Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis
2025 des Amtes 51 i.H.v. - 1.644.509,29 Euro wird zugestimmt. Abweichend von
dem den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von
1.644.509,29 Euro schlägt das Fachamt einen Verlustvortrag in Höhe von 0,00
Euro vor.
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm – Stand 31.07.2025 – zeichnete sich ab, dass das Stadtjugendamtsbudget nicht eingehalten werden kann (Vorlage 510/158/2025). Ursächlich hierfür war, dass entsprechend mehrjähriger Praxis der angemeldete Bedarf bei der Haushaltsaufstellung 2025 nicht vollständig berücksichtigt worden war und eine weitere Mittelbereitstellung im laufenden Haushalt zugesagt wurde.
Zu den im Zwischenbericht aufgezeigten Mehraufwendungen
i.H.v. 5.600.000 € hatten sich keine Änderungen ergeben. Diese verteilten sich
auf die großen Finanzbereiche der gesetzlichen Pflichtaufgaben
Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen freier Träger und der
wirtschaftlichen Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge
Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder von einer
Behinderung bedrohte junge Menschen). Angaben zur Gegenfinanzierung konnten
nicht genannt werden. In den Vorjahren konnten die Gutschriften aus dem
Personalkostenbudget zur Teildeckung der Mehraufwendungen herangezogen werden,
doch diese wurden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2025 gestrichen.
Ein Antrag auf Mittelbereitstellung i. H.v. 5.600.000 EUR
wurde gestellt und am 27.11.2025 im Stadtrat beschlossen (Vorlage
510/160/2025).
Trotz dieser Mittelnachbewilligung sowie erheblichen Mehrerträgen kam es zu einem negativen Budgetergebnis. Der Übertrag des negativen Gesamtbudgetergebnisses in Höhe von 1.644.509,29 EUR kann im Budget des Jugendamtes nicht kompensiert werden. Daher soll abweichend von den Budgetierungsregeln kein negativer Betrag ins Jugendamtsbudget des Haushaltsjahres 2026 übertragen, sondern das Negativergebnis zu 100 % vom städtischen Haushalt getragen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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in Euro |
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2.1 |
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2025 des Amtes 51 beträgt |
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1.644.509,29 |
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(2024: - 1.482.835,54 Euro, 2023: 0,00 Euro) |
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Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2025 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
0,00 |
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für das 2.Halbjahr |
0,00 |
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Der
Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
0,00 |
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In den Investitionshaushalt 2025 wurden übertragen |
0,00 |
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(2024: 0,00 Euro, 2023: 0,00 Euro) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Wie bereits in den Vorjahren wurde der benötigte
Mittelbedarf im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Stadtjugendamtes nicht
vollständig berücksichtigt, so dass schon allein deshalb die in Aussicht
gestellte Mittelbereitstellung notwendig war. Das bereinigte Gesamtergebnis des Sachmittelbudgets mit
einem Minus von 1.644.509,29 Euro basiert auf der Gegenüberstellung der
tatsächlichen Erträge und Aufwendungen. Erträge: Der Plan von 43.638.500 Euro wurde mit 1.041.362,52
Euro übertroffen. Davon konnte die wirtschaftliche Jugendhilfe 760.500 Euro
erzielen. Weitere Mehrerträge ergaben sich in anderen Arbeitsbereichen des
Jugendamtes (z. B. Kostenerstattungen vom Bezirk für Eingliederungshilfen in
den städtische Kindertageseinrichtungen, Förderung für die Integrierten
Beratungsstellen…). Der Ertragsansatz enthielt eine Refinanzierung von
540.000 Euro für die Belegung, Nutzung und Unterbringung von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen einer im Jahr 2022 geplanten SENF-Einrichtung. Da
diese Einrichtung nicht zustande kam, konnte auch keine Refinanzierung
erfolgen. Die entsprechenden Stadtratsbeschlüsse wurden 2024 umgewandelt,
allerdings blieb der Ertragsansatz vorerst bestehen. Dieser unrealisierbare
Ansatz belastete zusätzlich das Rechnungsergebnis 2025, da die Mehrerträge
dieses Delta von 540.000 Euro ausgleichen mussten, d. h. ohne diesen wäre der
Ertragssaldo höher ausgefallen. Der Ansatz wurde für das HHJahr 2026
korrigiert. Aufwendungen: Trotz der Mittelnachbewilligung in Höhe von 5,6 Mio.
Euro wurde der fortgeschriebene Ansatz von 80.201.345,27 Euro um 2.685.871,81
Euro überschritten. Diese Mehraufwendungen ergaben sich im Bereich der
wirtschaftlichen Jugendhilfe mit 1,1 Mio. Euro und der Zuschüsse an
Kindertageseinrichtungen freier Träger mit 1,5 Mio. Euro. Die erzielten Mehrerträge konnten dieses Minus nicht
vollständig ausgleichen, so dass es zu dem negativen Rechnungsergebnis kam. Dies begründet sich vorrangig in den beiden großen
Finanzbereichen der gesetzlichen Pflichtaufgaben Wirtschaftliche Jugendhilfe
und Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger. Wirtschaftliche Jugendhilfe (hier insb. Hilfen zur
Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfe und
Inobhutnahmen): Mehrerträge konnte die wirtschaftliche Jugendhilfe
aufgrund einer höheren Abrechnungsquote bei den Kostenerstattungsansprüchen
gegenüber dem Bezirk im Bereich unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
erzielen. Die konsequente Umsetzung der Vereinbarung mit dem Bezirk
Mittelfranken und die damit verbundenen Kostenerstattungsansprüchen gegenüber
dem Bezirk bei Hilfen für junge Volljährige ab 21 Jahren, auch aus den
vergangenen Jahren, führten zu höheren Finanzrückflüssen. Bei den Aufwendungen kam es insbesondere aufgrund von
inflations- bzw. tarifrechtlich bedingten Nachholeffekten bei den Tagessätzen
für stationäre Hilfemaßnahmen sowie bei den Stundensätzen für ambulante
Hilfemaßnahmen zu höheren Hilfekosten. Zusätzlich mussten für einige
Jugendliche zur Sicherstellung des Kindeswohls kostenintensive
(Kurz-)Maßnahmen eingeleitet werden. Fehlende geeignete Regelangebote bei
bestehendem hohem Bedarf der Jugendlichen führten nach wie vor dazu, dass
diese wider Erwarten über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden mussten.
Daneben führten weiterhin teilweise steigende Fallzahlen und die in der Regel
seit Jahren steigenden Durchschnittskosten je Hilfe zu den Mehraufwendungen.
Ferner hat sich die Prognose für die Aufwendungen für umA innerhalb und
außerhalb von Einrichtungen als nicht tragfähig erwiesen, da diese Fallzahlen
bislang nicht valide über das Fachverfahren OK.JUS erhoben werden können. Auch Kosten für Fallübernahmen, wenn Familien / Eltern
umziehen oder sich das Sorgerecht ändert, spielten bei den Mehraufwendungen
eine große Rolle. Die Kosten für eine Fallübernahme sind schwer zu
prognostizieren, da sie von zahlreichen, oft unvorhersehbaren Faktoren
abhängen (z. B. individueller Hilfebedarf, Leistungszeitraum oder
unterschiedliche Leistungsarten). Diese Aufwendungen sind im Vergleich zum
Rechnungsergebnis 2024 ungeplant stark angestiegen. Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger: Die Kalkulation und Planung der Betriebskostenförderung
nach dem BayKiBiG ist nur bedingt exakt möglich. Diese kindbezogene Förderung
ist von vielen individuellen Faktoren des Kindes abhängig (u.a. Alter,
Buchungszeiten, Betreuungsaufwand, eingesetztes Personal). Diese Faktoren
sind variabel und jederzeit änderbar, so dass die tatsächliche Entwicklung
des finanziellen Aufwands nur sehr schwer zu prognostizieren ist, da derzeit
in Erlangen mehr als 100 förderfähige Kindertageseinrichtungen mit ca. 5.000 Kindern
betrieben werden. Neben den individuellen Faktoren eines Kindes ist die
kindbezogene Förderung zudem vom Basiswert abhängig. Dieser Basiswert wird
jährlich vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
festgelegt. Die jährliche Anpassung bildet die Kostenentwicklungen,
insbesondere bei den Personalkosten, ab. Der Basiswert wird i.d.R. erst im
Januar des laufenden Haushaltsjahres veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der
Haushaltsaufstellung ist dieser Basiswert nicht bekannt. Die Spannbreite der
prozentualen Basiswertsteigerung lag in den letzten Jahren im Bereich von Die Stadt Erlangen reicht als Fördergemeinde
Förderzahlungen der Regierung an die Träger von Kindertageseinrichtungen aus.
Dies betrifft auch Förderleistungen, an denen die Gemeinde selbst keine
Beteiligung hat (z.B. Personalbonus, Förderung von Assistenzkräften). Insbesondere im Bereich der Förderung von Kinderkrippen
freier Träger ist die Abweichung im Vergleich zu den Planansätzen am
höchsten. Neben den o.g. Gründen spiegeln sich hier folgende Problematiken
wider. Im Bereich der Krippen erhält die Stadt Erlangen aktuell noch von der
Regierung von Mittelfranken ausgereichte Bundesmittel für die Förderung von
Kindern unter 3 Jahren. Diese bilden sich im Haushaltsjahr 2025 wie folgt ab:
Zum einen durch die Abschlagszahlungen für das Jahr 2025 sowie die Endabrechnung
für das 2023, die durch die Regierung von Mittelfranken erst im Herbst 2025
erfolgen konnte (tatsächliche Belegungs- und Strukturdaten müssen endgültig
feststehen). Dies Bundesmittel blieben insgesamt deutlich unter den
Planansätzen und konnten somit nicht nur zur Deckung der erwartenden
Mehrausgaben herangezogen werden. Die Mindereinnahmen durch die Endabrechnung der Bundesmittel in 2023 sowie die Mehrausgaben im Bereich der Krippenförderung im Jahr 2025 sind das Ergebnis von mehrfachen strukturellen Änderungen (Umstrukturierung von Krippe zu Kinderhaus bzw. Kinderhaus zu Krippe) bei einem großen freien Träger, welche nicht bei der Ansatzplanung berücksichtigt werden konnten. Durch diese schwer kalkulierbaren Förderfaktoren wurde der Plan bei der Betriebskostenförderung freier Träger überschritten. |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2025 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden: |
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Das Arbeitsprogramm 2025 konnte nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden. Dies wurde bereits im HFPA am 17.09.2025 im Rahmen des Zwischenberichts des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm – Stand 31.07.2025 – ausführlich mitgeteilt. Mit der Verschiebung der Arbeitspunkte in das Arbeitsprogramm 2026 bestand Einverständnis. |
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2.3 |
Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen. |
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2.4 |
Zum Ausgleich des
Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant |
Beträge in Euro |
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2.4.1 |
0,00 |
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2.4.2 |
0,00 |
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2.4.3 |
0,00 |
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2.4.4 |
0,00 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Verlustvortrag
nach 2026 i.H.v. 0,00 Euro
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Amt 51 Budgetabrechnung 2025
