Betreff
Evaluation der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) 2025
Vorlage
50/157/2026
Aktenzeichen
V/50/MG009
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich im Evaluationsbericht in der Anlage.

 


1. Hintergrund

Die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) bietet kostenlose Beratung und Unterstützung für Asylbewerber*innen und für Migrant*innen ohne Fluchtgeschichte aus EU- und Drittstaaten an. Die Beratung kann wahlweise im persönlichen Gespräch, telefonisch oder auf digitalem Weg erfolgen. Derzeit werden für die FIB circa zehn Vollzeitstellen durch das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gefördert.

Das Angebot der FIB in Erlangen wird durch das Sozialamt der Stadt Erlangen und den AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt in enger Zusammenarbeit koordiniert. Damit besitzt Erlangen in der bayerischen Beratungslandschaft ein besonderes Alleinstellungsmerkmal. Die fachliche Leitung der FIB erfolgt durch die Stabsstelle zur Koordination der Flüchtlings- und Migrationsarbeit in Referat V.

Die FIB ist im Rathaus der Stadt Erlangen angesiedelt. Durch die zentrale Lage mitten im Stadtzentrum und durch die Einrichtung offener Sprechstunden wird ein niederschwelliger Zugang für Ratsuchende sichergestellt. Dadurch ist eine unkomplizierte und unmittelbare Unterstützung gewährleistet. Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Integrationslotsinnen im Sozialamt als Ansprechpartnerinnen für freiwilliges Engagement (auch von geflüchteten für geflüchtete Menschen) in der Geflüchteten- und Integrationsarbeit. Ergänzend zum Hauptstandort im Rathaus nahm im Herbst 2025 eine Zweigstelle der Flüchtlings- und Integrationsberatung in der wiedereröffneten Erstaufnahmeeinrichtung mit aufsuchender Beratung ihre Tätigkeit auf.

Die Berater*innen verfügen über relevante Kultur- und Sprachkenntnisse. Das Team spricht arabisch, englisch, griechisch, rumänisch, russisch, spanisch, türkisch und ukrainisch. Ein einheitliches Dokumentationssystem erleichtert den Wissenstransfer und vereinfacht die datenschutzkonforme Nutzung der gespeicherten Daten.

2. Adressat*innen

Die Arbeit der FIB folgt der Bayerischen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR). Demnach richten sich die landesgeförderten Stellen primär an folgende Adressat*innen (gemäß BIR, Abschnitt 2.1):

·         neu zuwandernde, dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationsgeschichte sowie Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach ihrer Einreise;

·         in begründeten Einzelfällen seit längerem in Deutschland lebende Menschen mit Migrationsgeschichte mit Integrationsbedarf und dauerhaftem Bleiberecht;

·         sonstige Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz.

3. Beratungsthemen der FIB

Durch die heterogenen Lebenslagen und komplexen Herausforderungen für die Adressat*innen der Beratung kristallisieren sich in der Beratungspraxis regelmäßig die folgenden Themenschwerpunkte heraus:

·         Spracherwerb und Bildung

·         Arbeit

·         Behördenangelegenheiten und Wohnen

·         Fragen des Aufenthaltsrechts

·         gesundheitliche Versorgung

·         Familie (zum Beispiel Familienzusammenführung, familiäre Probleme, alleinerziehende Familien).

Schwerpunktmäßig werden dementsprechend, neben den Zielen der Betreuung beziehungsweise der Beratung in dringenden individuellen Anliegen und Fragen, Notfällen et cetera, mit der FIB folgende Ziele verfolgt:

·         Erstorientierung, Konfliktbewältigung und Stärkung der Chancengleichheit;

·         Aufklärung und Verweisberatung für die berufliche Integration;

·         Zugänge zu Sprachvermittlung, Bildung und außerschulischen Angeboten;

·         Hilfen bei Krankheit und Behinderung und Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedarfen (zum Beispiel ältere Menschen, Menschen mit körperlicher und / oder seelischer Behinderung, Personen mit Erkrankung);

·         Schutz gegen Gewalt und Diskriminierung;

·         langfristige Integration in die Gesellschaft, Unterstützung der sozialen und kulturellen Teilhabe und der gesellschaftlichen Partizipation.

Für die Umsetzung arbeitet die Beratung je nach Beratungsziel mit einer Vielzahl von anderen Organisationen und Einrichtungen zusammen (siehe 4.).

4. Beratungsansätze in der FIB

Die Vielfalt an Beratungsanlässen und -themen erfordert ein entsprechend flexibles Set an Beratungsansätzen und -methoden, auf das bedarfsorientiert zurückgegriffen wird.

·         Erstberatung und Intake: strukturierte Aufnahme in die Beratung anhand von Checklisten zur ersten Orientierung über die Bedarfslagen;

·         Einzelfallberatung: bedarfsorientierte Beratung zur Klärung individueller Anliegen; 

·         Case Management: langfristig angelegte Beratung und Hilfestellung für den Integrationsprozess in komplexen Fallkonstellationen und gezielte Organisation und Koordination von Hilfen, Angeboten und Dienstleistungen;

·         Integrationspläne: zentrales Instrument im Rahmen des Case Managements zur Vereinbarung von realistischen Zielen in unterschiedlichen Lebensbereichen unter Berücksichtigung individueller Ressourcen, Stärken und Bedürfnisse;

·         zentrale und dezentrale Beratung: neben der Beratung im Erlanger Rathaus können Klient*innen dezentral im Rahmen der Community-Arbeit in Zusammenarbeit mit Vereinen, Initiativen, Organisationen oder religiösen Einrichtungen oder bei Bedarf in dezentralen Unterkünften für geflüchtete Menschen erreicht werden.

5. Community-Arbeit und Vernetzung

Vernetzung und Kooperation tragen wesentlich zum Integrationsprozess bei. Menschen mit Beratungsbedarf können damit frühzeitig erreicht werden. Im Rahmen des Case Managements kann ein tragfähiges und abgestimmtes Unterstützungsnetzwerk aufgebaut werden.

Die Berater*innen nutzen Kontakte zu Akteur*innen wie Vereine, Initiativen, Organisationen oder religiöse Einrichtungen. So werden die arabische, die griechische, die indische, die türkische und die ukrainische Community aus dem Team unterstützt und erhalten bei Bedarf Hilfe oder Rat.

In der Beratung erfolgt eine Zusammenarbeit beispielsweise mit anderen Beratungsstellen, der Erstaufnahmeunterkunft und  Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen, der Wohnungsvermittlung des Sozialamts und Vermieter*innen, der Abteilung Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen im Bürgeramt, der vhs Erlangen, dem Erlanger Jobcenter und der Agentur für Arbeit, der Berufsschule Erlangen, Arbeitgebenden und Betrieben der Region, dem Ausländer- und Integrationsbeirat, dem Ukrainischen Zentrum, dem Amt für Stadtteilarbeit und mit Bürgertreffs oder Freiwilligendiensten. Zudem wurden mit Unterstützung der Integrationslotsinnen Austauschtreffen mit Ehrenamtlichen aus der Flüchtlings- und Integrationsarbeit weiterentwickelt.

Auf regionaler Ebene wird jährlich das „Netzwerktreffen Integration“ für hauptamtliche Akteur*innen aus Stadt und Landkreis in Zusammenarbeit mit der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE), den Integrationslotsinnen und dem Jugendmigrationsdienst organisiert. Seit 2025 nimmt die FIB mit der Asylverfahrensberatung an den regelmäßigen Austauschtreffen der Arbeitsgruppe der Beratungsstellen der AnkER Dependancen Mittelfranken teil.

Auch im Rahmen der Projektarbeit bestehen Kooperationen, beispielsweise mit der Beratungsstelle Faire Integration Nürnberg, der FAU Erlangen-Nürnberg und der Universität Hildesheim oder Sprachkursträgern.

5. Inanspruchnahme der FIB

Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse geben einen Auszug der Dokumentation zum Stand zum Stichtag 31.12.2025 wieder. Weitere Daten finden sich im Evaluationsbericht (Anlage).

Beratungskontakte

Im Jahr 2025 konnten 1.113 Klient*innen beim Zugang zur Sprachvermittlung und zum Arbeitsmarkt oder bei behördlichen Verfahren unterstützt und beraten werden. Hinzu kamen 2.538 mitberatene Personen, so dass insgesamt 3.651 Personen durch das Beratungsangebot der Flüchtlings- und Integrationsberatung aufgenommen wurden. In 396 Fällen handelte es sich um Erstberatungen. Im Rahmen des Case Managements konnten 321 Personen mit komplexen Problemlangen strukturiert begleitet und an selbständige Lebensführungen herangeführt werden. Aufsummiert über alle Personen fanden 8.811 Beratungsgespräche sowie 3.015 Kurz- und Verweisberatungen statt. Somit konnten insgesamt 11.826 Beratungskontakte verzeichnet werden.

Mit 8.514 Beratungskontakten fanden fast drei Viertel aller Beratungen in den Büroräumen der Flüchtlings- und Integrationsberatung statt (72,0 Prozent). An zweiter Stelle stehen mit 1.855 Fällen digitale Beratungen. Beratung in einer Unterkunft fand in 277 Fällen statt. Die Begleitung zu Terminen und aufsuchende Beratungen erfolgte in 35 Fällen. Für 1.145 Fälle liegt keine nähere Information über das Beratungssetting vor.


Altersgruppen und Geschlecht

In der Inanspruchnahme der Flüchtlings- und Integrationsberatung stellen Frauen mit 57,4 Prozent (n = 639) einen höheren Anteil als Männer mit 42,6 Prozent dar (n = 474). Bei den Altersgruppen überwiegen die Menschen im frühen mittleren Erwachsenenalter zwischen 27 und 65 Jahren mit rund 70 Prozente der Klient*innen. Auf die Altersgruppe 18 bis unter 27 Jahre entfallen rund 19 Prozent, auf die Altersgruppe ab 65 Jahre rund 10 Prozent. Den geringsten Anteil bilden Personen unter 18 Jahren mit rund einem Prozent.

Häufigste Herkunftsländer

Die größte Anzahl der Klient*innen kam aus der Ukraine (346 Personen), Syrien (112 Personen), Äthiopien (47 Personen), der Türkei (40 Personen), Kolumbien (38 Personen), Afghanistan (30 Personen), Rumänien (34 Personen), dem Irak (30 Personen), Venezuela (26 Personen), Bulgarien (21 Personen) und dem Iran (19 Personen). Diese Herkunftsländer machten damit den Großteil aller Herkunftsländer aus.

Aufenthaltsstatus

Asylbewerber*innen und anerkannte Geflüchtete machen mit insgesamt 523 Personen fast die Hälfte (47,0 Prozent) der Beratungsklientel aus. EU-Bürger*innen stellen einen Anteil von nur 8,4 Prozent. Abgelehnte Asylbewerber*innen machen lediglich 4,8 Prozent aus. Weitere Personengruppen bilden zusammen 39,8 Prozent der Klientel.

Beratungsthemen

Bei den dokumentierten Beratungsthemen stehen Fragen zu Arbeit und Ausbildung oder zum Aufenthaltsstatus sowie Unterstützungsleistungen bei Behördenangelegenheiten oder bei der Alltagsbewältigung (insbesondere im Hinblick auf Spracherwerb, Bildung inklusive Kinderbetreuung, Gesundheit und Pflege, Kultur und Freizeit) im Vordergrund.

5. Resümee und Ausblick

Die enge Zusammenarbeit mit den relevanten Akteur*innen sowie der Handlungsansatz mit Beratung (auch Vor-Ort-Beratung in Unterkünften), Case Management, Community-Arbeit und Vernetzung führt zu einem zielgerichteten und effektiven Unterstützungsangebot mit hoher Qualität. Unterstützung beim Spracherwerb, Fragen der existenziellen Sicherung sowie die soziale, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung werden in einem ganzheitlichen Beratungsansatz unter Berücksichtigung der individuellen, heterogenen und oft komplexen Lebenslagen aufgegriffen. Hierzu trägt auch die gute Vernetzung mit anderen Hilfen und Unterstützungsleistungen bei.

Dennoch ist die Beratungstätigkeit mit Unwägbarkeiten und Herausforderungen im Hinblick auf die finanzielle Absicherung, grundsätzliche integrationspolitische Entwicklungen und gesamtgesellschaftliche Probleme konfrontiert, die sich auch auf die Integrationschancen auswirken:

·         Zunehmende Herausforderungen für die Integrationschancen ergeben sich durch den Wegfall von Helferjobs sowie die generelle Knappheit bezahlbaren Wohnraums.

·         Problematisch erscheint, dass gemäß der die Bayerischen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) die Beratung grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach der Einreise und nur in begründeten Einzelfällen für seit längerem in Deutschland lebende Menschen mit Migrationsgeschichte erfolgen soll (Abschnitt 2.1 der BIR). Gerade in den ersten drei (bis fünf) Jahren sind aber vordringlich zunächst die oben genannten existenziellen Anforderungen zu klären. Eine weitergehende Unterstützung der Teilhabe im sozialräumlichen Umfeld und der Integration in die Stadtgesellschaft erfordert in der Regel jedoch eine längere Begleitung.

·         Kritisch ist die aus finanziellen Gründen geplante Aussetzung der Zulassung für die Teilnahme an freiwilligen Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG für das gesamte Jahr 2026 zu bewerten, die große Gruppen zugewanderter Menschen betrifft. Sprachkenntnisse sind unerlässlich für die Integrationschancen, die Teilhabe am Arbeitsmarkt, die gesellschaftliche Partizipation und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Geringere Integrationschancen würden zudem die Sozialhaushalte und die kommunale Infrastruktur stärker belasten.[1]

·         Noch unklar sind die möglichen Auswirkungen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) 2024 zur Steuerung der Migration in Europa. Im Rahmen der Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens und eines einheitlichen Status für Schutzsuchende nach einheitlichen Standards sollten bis 12. Juni 2026 elf verschiedene Verordnungen durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

·         Die Flüchtlings- und Integrationsberatung (wie auch die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte) sind finanziell geförderte Projekt mit jeweils befristetem Förderzeitraum. Auch wenn bisher immer eine Verlängerung der Förderung erfolgte, steht die Arbeit dennoch stets «unter Vorbehalt». Integrationsarbeit benötigt neben der vorhandenen fachlichen Expertise aber Zeit und Kontinuität. Wichtig ist daher die Sicherstellung langfristiger Beratung und der dafür notwendigen verlässlichen Finanzierungsstrukturen und personellen Ressourcen. Dies dient nicht zuletzt auch dem Zusammenhalt der Erlanger Stadtgesellschaft.



[1] Deutscher Städte- und Gemeindebund DStGB (2026). Wer bei Sprachkursen spart, verschärft die Probleme vor Ort. Presseerklärung DStGB-Ausschuss für Recht, Personal und Organisation, 13.04.2026


Anlagen:      Bericht Flüchtlings- und Integrationsberatung im Sozialreferat der Stadt Erlangen                         Handlungskonzepte und Evaluation 2025