Hier: Planung "Autobahnbündel" Regnitzstadt - Umverlegung Autobahnauffahrt, Neuplanung Nord-Süd-Verbindung und südlicher Knotenpunkt
1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Planung „Autobahnbündel Regnitzstadt“, beinhaltend die Umverlegung der Autobahnauffahrt, die Neuplanung einer Nord-Süd-Straßenverbindung, sowie den davon südlich gelegenen Knotenpunkt, vorzunehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Rahmenplan des neuen Stadtquartiers Regnitzstadt sieht nördlich der Münchener Straße die Errichtung einer Mobilitätsdrehscheibe zur Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger mit Parkierungsanlagen vor. Die Parkierungsanlagen unterteilen sich in ein östliches und ein westliches Parkhaus. Im westlichen Parkhaus sind ca. 1.760 Stellplätze (vgl. UVPA-Beschluss vom 04.02.2025, Vorlagennr. 611/218/2024) sowie Taxistände, Flächen für Kiss & Ride und ein Teil der Radabstellanlage vorgesehen. Der dafür geplante Baukörper des westlichen Parkhauses überschreitet die bestehenden Flurgrenzen und liegt teilweise auf Flächen im Eigentum der Autobahn (Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung). Um die beschlossene Stellplatzanzahl im westlichen Parkhaus unterzubringen, die Unterführung der Stadt-Umland-Bahn in Richtung Regnitzgrund realisieren und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Autobahnauffahrt aufrechterhalten zu können, muss die bestehende Auffahrt zur BAB A73 nach Westen verlegt werden. Zudem werden die Bauverbots- und Baubeschränkungszone gemäß § 9 FStrG in diesem Bereich unterschritten.
Darüber hinaus
berührt die im neuen Quartier vorgesehene Nord-Süd-Verbindung, die auf Anregung
des Stadtrates / UVPA von der Verwaltung in mehreren Varianten intensiv geprüft
wurde, die Belange der Autobahn GmbH. Die Prüfung ergab folgende Ergebnisse: Aufgrund
der neuen Nutzungen und Gebäudestrukturen sowie insbesondere der
Mobilitätsdrehscheibe und zugehörigen Wendeschleife der Stadt-Umland-Bahn im
Südwesten der Regnitzstadt ist eine durchgehende Nord-Süd-Verbindung für den
Kfz-Verkehr wie aktuell im Bestand nicht mehr möglich. Eine Verlagerung des
Kfz-Verkehrs auf das übergeordnete Straßennetz über die Autobahn würde zu einer
Beschränkung auf dort zugelassene Fahrzeuge führen. Dies hätte zur Folge, dass
Fahrzeuge ohne entsprechende Zulassung keine durchgehende Nord-Süd-Verbindung
mehr hätten. Zudem ist eine Nord-Süd-Verbindung innerhalb der Regnitzstadt für
Baustellen- und Lieferverkehre erforderlich. Die dauerhafte Beschränkung einer
solchen Verbindung auf bestimmte Verkehrsarten ist in der Praxis nur schwer
durchsetzbar, sodass von einer regelmäßigen Missachtung entsprechender
Durchfahrtsverbote auszugehen ist. Außerdem kann diese Straßenverbindung als
Umleitungsroute im Falle von Straßensperrungen in der Innenstadt genutzt
werden.
Aus diesen Gründen soll vom ursprünglichen Konzept des städtebaulichen
Wettbewerbs sowie des Rahmenplans abgewichen und die Nord-Süd-Verbindung für
den allgemeinen Kfz-Verkehr freigegeben werden. Die Trasse verläuft am
westlichen Gebietsrand (östlich parallel der BAB A73) zwischen der Straße
Gerberei und Münchener Straße und befindet sich ebenfalls innerhalb der
Bauverbotszone der Autobahn nach § 9 FStrG.
Durch die Verlegung der Autobahnauffahrt sowie die Neuplanung der Nord-Süd-Verbindung ist zudem eine Anpassung des südlich gelegenen Knotenpunkts erforderlich. Dessen Geometrie ist entsprechend der geänderten verkehrlichen Anforderungen neu zu planen.
Die bisherigen planerischen Überlegungen (siehe Anlage 2) legen nahe, dass die verkehrlichen Anforderungen für die beschriebene Umverlegung bzw. Neuplanung lösbar sind. Abgesehen von der Bauverbotszone unterliegen die Planungen der Nord-Süd-Verbindung sowie des daran angrenzenden Parkhausgebäudes den erforderlichen Abstandsflächen zur Autobahn. Diese werden für Schutzeinrichtungen, Entwässerungsanlagen und Lärmschutzmaßnahmen benötigt. Die erforderlichen Abstände sowie die Lage der Nord-Süd-Verbindung selbst führen dazu, dass das westliche Parkhaus nicht in der bislang vorgesehenen Kubatur umgesetzt werden kann. Die westliche Gebäudekante muss um circa drei Meter nach Osten eingerückt werden oder das Parkhaus kragt über die Fahrbahn aus. Hieraus ergeben sich Auswirkungen auf die im Parkhaus realisierbare Stellplatzanzahl. Die konkreten Auswirkungen sowie mögliche Lösungsansätze zur Sicherstellung der beschlossenen Stellplatzkapazität werden im Rahmen eines vertiefenden Planungs- und Abstimmungsprozesses dezidiert untersucht und im Anschluss den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zur Einholung
einer belastbaren Stellungnahme des Fernstraßenbundesamtes hinsichtlich einer
möglichen Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung der gesetzlichen Bauverbots-
bzw. Baubeschränkungszone ist die Ausplanung der beschriebenen Verkehrsanlage –
unterteilt in drei Teilabschnitte (Autobahnauffahrt inklusive Lärmschutzwand
zwischen der Autobahn und der Nord-Süd-Verbindung, Nord-Süd-Verbindung und
südlicher Knotenpunkt – siehe Anlage 1) bereits zum jetzigen Zeitpunkt bis zur
Leistungsphase 2 gemäß HOAI erforderlich. Das Vorgehen wurde bereits in
Vorgesprächen mit der Autobahn GmbH abgestimmt. Dabei wurden die für die
Beurteilung durch das Fernstraßenbundesamt erforderlichen Planunterlagen
benannt. Hierzu zählen insbesondere die Untersuchung von bis zu drei Varianten
für den südlichen Knotenpunkt, die Durchführung eines Sicherheitsaudits für die
Vorzugsvariante sowie die Erstellung eines Markierungs- und
Beschilderungsplans. Letzterer wird aufgrund der nah beieinanderliegenden
Zufahrten (Autobahn und Nord-Süd-Verbindung) erforderlich, um eine eindeutige
Verkehrsführung sicherzustellen und Falschfahrten zu vermeiden.
Neben der Verkehrsanlage sind im Leistungspaket „Autobahnbündel Regnitzstadt“
zwei Ingenieurbauwerke zu planen. Hierbei handelt es sich um eine Brücke für
die Nord-Süd-Verbindung über das Trogbauwerk der Stadt-Umland-Bahn, die an
dieser Stelle zur Unterquerung der BAB A73 abtaucht und anschließend in
Richtung Regnitzgrund weitergeführt wird. Zum anderen ist die Planung einer
Lärmschutzwand zwischen der BAB A73 und der Nord-Süd-Verbindung erforderlich.
Die Vergabe der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 vorgesehen. Die Leistungsphase 3 und 4 kann zu einem späteren Zeitpunkt optional nachbeauftragt werden und ist abhängig von den Ergebnissen der Leistungsphasen 1 und 2.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Ausschreibung der genannten Leistungen muss mit Blick auf den Gesamtterminplan Regnitzstadt mit Stadt-Umland-Bahn zeitnah erfolgen. Für die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 ist ein Bearbeitungszeitraum von insgesamt 8 Monaten veranschlagt.
Die Durchführung dieser Planungen ist Voraussetzung für die Genehmigung der
weiteren Planungsschritte innerhalb der Bauverbotszone und damit eine
entscheidende Grundlage für die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit der
gesamten Regnitzstadt. Die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieser Planung ist
folglich sehr hoch (im Sinne von Art. 69 GO) und muss trotz der aktuellen
Haushaltslage schnellstmöglich erfolgen. Diese Planung stellt den ersten
Meilenstein der Erschließungsplanung (s. Vorlage 611/265/2026) und damit einer
Kette von Planungen dar, um die Regnitzstadt zu realisieren und somit auch den
kommunalen Haushalt durch die Erlöse der Veräußerung der Grundstücke
längerfristig wieder zu unterstützen.
Durch die Verschiebung der Vergabe bzw. des Auftragszuschlags in das kommende Haushaltsjahr wird der tatsächliche Mittelabfluss entsprechend zeitlich nach hinten verlagert. Dies wirkt sich positiv auf die Liquiditätsplanung der Stadt aus, da die Auszahlung der für die Maßnahme vorgesehenen Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich wird.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*, da Flächenversiegelung
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*, da Planungen des Zweckverbands StUB,
Erschließung Regnitzstadt und beschlossene Stellplatzanzahl in
Parkierungsanlagen unterzubringen ist
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: brutto
450.000 |
€ |
bei IPNr.: 546.401 |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 546.401
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Leistungspaket
„Autobahnbündel Regnitzstadt“
Anlage 2 – Planskizze „Autobahnbündel Regnitzstadt“
