das Beratungsangebot der Flüchtlings- und Integrationsberatung aufgenommen wurden. In 396 Fällen handelte es sich um Erstberatungen. Im Rahmen des Case Managements konnten 321 Personen mit komplexen Problemlangen strukturiert begleitet und an selbständige Lebensführungen herangeführt werden. Aufsummiert über alle Personen fanden 8.811 Beratungsgespräche sowie 3.015 Kurz- und Verweisberatungen statt. Somit konnten insgesamt 11.826 Beratungskontakte verzeichnet werden.
Mit 8.514 Beratungskontakten fanden fast drei Viertel aller Beratungen in den Büroräumen der Flüchtlings- und Integrationsberatung statt (72,0 Prozent). An zweiter Stelle stehen mit 1.855 Fällen digitale Beratungen. Beratung in einer Unterkunft fand in 277 Fällen statt. Die Begleitung zu Terminen und aufsuchende Beratungen erfolgte in 35 Fällen. Für 1.145 Fälle liegt keine nähere Information über das Beratungssetting vor.
Altersgruppen und Geschlecht
In der Inanspruchnahme der Flüchtlings- und Integrationsberatung stellen Frauen mit 57,4 Prozent (n = 639) einen höheren Anteil als Männer mit 42,6 Prozent dar (n = 474). Bei den Altersgruppen überwiegen die Menschen im frühen mittleren Erwachsenenalter zwischen 27 und 65 Jahren mit rund 70 Prozente der Klient*innen. Auf die Altersgruppe 18 bis unter 27 Jahre entfallen rund 19 Prozent, auf die Altersgruppe ab 65 Jahre rund 10 Prozent. Den geringsten Anteil bilden Personen unter 18 Jahren mit rund einem Prozent.
Häufigste Herkunftsländer
Die größte Anzahl der Klient*innen kam aus der Ukraine (346 Personen), Syrien (112 Personen), Äthiopien (47 Personen), der Türkei (40 Personen), Kolumbien (38 Personen), Afghanistan (30 Personen), Rumänien (34 Personen), dem Irak (30 Personen), Venezuela (26 Personen), Bulgarien (21 Personen) und dem Iran (19 Personen). Diese Herkunftsländer machten damit den Großteil aller Herkunftsländer aus.
Aufenthaltsstatus
Asylbewerber*innen und anerkannte Geflüchtete machen mit insgesamt 523 Personen fast die Hälfte (47,0 Prozent) der Beratungsklientel aus. EU-Bürger*innen stellen einen Anteil von nur 8,4 Prozent. Abgelehnte Asylbewerber*innen machen lediglich 4,8 Prozent aus. Weitere Personengruppen bilden zusammen 39,8 Prozent der Klientel.
Beratungsthemen
Bei den dokumentierten Beratungsthemen stehen Fragen zu Arbeit und Ausbildung oder zum Aufenthaltsstatus sowie Unterstützungsleistungen bei Behördenangelegenheiten oder bei der Alltagsbewältigung (insbesondere im Hinblick auf Spracherwerb, Bildung inklusive Kinderbetreuung, Gesundheit und Pflege, Kultur und Freizeit) im Vordergrund.
5. Resümee und Ausblick
Die enge
Zusammenarbeit mit den relevanten Akteur*innen sowie der Handlungsansatz mit
Beratung (auch Vor-Ort-Beratung in Unterkünften), Case Management,
Community-Arbeit und Vernetzung führt zu einem zielgerichteten und effektiven
Unterstützungsangebot mit hoher Qualität. Unterstützung beim Spracherwerb,
Fragen der existenziellen Sicherung sowie die soziale, kulturelle und
gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung werden in einem ganzheitlichen
Beratungsansatz unter Berücksichtigung der individuellen, heterogenen und oft
komplexen Lebenslagen aufgegriffen. Hierzu trägt auch die gute Vernetzung mit
anderen Hilfen und Unterstützungsleistungen bei.
Dennoch ist
die Beratungstätigkeit mit Unwägbarkeiten und Herausforderungen im Hinblick auf
die finanzielle Absicherung, grundsätzliche integrationspolitische
Entwicklungen und gesamtgesellschaftliche Probleme konfrontiert, die sich auch
auf die Integrationschancen auswirken:
·
Zunehmende
Herausforderungen für die Integrationschancen ergeben sich durch den Wegfall
von Helferjobs sowie die generelle Knappheit bezahlbaren Wohnraums.
·
Problematisch erscheint, dass gemäß der die
Bayerischen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) die Beratung
grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach der Einreise und nur in
begründeten Einzelfällen für seit längerem in Deutschland lebende Menschen mit
Migrationsgeschichte erfolgen soll (Abschnitt 2.1 der BIR). Gerade in den
ersten drei (bis fünf) Jahren sind aber vordringlich zunächst die oben
genannten existenziellen Anforderungen zu klären. Eine weitergehende
Unterstützung der Teilhabe im sozialräumlichen Umfeld und der Integration in
die Stadtgesellschaft erfordert in der Regel jedoch eine längere Begleitung.
·
Kritisch
ist die aus finanziellen Gründen geplante Aussetzung der Zulassung für die
Teilnahme an freiwilligen Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG für das
gesamte Jahr 2026 zu bewerten, die große Gruppen zugewanderter Menschen
betrifft. Sprachkenntnisse sind unerlässlich für die Integrationschancen, die
Teilhabe am Arbeitsmarkt, die gesellschaftliche Partizipation und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Geringere
Integrationschancen würden zudem die Sozialhaushalte und die kommunale
Infrastruktur stärker belasten.[1]
·
Noch
unklar sind die möglichen Auswirkungen der Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystem (GEAS) 2024 zur Steuerung der Migration in Europa. Im Rahmen der
Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens und eines einheitlichen Status für
Schutzsuchende nach einheitlichen Standards sollten bis 12. Juni 2026 elf
verschiedene Verordnungen durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
·
Die
Flüchtlings- und Integrationsberatung (wie auch die Migrationsberatung für
erwachsene Zugewanderte) sind finanziell geförderte Projekt mit jeweils
befristetem Förderzeitraum. Auch wenn bisher immer eine Verlängerung der
Förderung erfolgte, steht die Arbeit dennoch stets «unter Vorbehalt».
Integrationsarbeit benötigt neben der vorhandenen fachlichen Expertise aber
Zeit und Kontinuität. Wichtig ist daher die Sicherstellung langfristiger
Beratung und der dafür notwendigen verlässlichen Finanzierungsstrukturen und
personellen Ressourcen. Dies dient nicht zuletzt auch
dem Zusammenhalt der Erlanger Stadtgesellschaft.
[1] Deutscher Städte- und Gemeindebund DStGB (2026). Wer bei Sprachkursen spart, verschärft die Probleme vor Ort. Presseerklärung DStGB-Ausschuss für Recht, Personal und Organisation, 13.04.2026
Anlagen: Bericht Flüchtlings- und Integrationsberatung im Sozialreferat der Stadt Erlangen Handlungskonzepte und Evaluation 2025
