1.
Der
Jugendhilfeausschuss erörtert und begutachtet die in Anlage 1 dargelegten
Vorschläge für die Vertreter*in eines selbstorganisierten Zusammenschlusses
bzw. einer Selbsthilfeorganisation
gem. § 4a SGB VIII als beratendem Mitglied des Jugendhilfeausschusses.
2. Der Jugendhilfeausschuss
spricht eine Wahlempfehlung an den Erlanger Stadtrat aus.
3.
Der
Erlanger Stadtrat bestellt aus dem Kreis der in Anlage 1 dargelegten Vorschläge
eine*n
Vertreter*in der selbstorganisierten Zusammenschlüsse bzw.
Selbsthilfevereinigungen gem.
§ 4a SGB VIII zum beratenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ein Beratendes Mitglied nach § 4a SGB VIII
für den Jugendhilfeausschuss aus dem Kreis der in Anlage 1 benannten
Organisationen ist benannt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mit dem
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde die Beteiligung von jungen
Menschen und
Eltern an den Prozessen der Jugendhilfe maßgeblich gestärkt. Der
Bundesgesetzgeber hat hierzu in
§ 4a SGB VIII die öffentliche Jugendhilfe verpflichtet, selbstorganisierte
Zusammenschlüsse zur
Selbstvertretung anzuregen und zu fördern. Um dieser fachpolitischen
Zielsetzung Rechnung zu tragen, sieht § 71 Abs. 2 SGB VIII die Einbindung von
Vertretern dieser Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss
vor.
Das
Bayerische Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ermöglicht in Art. 19
Abs. 1 Nr. 10 die
Umsetzung dieser Beteiligungsform für die Jugendhilfeausschüsse der bayerischen
Kommunen. Durch die entsprechende Verankerung in der Satzung des Jugendamtes
wurde die Grundlage geschaffen, um die Perspektive der direkt Betroffenen – der
jungen Menschen und Familien – unmittelbar in die Arbeit des Gremiums
einzubringen.
Die
Verwaltung des Jugendamtes hat im Vorfeld Vorschläge für in Frage kommende
Zusammenschlüsse identifiziert, Vorschläge von Kooperationspartner gesammelt
und in einem öffentlichen
Interessenbekundungsverfahren zur Eigennennung aufgefordert. Die wählbaren
Vorschläge sind in
Anlage 1 zusammengefasst. Nicht alle der eingegangenen Vorschläge und Meldungen
entsprechen den
Vorgaben des § 4a SGB VIII. Diese, nicht entsendungsfähigen Vorschläge, werden
nachrichtlich in Anlage 2 aufgeführt, sind jedoch für die Bestellung in diesem
Kontext nicht berücksichtigungsfähig. Alle
aufgeführten Zusammenschlüsse wurden im Vorfeld kontaktiert und sind bereit
eine*n Vertreter*in
in den JHA zu entsenden. Die Liste stellt somit keine abschließende Aufzählung
aller prinzipiell in Frage kommender Zusammenschlüsse dar; weitere potenzielle
Zusammenschlüsse haben entweder kein
Interesse bekundet oder konnten eine konkrete Umsetzung nicht zusagen.
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.02.2026 darum gebeten, vor
einer Übermittlung der Vorschläge an den Stadtrat, diese diskutieren und
begutachten zu können. Dies wird mit dem
gewählten Vorgehen umgesetzt.
Anlage 3 ist der Stimmzettel für die Entscheidung des Stadtrats am 30.07.2026. Falls eine Stichwahl erforderlich ist, ist in Anlage 4 ein weiterer Stimmzettel vorbereitet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
12,50€ je Person und
Sitzungsteilnahme |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
12,50€ je Person und
Sitzungsteilnahme |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget von Amt 13 auf Kst 130090/KTr11110010/Sk542121
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage
1 - Liste der Kandidaten nach § 4a SGB VIII
Anlage 2 - Nicht entsendungsfähige Vorschläge
Anlage 3 - Stimmzettel 1. Wahlgang § 4a SGB VII
Anlage 4 - Stimmzettel 2. Wahlgang § 4a SGB VII
