Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2025 des Amt 31 i.H.v.
-15.371,44€ wird zugestimmt. Dem Vorschlag des Fachamtes, dass abweichend von
den Budgetierungsregelungen kein Verlustvortrag erfolgt, wird gefolgt.
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgen im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Übertrag des negativen Gesamtbudgetergebnisses zu 100% als Verlust in das nächste Haushaltsjahr soll dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit bieten.
Hier ist jedoch das negative Budgetergebnis auf die Gewährung von Zuschüssen an private Energiesparmaßnahmen zurückzuführen, von denen im Jahr 2025 insg. 490.984,86€ abgerufen wurden. Es wurden deutlich mehr Zuschüsse abgerufen, als prognostiziert. Die Auszahlung dieser Fördermittel (gem. Förderrichtlinie) sind schwer planbar, da die Anträge von Bürger*innen mit einer Gültigkeit von zwei Jahren abgerufen werden können. Aufgrund der schwer kalkulierbaren Auszahlungen würde ein Übertrag des Verlustes den gewünschten Effekt verfehlen.
Deshalb soll abweichend von den Budgetierungsregelungen kein Verlustvortrag i.H.v. -15.371,44€ erfolgen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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in Euro |
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2.1 |
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2025 des Amtes XX beträgt |
-15.371,44 |
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(2024: 23.550,85 Euro, 2023: 813.763,71 Euro) |
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Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2025 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
0,00 |
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für das 2.Halbjahr |
0,00 |
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Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
0,00 |
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In den Investitionshaushalt 2025 wurden übertragen |
0,00 |
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(2024: 0,00 Euro, 2023: 0,00 Euro) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Höhere Aufwendungen der Zuschüsse an private Energiesparmaßnahmen |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2025 konnte wie geplant/mit folgenden Änderungen erfüllt werden: |
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2.3 |
Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen. |
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2.4 |
Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen
geplant |
Beträge in Euro |
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2.4.1 |
XX,XX |
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2.4.2 |
XX,XX |
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2.4.3 |
XX,XX |
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2.4.4 |
XX,XX |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Verlustvortrag nach 2026 i.H.v. 0,00€
(Der Verlustvortrag wird durch Mittelentzug aus dem laufenden Budget
2026 umgesetzt)
Anlagen: Amt 31 Budgetabrechnung 2025
