Betreff
Bestellung eines beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss aus dem Kreis der selbstorganisierten Zusammenschlüsse und Selbsthilfevertreter*innen gem. § 4a SGB VIII
Vorlage
51/197/2026
Aktenzeichen
V/516-1
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Jugendhilfeausschuss erörtert und begutachtet die in Anlage 1 dargelegten Vorschläge für die Vertreter*in eines selbstorganisierten Zusammenschlusses bzw. einer Selbsthilfeorganisation
gem. § 4a SGB VIII als beratendem Mitglied des Jugendhilfeausschusses.

2.       Der Jugendhilfeausschuss spricht eine Wahlempfehlung an den Erlanger Stadtrat aus.

3.       Der Erlanger Stadtrat bestellt aus dem Kreis der in Anlage 1 dargelegten Vorschläge eine*n
Vertreter*in der selbstorganisierten Zusammenschlüsse bzw. Selbsthilfevereinigungen gem.
§ 4a SGB VIII zum beratenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Ein Beratendes Mitglied nach § 4a SGB VIII für den Jugendhilfeausschuss aus dem Kreis der in Anlage 1 benannten Organisationen ist benannt.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde die Beteiligung von jungen Menschen und
Eltern an den Prozessen der Jugendhilfe maßgeblich gestärkt. Der Bundesgesetzgeber hat hierzu in
§ 4a SGB VIII die öffentliche Jugendhilfe verpflichtet, selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur
Selbstvertretung anzuregen und zu fördern. Um dieser fachpolitischen Zielsetzung Rechnung zu tragen, sieht § 71 Abs. 2 SGB VIII die Einbindung von Vertretern dieser Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss vor.

Das Bayerische Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ermöglicht in Art. 19 Abs. 1 Nr. 10 die
Umsetzung dieser Beteiligungsform für die Jugendhilfeausschüsse der bayerischen Kommunen. Durch die entsprechende Verankerung in der Satzung des Jugendamtes wurde die Grundlage geschaffen, um die Perspektive der direkt Betroffenen – der jungen Menschen und Familien – unmittelbar in die Arbeit des Gremiums einzubringen.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat im Vorfeld Vorschläge für in Frage kommende Zusammenschlüsse identifiziert, Vorschläge von Kooperationspartner gesammelt und in einem öffentlichen
Interessenbekundungsverfahren zur Eigennennung aufgefordert. Die wählbaren Vorschläge sind in
Anlage 1 zusammengefasst. Nicht alle der eingegangenen Vorschläge und Meldungen entsprechen den
Vorgaben des § 4a SGB VIII. Diese, nicht entsendungsfähigen Vorschläge, werden nachrichtlich in Anlage 2 aufgeführt, sind jedoch für die Bestellung in diesem Kontext nicht berücksichtigungsfähig. Alle
aufgeführten Zusammenschlüsse wurden im Vorfeld kontaktiert und sind bereit eine*n Vertreter*in
in den JHA zu entsenden. Die Liste stellt somit keine abschließende Aufzählung aller prinzipiell in Frage kommender Zusammenschlüsse dar; weitere potenzielle Zusammenschlüsse haben entweder kein
Interesse bekundet oder konnten eine konkrete Umsetzung nicht zusagen.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.02.2026 darum gebeten, vor einer Übermittlung der Vorschläge an den Stadtrat, diese diskutieren und begutachten zu können. Dies wird mit dem
gewählten Vorgehen umgesetzt.

Anlage 3 ist der Stimmzettel für die Entscheidung des Stadtrats am 30.07.2026. Falls eine Stichwahl erforderlich ist, ist in Anlage 4 ein weiterer Stimmzettel vorbereitet.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

12,50€ je Person und Sitzungsteilnahme

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

12,50€ je Person und Sitzungsteilnahme

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                        bzw. im Budget von Amt 13 auf Kst 130090/KTr11110010/Sk542121

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:         Anlage 1 - Liste der Kandidaten nach § 4a SGB VIII

                        Anlage 2 - Nicht entsendungsfähige Vorschläge

                        Anlage 3 - Stimmzettel 1. Wahlgang § 4a SGB VII

                        Anlage 4 - Stimmzettel 2. Wahlgang § 4a SGB VII