Betreff
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, Erhöhung der Überwachungstunden bei der Geschwindigkeitsüberwachung
Vorlage
614/111/2026
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Überwachung des fließenden Verkehrs durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg zu intensivieren. Es sollen weitere 25 Wochenstunden, maximal 30 Wochenstunden, beauftragt werden unter der Voraussetzung, dass die anderen Mitgliedsstädte die übrigbleibenden Überwachungsstunden übernehmen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Beschlussvorlage 614/102/2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung zu prüfen.
Hintergrund ist, dass aus fachlicher Sicht eine Ausweitung der Geschwindigkeitskontrollen angezeigt ist. An vielen Örtlichkeiten werden im Stadtgebiet im Mittel Übertretungen von über 10 % gemessen, an einzelnen Örtlichkeiten auch annähernd 20% (Bsp. Palmsanlage). Dazu kommt die Ausweitung der 30 km/h Regelungen im Stadtgebiet, die nach der Aufstellung der Beschilderung zunächst verstärkt überwacht werden müssen. Immer wieder werden an die Verwaltung Beschwerden über zu schnell fahrende Kfz herangetragen. Insofern ist aufgrund der Verkehrssicherheit eine Ausweitung der Kontrollen sinnvoll und notwendig.
Hierzu muss der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung ein neues Kfz mit Messanlage anschaffen sowie entsprechend Personal einstellen. Ein Kfz mit Messanlage erreicht ca. 60 Überwachungsstunden in der Woche, dies entspricht ca. 3.000 Überwachungsstunden im Jahr. Derzeit hat die Stadt Erlangen 50 Wochenstunden (ca. 2.500 Jahresstunden) beauftragt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass weitere 25 Wochenstunden (entspricht ca. weitere 1.250 Überwachungsstunden) einen erheblichen Sicherheitsgewinn im fließenden Verkehr mit sich bringt und hält diese auch für notwendig, um die Sicherheit des fließenden Verkehrs zu steigern. Die übrigen Überwachungsstunden müssen hierbei von den anderen Mitgliedsstädten übernommen werden, die bereits Interesse gezeigt haben. 

Insgesamt sind die Fallzahlen der Geschwindigkeitsüberwachung in der Vergangenheit auf hohem Niveau leicht gesunken und liegen derzeit ca. 21.900 Fälle/Jahr.

Jahr

2025

2024

2023

2022

2021

2020

Fallzahl (gerundet auf Hundert)

21.900

22.100

22.600

25.100

23.500

21.600

 
Vor dem Hintergrund der sinkenden Fallzahlen wurde die vorgeschlagene Erweiterung um 35 Wochenstunden auf 25 Wochenstunden korrigiert (vgl. Beschlussvorlage 614/102/2025). Die Erhöhung um 25 Wochenstunden entspricht eine Steigerung um 50%. Inwieweit die Fallzahlen (und damit die Erträge) mit der Erhöhung der Überwachungsstunden steigen, kann nicht seriös beurteilt werden. Es ist sicherlich nicht skalierbar. Beeinflusst werden die Fallzahlen durch die Ausweitung der Tempo 30 Strecken, die auf Hauptverkehrsstraßen liegen ebenso wie das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, die auf einen höheren Überwachungsdruck üblicherweise mit einer langsameren Fahrweise reagieren.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:

Die Prognose bei einer Erweiterung um 25 Wochenstunden auf 75 Wochenstunden beruht auf der Annahme, dass die Kosten weitgehend skalierbar sind und damit um 50% steigen sowie zusätzlich eine jährliche Kostensteigerung um 5% (allgemeine durchschnittliche Kostensteigerung des Zweckverbandes der letzten Jahre). Ab dem Jahr 2027 greifen dann alle Neuregelungen des § 2bUStG, wodurch auf bestimmte Dienstleistungen der Verbandsgemeinden Umsatzsteuer anfällt. Deshalb wurde für das Jahr 2027 eine Erhöhung der Aufwendungen um 7,5 % einkalkuliert.

Die weitgehende Skalierbarkeit der Kosten gilt jedoch nicht gleichermaßen für die Erträge. Bei den Erträgen sind deshalb drei Annahmen genannt, eine eher positive Annahme mit ca. 40% Steigerung, eine vermutlich realitätsnahe Annahme mit 30% Steigerung der Erträge und eine vorsichtige Annahme mit 20% Steigerung der Erträge. Aufgrund des unberechenbaren Verhaltens der Autofahrer kann nicht vorhergesagt werden, welche der Annahmen am ehesten der Realität entspricht. Vermutet wird seitens der Verwaltung, dass die reale Steigerung bei ca. 30 % liegen dürfte aufgrund der Hoffnung, dass die neuen kommenden Tempo 30 Strecken den Ertrag steigern.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Umsetzung:

In der nächsten Verbandsversammlung (voraussichtlich im Laufe des Novembers) findet der Beschluss des Haushaltes des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung statt. Wenn im September 2026 noch ein entsprechender Beschluss zur Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung gefasst wird, könnte die Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in der nächsten Verbandsversammlung beschlossen werden. Im Jahr 2027 könnte dann die Anschaffung des Kfzs, des Messgerätes sowie die Einstellung des Personals erfolgen, sodass wahrscheinlich 2028 dann die neue Messanlage den Betrieb aufnehmen könnte.

Hinzuweisen ist, dass auch die anderen Städte, die bereits Interesse an einer Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung gezeigt haben, diese Beschlüsse ebenfalls noch fassen müssen. Sollten diese Beschlüsse nicht rechtszeitig gefasst werden, bedeutet dies eine Verzögerung um ein Jahr, womit die Messanlage erst 2029 in Betrieb gehen könnte.
Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss die Stadt Erlangen mehrere Jahre binden wird und eine Rückabwicklung des Beschlusses nur langfristig möglich ist.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€

bei IPNr.:

Sachkosten:

€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€

bei Sachkonto:

Folgekosten

€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Geschwindigkeitsüberwachung zu BV 614/111/2026